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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/1359/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Besetzung des Schiedsamtes Marburg I (Kernstadt westlich und Wehrda)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 30 - Rechtsservice
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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01.06.2007
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●
Geplant
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Entscheidung
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01.06.2007
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Sachverhalt
Begründung:
Da die Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes, Herrn Stephan Heckmann, im
Mai 2007 ausläuft und zudem die Amtszeit des stellv. Schiedsmannes, Herrn
Gerhard Müller, bereits seit längerem abgelaufen ist, sind gem. § 4 Hess.
Schiedsamtsgesetz (HSchAG) Neuwahlen erforderlich.
Auf Anfrage wurde seitens Herrn Heckmann mitgeteilt, dass dieser zur
Wiederwahl zur Verfügung steht. Herr Müller steht aus Altersgründen für eine
Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung.
Nach § 4 Abs. 1 des
HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf
fünf Jahre gewählt.
Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der
gesetzlichen Zahl der
Gemeindevertreter.
Nach § 3 Abs. 1 des
HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten
für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,
1. wer die Fähigkeit zur
Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. eine Person, für die
eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3. wer als Rechtsanwältin
oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;
4. wer die Besorgung
fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5. wer die rechtsprechende
Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft
(§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin
oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist.
Nicht in das Amt berufen
werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer
1. bei Beginn der Amtsperiode das
30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk des
Schiedsamtes wohnt;
3. durch sonstige gerichtliche
Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Mit
Schreiben vom 31.01.2007 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung
vertretenen Fraktionen
gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen.
Zudem erfolgte gemäß
den
Verwaltungsvorschriften zu § 4
HSchAG am 02.02.2007 eine „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen
Presse" sowie in der „Marburger Neuen Zeitung".
Es
liegen
folgende Wahlvorschläge vor:
Die CDU-Fraktion schlägt
für die Wiederwahl der Schiedsperson:
Herrn Stephan Heckmann,
wh. Schlosssteig 5, 35037 Marburg,
vor.
Die Marburger
Bürgerliste schlägt für die Wahl der stellv. Schiedsperson
Herrn Olaf Steffes,
wh.Ockershäuser Allee 7, 35037 Marburg,
vor.
Weitere Vorschläge
wurden nicht eingereicht.
Hinsichtlich der in der
Presse veröffentlichten „Amtlichen Bekanntmachung" bleibt festzustellen,
dass kein Wahlvorschlag vorgelegt wurde.
Die
Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk
Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den
Vorschlägen angehört. Diese stimmt der Wahl der Vorgeschlagenen zu.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
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