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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1342/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Offenlage des Bebauungsplanes Nr. 18/8, 3. Änderung, Rentmeisterstraße im Stadtteil Cappel
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Rose Michelsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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24.05.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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01.06.2007
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Sachverhalt
Begründung:
Der Aufstellungsbeschluss für den o. g. Bebauungsplan wurde
von der Stadtverordnetenversammlung am 30. März 2007 beschlossen.
Ziel der Bebauungsplanaufstellung ist die Errichtung einer
Wohnanlage durch die Gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft Hessen (GWH). Das
benachbarte Grundstück der Bundesvereinigung Lebenshilfe wird in die
Planänderung mit einbezogen, um auch hier die Realisierung von Wohnungsbau zu
ermöglichen. Derzeit sind beide Grundstücke über den rechtskräftigen
Bebauungsplan Nr. 18/8, 1. Änderung, als Gemeinbedarfsfläche „Behördenzentrum“
festgesetzt. Eine Ausweitung des Behördenzentrums ist an dieser Stelle jedoch nicht
geplant.
Das Bebauungsplanverfahren soll entsprechend des Gesetzes
zur Erleichterung von Planungsvorhaben für die Innenentwicklung der Städte, das
am 01. Januar 2007 in Kraft getreten ist, durchgeführt werden. Gemäß des neu
eingefügten § 13a Baugesetzbuch (BauGB) wird auf die Durchführung einer
Umweltverträglichkeitsprüfung und die Erstellung eines Umweltberichtes
verzichtet. Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung angepasst.
In der Zeit vom 19. März bis einschließlich 13. April 2007
fand eine frühzeitige Bürgerbeteiligung sowie eine erste Beteiligung der Träger
öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf statt. Der Ortsbeirat Cappel hat
sich auf seiner Sitzung vom 05. April 2007 ebenfalls mit dem
Bebauungsplanentwurf beschäftigt. Die Stellungnahme des Ortsbeirates liegt der
Vorlage bei. Gemäß § 13a BauGB hätte auf die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung verzichtet werden, um jedoch mögliche Anregungen und
Bedenken frühzeitig in die Planung einbeziehen zu können, wurde dieser Verfahrensschritt
durchgeführt.
Insgesamt stößt die Planänderung in der Öffentlichkeit und
bei den beteiligten Behörden auf Zustimmung. Es wurde keine Bedenken gegen die
Planänderung vorgebracht. Der Ortsbeirat Cappel, der dem Bebauungsplanentwurfe
einstimmig zugestimmt hat, regte folgende Punkte an:
Als Dachflächen sollten neben den vorgeschlagenen Pult- und
Flachdächern auch Satteldächer möglich sein; die Eigentümer der von der
Planänderung betroffenen Grundstücke sollen in die Planerarbeitung einbezogen
werden. Weiterhin wurde darauf hingewiesen, dass auf die ausreichende Anzahl
von Stellplätzen zu achten ist und die Erstellung von Photovoltaik-Anlagen
ermöglicht werden soll.
Der Anregung des Ortsbeirates Cappel folgend, sollen im
östlichen Planbereich, der an das bestehende Wohngebiet angrenzt, neben Flach-
und Pultdächern auch Satteldächer ermöglicht werden. Die Eigentümer der im
Planbereich befindlichen Grundstücke, das Land Hessen bzw. die GWH sowie die
Bundesvereinigung Lebenshilfe, sind bereits in die Planerstellung eingebunden
und werden weiter beteiligt. Der Nachweis der erforderlichen Stellplätze
entsprechend der Stellplatzsatzung der Universitätsstadt Marburg obliegt dem
Bauantragsverfahren. Die Zulässigkeit von Photovoltaik-Anlagen wird in den
Bebauungsplanfestsetzungen nicht extra erwähnt, die Erstellung ist jedoch
wünschenswert und bei allen Bauvorhaben umsetzbar.
Die Bundesvereinigung Lebenshilfe hat eine Berliner
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mit der Bewertung ihrer sämtlichen
Liegenschaften beauftragt. Im Zuge der Bebauungsplanaufstellung
„Rentmeisterstraße“ wurde von der Grundstücksentwicklungsgesellschaft ein
Baukonzept für das Grundstück der Bundesvereinigung Lebenshilfe erarbeitet. Der
Entwurf sieht eine zweireihige 2- und 3-geschossige Reihenhausbebauung mit
jeweils 7 Häusern vor. Die anvisierte Verdichtung ist städtebaulich auf diesem
Grundstück nicht angemessen, da der Bereich im Osten und Norden an ein sehr
locker bebautes Wohngebiet angrenzt. Die städtebaulichen Dichtewerte im Bebauungsplanentwurf
sind so gewählt, dass die Realisierung von Reihenhäusern auf dem Grundstück
grundsätzlich möglich ist, andererseits aber eine Anpassung an die umliegende
Bebauung erreicht wird. Als Zugeständnis an den vorliegenden Entwurf wird die
Bauzone entlang der „Rentmeisterstraße“ verbreitert, um eine größere
Flexibilität in der Gebäudestellung zu ermöglichen.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
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A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
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