Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1348/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushalt 2007
hier: Erlass der I. Nachtragshaushaltsatzung 2007 gem. § 98 HGO
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Vorberatung
|
|
|
26.06.2007
| |||
●
Unterbrochen
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
01.06.2007
| |||
|
29.06.2007
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten zu beschließen
1. aufgrund der §§ 94 ff. HGO die folgende I. Nachtragshaushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2007
I. Nachtragshaushaltssatzung
der Universitätsstadt Marburg
für das Haushaltsjahr
2 0 0 7
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO)
in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.), zuletzt geändert
durch Gesetz vom 17. Oktober 2005 (GVBl. 2005 I S. 674), hat die
Stadtverordnetenversammlung am folgende I. Nachtragssatzung
beschlossen:
§ 1
Mit dem I. Nachtragshaushaltsplan werden
|
erhöht um € |
vermindert um € |
und damit der Gesamtbetrag des
Haushaltsplanes einschl. der Nachträge |
|
|
|
|
gegenüber bisher € |
auf nunmehr festgesetzt € |
|
|
|
|
|
a)
im Verwaltungs- haushalt |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
die Einnahmen |
16.344.000 |
116.000 |
141.711.000 |
157.939.000 |
die Ausgaben |
16.228.000 |
0 |
141.711.000 |
157.939.000 |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
b) im
Vermögens- haushalt |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
die
Einnahmen |
10.061.425 |
3.775.425 |
60.772.000 |
67.058.000 |
die
Ausgaben |
6.551.000 |
265.000 |
60.772.000 |
67.058.000 |
|
|
|
|
|
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 4.884.425 € um 3.775.425 € vermindert und damit auf 1.109.000 € neu festgesetzt.
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds (B)
i. H. von 1.109.000 € enthalten.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen zur
Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
wird gegenüber der bisherigen Festsetzung in Höhe von 9.946.400 € um 3.025.000
€ erhöht und damit auf 12.971.400 € neu festgesetzt.
§ 4
Der bisherige Höchstbetrag der Kassenkredite wird nicht
geändert.
§ 5
Die Gemeindesteuern werden nicht geändert.
§ 6
Der bisherige Stellenplan wird nicht geändert.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2007 nach dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Dezember 2006 werden nicht
geändert.
§ 8
Sperren
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2007 nach dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Dezember 2006 werden nicht
geändert.
§ 9
Kredite vom Kapitalmarkt
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2007 nach dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Dezember 2006 werden nicht
geändert.
§ 10
Besondere Bestimmungen zum
Stellenplan
Die Festsetzungen aus der Haushaltssatzung 2007 nach dem
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22. Dezember 2006 werden nicht
geändert.
2. Die daraus sich ergebenden Veränderungen im Investitionsprogramm und im Finanzplan werden mit dem Haushalt 2008 aktualisiert.
Sachverhalt
Begründung
Die Haushalte der Stadt Marburg werden mit Blick auf den
notwendigen Haushaltsausgleich traditionell von der Einnahmeseite bestimmt.
Diese wiederum wird maßgeblich von einigen wenigen Positionen dominiert wie
Gewerbesteuer, Einkommensteueranteil und Schlüsselzuweisungen. Alles andere bis
hin zur Kreditaufnahme im Vermögenshaushalt ist letztlich von solchen Größen
abhängig.
Diese einen Haushalt bestimmenden Faktoren müssen nach den
jeweils vorliegenden Informationen und Erwartungen geplant werden.
Auslöser und Anlass für den Magistrat, einen
Nachtragshaushalt aufzustellen und der Stadtverordnetenversammlung vorzulegen,
ist deshalb vor allem die positive Entwicklung der Einnahmeerwartungen. Bereits
der Jahresabschluss 2006, den die Stadtverordnetenversammlung im März
beschlossen hatte, zeigte diese Entwicklung, die sich 2007 fortsetzt.
Diese erfreuliche Situation eröffnet zugleich die
Möglichkeit, auch auf der Ausgabeseite zu reagieren.
So hatte die Stadtverordnetenversammlung nach Zustimmung des
Haupt- und Finanzausschusses von
dem „Sonderprojekt Bauunterhaltung“, das jetzt im Nachtrag vorgesehen ist,
bereits im April 2007 Kenntnis genommen. Herausragende Veränderungen im
Vermögenshaushalt sind die Erweiterung der Martin-Luther-Schule und die
Ablösung von Darlehensverpflichtungen gegenüber der Stiftung St. Jakob.
Ganz besonders hinzuweisen ist jedoch auf eine
außerordentliche Darlehenstilgung von 2,5 Mio. € und darauf, dass der bisher
mit 3,7 Mio. € veranschlagte Kreditbedarf vom Kapitalmarkt komplett entfällt.
Mit der Finanzierung des Vermögenshaushalts ohne jeden
Bankkredit dürfte Marburg bundesweit eine besondere Stellung einnehmen.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister