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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/1359/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

Für den Schiedsamtsbezirk Marburg I (Kernstadt westlich und Wehrda) wird eine Schiedsperson sowie ein/e Stellvertreter/in gewählt.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

Da die Amtszeit des bisherigen Schiedsmannes, Herrn Stephan Heckmann, im Mai 2007 ausläuft und zudem die Amtszeit des stellv. Schiedsmannes, Herrn Gerhard Müller, bereits seit längerem abgelaufen ist, sind gem. § 4 Hess. Schiedsamtsgesetz (HSchAG) Neuwahlen erforderlich.

Auf Anfrage wurde seitens Herrn Heckmann mitgeteilt, dass dieser zur Wiederwahl zur Verfügung steht. Herr Müller steht aus Altersgründen für eine Wiederwahl nicht mehr zur Verfügung.

 

Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf

fünf  Jahre   gewählt.   Zur  Wahl   bedarf  es  der  Mehrheit  der  gesetzlichen  Zahl   der

Gemeindevertreter.

Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,

1.      wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.      eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3.      wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;

4.      wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5.      wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist.

Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer

1.   bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;

2.   nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.   durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Mit Schreiben vom 31.01.2007 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen.

Zudem erfolgte gemäß den    Verwaltungsvorschriften    zu    §    4    HSchAG    am  02.02.2007 eine    „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse" sowie in der „Marburger Neuen Zeitung".

Es liegen folgende Wahlvorschläge vor:

Die CDU-Fraktion schlägt für die Wiederwahl der Schiedsperson:

Herrn Stephan Heckmann, wh. Schlosssteig 5, 35037 Marburg,

vor.

 

Die Marburger Bürgerliste schlägt für die Wahl der stellv. Schiedsperson

 

Herrn Olaf Steffes, wh.Ockershäuser Allee 7, 35037 Marburg,

vor.

Weitere Vorschläge wurden nicht eingereicht.

 

Hinsichtlich der in der Presse veröffentlichten „Amtlichen Bekanntmachung" bleibt festzustellen, dass kein Wahlvorschlag vorgelegt wurde.

 

Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den Vorschlägen angehört. Diese stimmt der Wahl der Vorgeschlagenen zu.

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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