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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1348/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen

 

 

 

1.      aufgrund der §§ 94 ff. HGO die folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2007

 

 

 

I. Nachtragshaushaltssatzung

der Universitätsstadt Marburg

für das Haushaltsjahr

2 0 0 7

 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17. Oktober 2005 (GVBl. 2005 I S. 674), hat die Stadtverordnetenversammlung am                          folgende I. Nachtragssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden

 

 

erhöht       um

vermindert

um

und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes einschl. der Nachträge

 

 

 

gegenüber

bisher

auf nunmehr

festgesetzt

 

 

 

 

 

a)   im Verwaltungs-

     haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   die Einnahmen

16.344.000

116.000

141.711.000

157.939.000

   die Ausgaben

16.228.000

0

141.711.000

157.939.000

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

b) im Vermögens-

      haushalt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

   die Einnahmen

10.061.425

3.775.425

60.772.000

67.058.000

   die Ausgaben

6.551.000

265.000

60.772.000

67.058.000

 

 

 

 

 

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.884.425 € um 3.775.425 € vermindert und damit auf 1.109.000 € neu festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (B) i. H. von 1.109.000 € enthalten.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 9.946.400 € um 3.025.000 € erhöht und damit auf 12.971.400 € neu festgesetzt.

 

§ 4

 

Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht geändert.

 

§ 5

 

Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.

 

 

 

§ 6

 

Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.

 

§ 7

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2007 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Dezember 2006 werden nicht geändert.

 

§ 8

Sperren

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2007 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Dezember 2006 werden nicht geändert.

 

§ 9

Kredite vom Kapitalmarkt

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2007 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Dezember 2006 werden nicht geändert.

 

§ 10

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2007 nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Dezember 2006 werden nicht geändert.

 

 

 

2.      Die daraus sich ergebenden Veränderungen im Investitionsprogramm und im Finanzplan werden mit dem Haushalt 2008 aktualisiert.

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Sachverhalt

Begründung

 

Die Haushalte der Stadt Marburg werden mit Blick auf den notwendigen Haushaltsausgleich traditionell von der Einnahmeseite bestimmt. Diese wiederum wird maßgeblich von einigen wenigen Positionen dominiert wie Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil und Schlüsselzuweisungen. Alles andere bis hin zur Kreditaufnahme im Vermögenshaushalt ist letztlich von solchen Größen abhängig.

 

Diese einen Haushalt bestimmenden Faktoren müssen nach den jeweils vorliegenden Informationen und Erwartungen geplant werden.

 

Auslöser und Anlass für den Magistrat, einen Nachtragshaushalt aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen, ist deshalb vor allem die positive Entwicklung der Einnahmeerwartungen. Bereits der Jahresabschluss 2006, den die Stadtverordnetenversammlung im März beschlossen hatte, zeigte diese Entwicklung, die sich 2007 fortsetzt.

 

Diese erfreuliche Situation eröffnet zugleich die Möglichkeit, auch auf der Ausgabeseite zu reagieren.

 

So hatte die Stadtverordnetenversammlung nach Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses  von dem „Sonderprojekt Bauunterhaltung“, das jetzt im Nachtrag vorgesehen ist, bereits im April 2007 Kenntnis genommen. Herausragende Veränderungen im Vermögenshaushalt sind die Erweiterung der Martin-Luther-Schule und die Ablösung von Darlehensverpflichtungen gegenüber der Stiftung St. Jakob.

 

Ganz besonders hinzuweisen ist jedoch auf eine außerordentliche Darlehenstilgung von 2,5 Mio. € und darauf, dass der bisher mit 3,7 Mio. € veranschlagte Kreditbedarf vom Kapitalmarkt komplett entfällt.

 

Mit der Finanzierung des Vermögenshaushalts ohne jeden Bankkredit dürfte Marburg bundesweit eine besondere Stellung einnehmen.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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