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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0573/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Bebauungsplan Nr. 6/11
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Magistrat
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Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
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|
21.12.2001
| |||
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
12.12.2001
|
Sachverhalt
Begründung:
Bereits
im Zuge der Erarbeitung des Rahmenplans für das Bahnhofsquartier in 1996/97
wurde davon ausgegangen, dass das Gelände der Firma Balzer erhebliches
Umnutzungspotential bietet. In diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung
des problematischen städtebaulichen Umfeldes, sowie des absehbaren Umbaus des
Bahnhofvorplatzes wurden für das „Balzer-Gelände“ zwei wesentliche
städtebauliche Zielsetzungen formuliert:
1) eine
Blockstruktur bietet Raum für eine Mischnutzung mit überwiegend Dienstleistung;
2) Aufbau
einer rückwärtigen Erschließung vom Krummbogen aus.
Im
September 1997 wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der
Rahmenplan Bahnhofquartier die Grundlage für weitergehende Planungsschritte
darstellt. Im Oktober 2001 wurde eine Bauvoranfrage zum Abbruch des
großflächigen Eisenlagers der Firma Balzer und zum Neubau eines
Lebensmittelmarktes gestellt. Betrieben werden soll der Lebensmittelmarkt von
der Firma Lidl, die ihren bestehenden Markt am Krummbogen lediglich verlagern
möchte.
Da
es sich bei dem Gebiet am Krummbogen zwischen Parkdeck und der
Rudolf-Bultmann-Straße bisher um einen „unbeplanten Innenbereich“ (§ 34 BauGB)
handelt und die betroffene Fläche in wirksamen Flächennutzungsplan als
„gewerbliche Baufläche“ dargestellt ist, wäre ein ca. 700 m2 großer Lebensmittelmarkt planungsrechtlich zulässig.
Die Erforderlichkeit für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens leitet sich
demnach weniger aus dem Umnutzungsantrag ab. Vielmehr bedürfen die
beschlossenen strategischen Stadtentwicklungsziele der zweiten
Erschließungszone und des Aufbaus einer Bauflucht (räumliche Straßenbegrenzung)
entlang des Krummbogens einer verbindlichen Festsetzung im Rahmen eines
qualifizierten Bebauungsplanes.
Insbesondere
im Zusammenhang mit der zweiten Erschließungszone sollte für das gesamte
Gelände der Firma Balzer ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um zu erreichen,
dass die genannten städtebaulichen Zielsetzungen umgesetzt und nicht mittels
sukzessiver Umnutzungen gefährdet werden.
Selbstverständlich
kann das eingeleitete Verfahren räumlich und zeitlich differenziert unter
Berücksichtigung der Nutzerinteressen weiter verfolgt werden.
Die
Realisierung eines Lebensmittelsmarktes mit 700 m2 Verkaufsfläche würde die im Rahmenplan beschriebenen
Optionen für die Fläche nur zum Teil ausnutzen. Dagegen böte eine höhere
Nutzungsintensität mittels zusätzlicher Nutzer auch die Möglichkeit einer
besseren Straßenraumausbildung. In enger Abstimmung mit der
Wirtschaftsförderung soll mit möglichen Interessenten und dem Eigentümer
versucht werden, ein entsprechend integrierendes Nutzungskonzept umzusetzen.
Im
Zuge dieses Verfahrens bietet es sich an, den Geltungsbereich an das Parkdeck
(B-Plan Nr. 6/8) anzuschließen. Für die Fläche der Aral-Tankstelle würde im
Wesentlichen der Bestand festgesetzt werden.
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