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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1343/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderung der Bürgschaft zugunsten des VfB 1905 Marburg e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Dieter Finger
- Verfasser*in:
- Dieter Finger
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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30.05.2007
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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01.06.2007
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:
1. Die
von der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2005 beschlossene
Bürgschaft zugunsten des VfB 1905 Marburg e.V. über 500.000 EUR wird auf
350.000 EUR abgesenkt.
2. Im Übrigen
bleiben die Inhalte des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur
Erteilung einer Bürgschaft zugunsten des VfB 1905 Marburg e.V. vom 16. Dezember
2005 unberührt.
Sachverhalt
Begründung:
Im
Hinblick auf die angespannte finanzielle Situation des VfB 1905 Marburg e.V.
hatte die Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2005 die Gewährung einer
Bürgschaft zugunsten des Vereins bis zur Höhe von insg. 500.000 EUR
beschlossen. Die entsprechende Bürgschaftserklärung gegenüber der Sparkasse
Marburg-Biedenkopf als Darlehensgeberin wurde vom Regierungspräsidium Gießen am
01.02.2006 aufsichtsbehördlich genehmigt.
Zwischenzeitlich
ist der Vereinsvorstand bemüht gewesen, Lösungen zur finanziellen
Konsolidierung zu finden und hat hierzu u.a. die Idee zur Aufstockung des
vereinseigenen Gebäudes an der Gisselberger Straße entwickelt. Über dessen
Einzelheiten wurde bereits im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses für den
Bebauungsplan Nr. 5/24, 3. Änderung, Gisselberger Straße, VfB-Grundstück der
Stadt Marburg (s. VO/1198/2007) berichtet. Im Ergebnis soll diese Maßnahme mit
Hilfe privater Investoren durchgeführt werden, die das Gebäude mit dem
dazugehörigen Grundstücksteil käuflich erwerben. Mit diesen Einnahmen wiederum
kann der Verein seine Schuldenlast merklich reduzieren, wodurch letztlich auch
die bürgschaftsmäßige Absicherung der noch verbleibenden Darlehensverpflichtung
auf die im Beschlusstenor genannten 350.000 EUR abgesenkt werden kann.
Mit der
Umsetzung dieser Planungen vermindert sich der in der notariellen Urkunde v.
23.12.2005 abgesicherte Anspruch der Universitätsstadt Marburg auf das
vereinseigene Grundstück um den entsprechenden Teil und damit auch Wert, das im
Falle des Eintretens des Bürgschaftsfalles automatisch der Stadt zufiele. Dem
wird mit der Reduzierung des Bürgschaftsbetrages um 150.000 EUR Rechnung
getragen, zumal der größere in Vereinseigentum verbleibende Grundstücksteil
wertmäßig deutlich darüber einzuschätzen ist.
Der
Ausfertigung einer formellen neuen Bürgschaftserklärung bedarf es in diesem
Falle nicht, da die bestehende Bürgschaftserklärung grundsätzlich weiterhin
Gültigkeit behält. Da sich aber aus Sicht der darlehensgebenden Bank das
verbürgte Darlehen um 150.000 EUR vermindert, sinkt damit auch die
diesbezügliche Bürgschaftsverpflichtung der Universitätsstadt Marburg
entsprechend auf 350.000 EUR.
Egon
Vaupel
Oberbürgermeister
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