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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1430/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Dr. Elke Therre-Staal (Nr. 3 5/2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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01.06.2007
|
Sachverhalt
Es ist
zutreffend, dass die Otto-Ubbelohde-Schule als 6-jährige Grundschlue keine
aufnehmende Schule in der Jahrgangsstufe 5 ist.
Dies hat
das Staatliche Schulamt den Schulleitungen der Marburger Grundschulen im
November 2006 mit entsprechenden Erläuterungen mitgeteilt.
Auch wenn
eine 6-jährige Grundschule nicht explizit im Hessischen Schulgesetz vorgesehen
ist, handelt es sich nicht um einen illegalen Status. Das Hessische
Kultusministerium hat uns zum Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2007
mitgeteilt, dass die Schule nach wie vor den Status einer Versuchsschule hat.
Zitat: "Dadurch wird gewährleistet, dass das Schulkonzept in einem
rechtlich gesicherten Rahmen realisiert werden kann".
Nach der
Konzeption der Otto-Ubbelohde-Schule darf sie über den eigenen Schulbezirk
hinaus in der Jahrgangsstufe 1 auf Antrag der Eltern Schülerinnen und Schüler
aufnehmen, wenn ausdrücklich das Schulkonzept der 6-jährigen Grundschule
gewünscht wird.
Die
Aufnahme von quer einsteigenden Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe
5 wird vom Staatlichen Schulamt nur in besonderen Ausnahmefällen zugelassen.
Dies entspricht auch dem Konzept des 6-jährigen gemeinsamen Lernens der Schule.
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