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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1341/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Beschluss der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6/12
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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21.06.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.06.2007
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Sachverhalt
Begründung:
Mit Schreiben vom 15. März 2007 setzt das
Eisenbahn-Bundesamt die Stadt Marburg darüber in Kenntnis, dass die ehedem als
Bahnflächen gewidmeten und neu ausparzellierten Flurstücke der Flur 2,
Flurstück-Nr. 31/36 und Flur 4, Flurstück-Nr. 18/113 von den
Bahnbetriebszwecken freigestellt sind.
Mit diesem „Freistellungsbescheid“ endet das
Fachplanungsprivileg der Bahn; in Konsequenz unterliegen diese Flächen (wieder)
der Planungshoheit der Stadt Marburg. Da diese Flächen bisher als
Bahnbetriebsanlagen der Planungshoheit der Stadt Marburg nicht unterlagen,
könnten städtebauliche Zielsetzungen nicht verbindlich – mittels Bebauungsplan
– formuliert werden; nach der Freistellung dieser Flächen handelt es sich
planungsrechtlich nun um den sog. „unbeplanten Innenbereich“ gemäß § 34 BauGB.
Eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung - Erschließungssystem,
Freiraumbezüge, Festlegung und klare Gliederung unterschiedlicher Nutzungsarten
und Ausnutzungsziffern – ist ohne Bebauungsplan nicht möglich, die aktive
Entwicklungssteuerung macht die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Der Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes umfasst im
Wesentlichen die freigestellten Flächen der Bahn – nördlich und südlich des
Jägertunnels; enthalten sind auch 2 Privateigentümer (Handwerksbetrieb und
gemischt genutztes Areal) und der Eisenbahnsportverein. Die Nutzung der
nördlich an den Geltungsbereich angrenzenden Flächen wird ausreichend über den
hier weiterhin geltenden Bebauungsplan Nr. 6/21 geregelt.
Der Bebauungsplan Nr. 6/21 aus dem Jahr 1966 setzt für große
Teile des aktuell aufzustellenden Bebauungsplanes „Gewerbegebiet“ auf
Bahnflächen (?) fest. Allerdings ist diese undifferenzierte „Festsetzung“ auf
planfestgestellten Flächen – wie oben beschrieben handelte es sich um gewidmete
Bahnflächen – nach heutiger Rechtsauffassung weder haltbar noch planerisches
Ziel. Die Darstellung der Entwicklungsziele und Schwierigkeiten bei der
Umsetzung der Ziele sowie weitergehende Informationen zur Fläche werden zum
besseren Verständnis weiter unten näher erläutert. Insgesamt beträgt die Fläche
des Bebauungsplanes ca. 3,9 ha, darin sind die ca. 3,3 ha der freigestellten
Bahnflächen.
Bahnflächen:
Im Zuge der Bahnreform in den 90er Jahren des letzten
Jahrhunderts wurden die für den Bahnbetrieb offensichtlich entbehrlichen
Flächen an unterschiedliche Bahn (tochter-)ge-sellschaften verteilt. Das Muster der Verteilungsmasse bzw. die Festlegung der
Grenzen zwischen zwei oder mehreren dieser neuen Eigentümer wurde oft
willkürlich gezogen – es wurde weder auf bauliche noch auf städtebauliche bzw.
entwicklungsplanerische Zielsetzungen Rücksicht genommen. Bereits vor
Verteilung der Flächen an diese Gesellschaften waren der Bahn die
städtebaulichen Zielsetzungen der Stadt Marburg, beschrieben in dem in 1997
beschlossenen „Rahmenplan Bahnhofsquartier“, bekannt. Die Negierung der
Zielsetzungen bei der eigentumsrechtlichen Verteilung der Flächen wird
sicherlich nicht förderlich sein.
Vorhandene Nutzungen:
Das gesamte Plangebiet lässt sich hinsichtlich der
ausgeübten Nutzungen grob in 2 Abschnitte gliedern:
- Nördlich
des Jägertunnels
ist das Gebiet nahezu ausschließlich gewerblich geprägt. Hier liegen
verschiedene Dienstleister, Lagerflächen, ein Motorradhandel, eine
Reinigungsfirma, 2 Möbelhandlungen, verschiedene Branchen und ein
Handwerksbetrieb mit der Wohnung des Betriebsinhabers. Aktuell ist dieses
Teilgebiet als „Gewerbegebiet“ im Sinne des § 8 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
einzustufen.
- Südlich
des Jägertunnels
ist der Gebietsteil geprägt durch Freizeitgärten, Lager- und klassische
Brachflächen. Im Gegensatz zum nördlichen Teilgebiet ist diese Fläche, bis
auf einige Gartenhütten, unbebaut.
Da die Bahnflächen aufgrund der betriebsbezogenen und
teilweise auch wegen der Folgenutzungen in den letzten Jahrzehnten insgesamt
als „Altstandorte“ einzustufen sind, mussten im Zuge der formalen
Freistellungen auch Untersuchungen über Bodenverunreinigungen durchgeführt
worden sein. Die Ergebnisse liegen der Stadt Marburg nicht vor; im Zuge des
Bauleitplanverfahrens muss jedoch dieser Belang eingehend und abschließend u.
a. durch den Verursacher bzw. Eigentümer abgearbeitet werden.
Städtebauliche Zielsetzungen:
Die wesentlichen städtebaulichen Zielsetzungen für dieses
Gebiet basieren auf dem in 1997 beschlossenen „Rahmenplan Bahnhofsquartier“.
Bereits zu diesem Zeitpunkt wurde auf die großen Entwicklungsmöglichkeiten der
Bahnflächen für die Gesamtstadt hingewiesen; an dieser Einschätzung hat sich
aus planerischer Sicht bis heute nichts geändert. Weitere Konkretisierung
erfahren die rahmenplanerischen Zielsetzungen im Zuge der „Vorbereitenden
Untersuchungen“ zum Sanierungsgebiet „Nordstadt/Bahnhofsquartier“ und durch ein
im Jahr 2005 in Zusammenarbeit mit DBSimm und Aurelis (beides Eigentümer der
„Bahnflächen“) erstelltes Freiraum- und Erschließungskonzept für den gesamten
Bereich zwischen Rudolf-Bultmann-Straße und Jägertunnel, als Anlage beigelegt.
Diesen Entwicklungsplanungen gemeinsam ist das
Nutzungsprofil für die Teilflächen des Waggonhallenareals – Soziokultur,
Handwerk, kein Wohnen – die Wegeverbindung zwischen Waggonhalle, Ortenbergsteg
(hier ist der Verknüpfungspunkt schon baulich berücksichtigt) und Alter
Kasseler Straße bzw. Jägertunnel. Infolge der veränderten Markt- bzw.
Vermarktungsverhältnisse ist für den Teilbereich zwischen Alter Kasseler Straße
(südlicher Teil) und dem Jägertunnel inzwischen eine Wohnbebauung (Reihenhäuser
hinter vorgelagertem Lärmschutz unter Integration des Obstgartens der
„Bahnlandwirte“) eine zeitgemäße Entwicklungsoption.
Nördlich des Jägertunnels sollte die städtebauliche
Entwicklung an der gewerblichen Vorprägung dieses Gebietes anknüpfen.
Wie oben angedeutet, ist eine zügige und zielgerichtete
Entwicklung der nun auch formal freigestellten Flächen so schwierig, weil die
entbehrlichen Flächen der Bahn im Eigentum verschiedener (Verwertungs-)
Gesellschaften sind.
Eine zielorientierte Entwicklung kann aber nur mit beiden Eigentümern
durchgeführt werden, da das strategische Verhandlungsziel der Stadt Marburg auf
die Realisierung der Verknüpfung des Wegesystems am Hangfuß mit dem
Ortenbergsteg gerichtet sein sollte - immobilienwirtschaftlich eine wenig
ertragreiche Option für den Eigentümer dieser Flächen – und nicht die davon
losgelöste Verteilung von Baurechten. Ähnlich dem gesetzlich geregelten
Umlegungsverfahren müssten die Eigentümer der unterschiedlich ertragsreichen
Flächen ihre Grundstücke zu einer Verteilungsmasse vereinigen, so dass
ertragsarme mit ertragsreichen Flächen aufgewogen werden könnten.
Folgen und Kosten:
Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
Aufstellungsbeschluss fallen nicht an. Im Zuge der Umsetzung können Kosten
(-anteile) für Erschließungsmaßnahmen anfallen, deren Höhe zur zeit nicht
abzuschätzen ist.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Geltungsbereich
Freiraum- und Erschließungskonzept 2005 mit Auszug aus dem
Erläuterungsbericht
(-Zielsetzungen)
Beteiligung
an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
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A: Anhörung; B: Beteiligung; K:
Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
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- TOP
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