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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1343/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

1. Die von der Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2005 beschlossene Bürgschaft zugunsten des VfB 1905 Marburg e.V. über 500.000 EUR wird auf 350.000 EUR abgesenkt.

2. Im Übrigen bleiben die Inhalte des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung zur Erteilung einer Bürgschaft zugunsten des VfB 1905 Marburg e.V. vom 16. Dezember 2005 unberührt.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Im Hinblick auf die angespannte finanzielle Situation des VfB 1905 Marburg e.V. hatte die Stadtverordnetenversammlung am 16. Dezember 2005 die Gewährung einer Bürgschaft zugunsten des Vereins bis zur Höhe von insg. 500.000 EUR beschlossen. Die entsprechende Bürgschaftserklärung gegenüber der Sparkasse Marburg-Biedenkopf als Darlehensgeberin wurde vom Regierungspräsidium Gießen am 01.02.2006 aufsichtsbehördlich genehmigt.

 

Zwischenzeitlich ist der Vereinsvorstand bemüht gewesen, Lösungen zur finanziellen Konsolidierung zu finden und hat hierzu u.a. die Idee zur Aufstockung des vereinseigenen Gebäudes an der Gisselberger Straße entwickelt. Über dessen Einzelheiten wurde bereits im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses für den Bebauungsplan Nr. 5/24, 3. Änderung, Gisselberger Straße, VfB-Grundstück der Stadt Marburg (s. VO/1198/2007) berichtet. Im Ergebnis soll diese Maßnahme mit Hilfe privater Investoren durchgeführt werden, die das Gebäude mit dem dazugehörigen Grundstücksteil käuflich erwerben. Mit diesen Einnahmen wiederum kann der Verein seine Schuldenlast merklich reduzieren, wodurch letztlich auch die bürgschaftsmäßige Absicherung der noch verbleibenden Darlehensverpflichtung auf die im Beschlusstenor genannten 350.000 EUR abgesenkt werden kann.

 

Mit der Umsetzung dieser Planungen vermindert sich der in der notariellen Urkunde v. 23.12.2005 abgesicherte Anspruch der Universitätsstadt Marburg auf das vereinseigene Grundstück um den entsprechenden Teil und damit auch Wert, das im Falle des Eintretens des Bürgschaftsfalles automatisch der Stadt zufiele. Dem wird mit der Reduzierung des Bürgschaftsbetrages um 150.000 EUR Rechnung getragen, zumal der größere in Vereinseigentum verbleibende Grundstücksteil wertmäßig deutlich darüber einzuschätzen ist.

 

Der Ausfertigung einer formellen neuen Bürgschaftserklärung bedarf es in diesem Falle nicht, da die bestehende Bürgschaftserklärung grundsätzlich weiterhin Gültigkeit behält. Da sich aber aus Sicht der darlehensgebenden Bank das verbürgte Darlehen um 150.000 EUR vermindert, sinkt damit auch die diesbezügliche Bürgschaftsverpflichtung der Universitätsstadt Marburg entsprechend auf 350.000 EUR.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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