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ALLRIS - Vorlage

Wahlen der STVV - VO/1448/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten

 

für den Schiedsamtsbezirk Marburg II (Kernstadt östlich)

Eine Schiedsperson zu wählen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Da die Stelle der Schiedsperson im Bezirk Marburg II (Kernstadt östlich) zurzeit nicht besetzt ist,      ist gem. § 4 Hess. Schiedsamtsgesetz (HSchAG) eine Neuwahl erforderlich.

 

Nach § 4 Abs. 1 des HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf

fünf  Jahre   gewählt.   Zur  Wahl   bedarf  es  der  Mehrheit  der  gesetzlichen  Zahl   der

Gemeindevertreter.

Nach § 3 Abs. 1 des HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,

1.      wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

2.      eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3.      wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;

4.      wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5.      wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist.

 

 

 

2

Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3 Abs. 3 des HSchAG, wer

1.   bei Beginn der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;

2.   nicht in dem Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

3.   durch sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Mit Schreiben vom 25.05.2007 wurden alle in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen gebeten, entsprechende Wahlvorschläge einzureichen.

Zudem erfolgte gemäß den    Verwaltungsvorschriften    zu    §    4    HSchAG    am  29.05. bzw. 30.05.2007 eine    „Amtliche Bekanntmachung" in der „Oberhessischen Presse" sowie in der „Marburger Neuen Zeitung".

Es liegen folgende Wahlvorschläge vor:

Die CDU-Fraktion schlägt für die Wahl der Schiedsperson den derzeitigen Stellvertreter:

Herrn Hans-Joachim Schäfer, wh. Lenaustraße 2 b, 35039 Marburg,

vor.

Die SPD-Fraktion schlägt für die Wahl der Schiedsperson

Herrn Hans-Joachim Wölk, wh. Ernst-Moritz-Arndt-Straße 4, 35039 Marburg,

vor.

Weitere Vorschläge wurden nicht eingereicht.

 

Hinsichtlich der in der Presse veröffentlichten „Amtlichen Bekanntmachung" bleibt festzustellen, dass kein Wahlvorschlag vorgelegt wurde.

 

Die Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den Vorschlägen angehört.

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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