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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1420/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Spargel- und Erdbeerstände im Stadtgebiet werden jährlich zahlreicher. Auf welcher Genehmigungsgrundlage operieren diese und wie findet die Kontrolle statt, denn sicherlich müssen beim Verkauf von verderblichen Lebensmitteln genaue Hygienevorschriften eingehalten werden?

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Sachverhalt

Auf öffentlicher Fläche haben im gesamten Stadtgebiet lediglich zwei Stände für den Verkauf von Obst und Gemüse eine Sondernutzungserlaubnis.

Auf privaten Grundstücken sind solche Verkaufsstände für Inhaber/-innen von Reisegewerbekarten weder anzeigepflichtig, noch erlaubnispflichtig, so dass wir auf die Anzahl der Stände keinen Einfluss haben.

Für die Kontrolle der Ware und der Hygienevorschriften ist der Landkreis, Fachbereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz, zuständig.

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