Seiteninhalt
Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1399/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Erika Lotz-Halilovic (Nr. 11 5/2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
01.06.2007
|
Sachverhalt
Gemäß
§ 5 Abs. 1 der Hess. Bauordnung vom 18. Juni 2002 sind Zufahrten oder
Durchfahrten für die Feuerwehr nur bei Gebäuden herzustellen, die ganz oder mit
Teilen mehr als 50 m von einer öffentlichen Verkehrsfläche entfernt sind. Der
Abstand zwischen der Berliner Straße und den betreffenden Gebäuden ist < 50
m. Für Gebäude, die in einem geringeren Abstand zur öffentlichen Verkehrsfläche
liegen, sind Zu- oder Durchgänge ausreichend. Im Fall der Berliner Straße 11 -
15 sind an beiden Seiten des Gebäudes (Berliner Straße 11 und Berliner Straße
15) entsprechende Zugänge vorhanden, die von der Berliner Straße aus zu den
jeweiligen Haupteingängen der Gebäude führen.
Im
Dezember 2004 wurden zusammen mit dem Fachdienst Brandschutz im Hinblick auf
die Sicherstellung der erforderlichen zweiten Rettungswege entsprechende
Anleiterproben durchgeführt. Als Ergebnis ist festzuhalten, dass die
erforderlichen zweiten Rettungswege für die Nutzungseinheiten in den Gebäuden
der Berliner Straße 11 - 15 sichergestellt sind.
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen