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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0573/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für das im beiliegenden Plan umgrenzte Gebiet am Krummbogen wird gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung eines Bebauungsplanes (Nr. 6/11) beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Bereits im Zuge der Erarbeitung des Rahmenplans für das Bahnhofsquartier in 1996/97 wurde davon ausgegangen, dass das Gelände der Firma Balzer erhebliches Umnutzungspotential bietet. In diesem Zusammenhang und unter Berücksichtigung des problematischen städtebaulichen Umfeldes, sowie des absehbaren Umbaus des Bahnhofvorplatzes wurden für das „Balzer-Gelände“ zwei wesentliche städtebauliche Zielsetzungen formuliert:

1)            eine Blockstruktur bietet Raum für eine Mischnutzung mit überwiegend Dienstleistung;

2)            Aufbau einer rückwärtigen Erschließung vom Krummbogen aus.

 

Im September 1997 wurde von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen, dass der Rahmenplan Bahnhofquartier die Grundlage für weitergehende Planungsschritte darstellt. Im Oktober 2001 wurde eine Bauvoranfrage zum Abbruch des großflächigen Eisenlagers der Firma Balzer und zum Neubau eines Lebensmittelmarktes gestellt. Betrieben werden soll der Lebensmittelmarkt von der Firma Lidl, die ihren bestehenden Markt am Krummbogen lediglich verlagern möchte.

 

Da es sich bei dem Gebiet am Krummbogen zwischen Parkdeck und der Rudolf-Bultmann-Straße bisher um einen „unbeplanten Innenbereich“ (§ 34 BauGB) handelt und die betroffene Fläche in wirksamen Flächennutzungsplan als „gewerbliche Baufläche“ dargestellt ist, wäre ein ca. 700 m2 großer Lebensmittelmarkt planungsrechtlich zulässig. Die Erforderlichkeit für die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens leitet sich demnach weniger aus dem Umnutzungsantrag ab. Vielmehr bedürfen die beschlossenen strategischen Stadtentwicklungsziele der zweiten Erschließungszone und des Aufbaus einer Bauflucht (räumliche Straßenbegrenzung) entlang des Krummbogens einer verbindlichen Festsetzung im Rahmen eines qualifizierten Bebauungsplanes.

Insbesondere im Zusammenhang mit der zweiten Erschließungszone sollte für das gesamte Gelände der Firma Balzer ein Bebauungsplan aufgestellt werden, um zu erreichen, dass die genannten städtebaulichen Zielsetzungen umgesetzt und nicht mittels sukzessiver Umnutzungen gefährdet werden.

 

Selbstverständlich kann das eingeleitete Verfahren räumlich und zeitlich differenziert unter Berücksichtigung der Nutzerinteressen weiter verfolgt werden.

 

Die Realisierung eines Lebensmittelsmarktes mit 700 m2 Verkaufsfläche würde die im Rahmenplan beschriebenen Optionen für die Fläche nur zum Teil ausnutzen. Dagegen böte eine höhere Nutzungsintensität mittels zusätzlicher Nutzer auch die Möglichkeit einer besseren Straßenraumausbildung. In enger Abstimmung mit der Wirtschaftsförderung soll mit möglichen Interessenten und dem Eigentümer versucht werden, ein entsprechend integrierendes Nutzungskonzept umzusetzen.

 

Im Zuge dieses Verfahrens bietet es sich an, den Geltungsbereich an das Parkdeck (B-Plan Nr. 6/8) anzuschließen. Für die Fläche der Aral-Tankstelle würde im Wesentlichen der Bestand festgesetzt werden.

 

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