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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0567/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

1.   Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die beigefügten Richtlinien für die Auszeichnung von Sportlerinnen und Sportlern und Personen, die sich um die Förderung des Sports in der Universitätsstadt Marburg besonders verdient gemacht haben in der Fassung vom 16.11.2001.

 

2.   Aus Termingründen wird auf der Grundlage des Richtlinien-Entwurfes für die Ehrungen des Jahres 2001 um Abgabe der Ehrungsvorschläge gebeten.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der vom Magistrat mit Beschluss-Nr. 313 vom 22.10.01 zur Beratung an die Sport- und Bäderkommission gegebene Richtlinien-Entwurf wurde am 16.11.01 in der Kommission beraten.

 

Die Kommission hat 2 Änderungen beschlossen, die in den vorliegenden Entwurf eingearbeitet wurden, und zwar:

 

·     in  § 1, Satz 1, wurde aus „alljährlich“ „jährlich“ und

·     in § 2 wurde die Wertigkeit von deutschen, Welt- und Europarekorden von Silber nach Gold angehoben.

 

Der Anregung aus dem Magistrat, wonach im § 4 Kindererziehungszeiten zu berücksichtigen seien, wurde ebenfalls gefolgt.

 

Ausschlaggebend für die Neufassung der Richtlinien waren die wiederholt geäußerten Wünschen aus den Reihen der Marburger Sportvereine, denen es darum ging, eine Annäherung an die vergleichbaren Richtlinien des Landkreises Marburg-Biedenkopf zu erreichen. Daneben wurde immer wieder eine Vereinfachung gewünscht.

 

 

 

Unter der Leitung des Sportdezernenten hat dazu am 12.06.01 ein Sondierungsgespräch mit Vertretern des Sports in Marburg stattgefunden. Bei diesem Gespräch wurden die Eckpunkte einer Neufassung der Richtlinien festgelegt. Unter Einbeziehung des Vorsitzenden des Sportkreises Marburg ist die Neufassung der Richtlinien erarbeitet und abgestimmt worden. Auf eine Gegenüberstellung der Änderungen in Form einer Synopse muss verzichtet werden, weil eine deutliche Vereinfachung bei den Regelungen vorgeschlagen wird, die sich nicht so ohne weiteres vergleichend darstellen lässt.

 

Die Regelungen zum Ehrenamt wurden konkreter gefasst, die Vielzahl der Trophäen zugunsten einer Marburg-Plakette in den Wertstufen Bronze, Silber und Gold aufgelöst, Ort und Zeitpunkt der Sportlerehrung sowie die Frist zur Vorlage der Ehrungsvorschläge sind festgelegt worden.

 

Die Frist zur Abgabe der Ehrungsvorschläge ist mit Blick auf den Veranstaltungstermin im März auf den 31.12. eines Jahres festgelegt worden. Es ist deshalb in diesem Jahr ausnahmsweise aus Zeitgründen notwendig, die Vereine bereits auf der Grundlage des Richtlinien-Entwurfes um die Abgabe ihrer Ehrungsvorschläge zu bitten.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Bürgermeister und

Sportdezernent

 

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