Universitätstadt Marburg

?

Hauptnavigation der Seite

Kartenanwendung der Stadt Marburg

Seiteninhalt

Inhaltsbereich der Seite
Sie sind hier: Politik & Stadtgesellschaft > Stadtpolitik > Stadtparlament (STVV)

Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1340/2007

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den im beiliegenden Plan umgrenzten Bereich wird die Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 6 gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

Reduzieren

Sachverhalt

Begründung:

Der Geltungsbereich der Teiländerung des Flächennutzungsplanes umfasst im Wesentlichen die per Bescheid des Eisenbahnbundesamtes vom 15.03.2007 freigestellten Flächen an der Alten Kasseler Straße, Gesamtfläche ca. 4 ha.

 

Im wirksamen Flächennutzungsplan sind die betroffenen Flächen als „gewerbliche Baufläche“ und als „Verkehrsfläche, Bahnanlage“ dargestellt. Planungsziel ist die Neuordnung des Gesamtgebietes für gewerbliche Nutzungen und für Wohnnutzungen sowie der Aufbau einer linearen Wege- und Grünverbindung von der Rudolf-Bultmann-Straße hin zum Jägertunnel. Nähere Erläuterungen dazu sind in der Begründung zum Bebauungsplan-Aufstellungsbeschluss zu entnehmen.

 

Die beabsichtigte städtebauliche Entwicklung lässt sich nicht aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickeln; die Änderung des Bauleitplanes ist erforderlich.

 

Aufgrund der besonderen planerischen Anforderungen zur Entwicklung der Flächen – als Stichworte seien Altlasten, Immissionsschutz, Bodenordnung, Umgang mit Bahninfrastruktureinrichtungen beispielhaft aufgeführt – ist dieser Planbereich für ein „beschleunigtes Verfahren“ gemäß § 13a BauGB nicht geeignet,

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Anlage

Geltungsbereich

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FB 6

 

FD 61

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

 

Loading...
Mobile Navigation schliessen