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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1406/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

In der örtlichen Presse werden regelmäßig bei den standesamtlichen Nachrichten die neugeborenen kleinen Menschen unserer Stadt annonciert. Warum steht bei dieser Bekanntgabe nicht die Mutter sondern bei Paaren der Vater an erster Stelle, wo doch Erstere nach Kräften maßgeblich an der Geburt des Kindes beteiligt ist, bzw. können die Eltern entscheiden, wer zuerst genannt wird?

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Sachverhalt

Die als sogenannte standesamtliche Veröffentlichungen bekannten Nachrichten in der OP und der MNZ basieren in Bezug auf Geburten und Eheschließungen auf Mitteilungen des Standesamtes mit Zustimmung der Eltern (bzw. Verlobten). Die Liste wird 14-tägig „auf Knopfdruck" automatisch aus den vorhandenen Datensätzen generiert und per Fax an die beiden Zeitungsredaktionen übermittelt. In der Tat steht hier der Vater an erster Stelle, doch bindet dies die Zeitungen in keiner Weise in der Art ihrer Veröffentlichung, da es sich gerade nicht um amtliche Bekanntmachungen handelt.

 

Ob die Eltern bei den betreffenden Zeitungen die Reihenfolge ihrer Nennung beeinflussen können, entzieht sich unserer Kenntnis. Es spricht jedenfalls aus Sicht des Standesamtes selbstverständlich nichts dagegen.

 

Die Erstellung der Liste ist hingegen fester Programmbestandteil. Von Anwenderseite kann nur die Ausgabe eines „Falles" (Geburt, Eheschließung) komplett unterdrückt werden (für den Fall, dass die Zustimmung zur Veröffentlichung nicht vorliegt). Es ist nicht beabsichtigt, für die bloße Übermittlung der Information an die Zeitungen auf die Programmgestaltung beim Anbieter und Rechteinhaber Einfluss zu nehmen.

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