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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1454/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

den beigefügten XVI. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten - Kindertagesstätten - Hort und Krippe) der Stadt Marburg

 

zu beschließen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

 

Ausgangslage

 

Eine Fragestellung, die das im Juli 2005 vorgelegte „Konzept zur Umsetzung des Tagesbetreuungsausbaugesetzes für Kinder U3“ aufgeworfen hatte, war, ob es möglich und sinnvoll sei, die Gebührenhöhe nicht mehr nach Art der Betreuungseinrichtung zu differenzieren, sondern ausschließlich nach Dauer der Betreuung zu erheben. Dafür gibt es zwei Begründungen:

 

-     Für Eltern ist es weder gerecht noch nachvollziehbar, angesichts einer zunehmenden Differenzierung des Betreuungsangebots insbesondere für Kinder U3, für eine gleichlange Betreuung eines zweijährigen Kindes unterschiedliche Betreuungsgebühren zu verlangen - je nachdem, ob das Kind in einer Krippe oder in einer alterserweiterten Gruppe betreut würde.

-     Eltern werden dadurch gezielt in der frühen Phase der Familiengründung entlastet.

 

In dem TAG-Konzept wurde überlegt, ggf. die Betreuungsgebühren für Kinder U3 an die Kindergartengebühren für Betreuungsangebote mit entsprechender Betreuungsdauer anzupassen.

 

Magistrat und Jugendhilfeausschuss hatten im Frühjahr 2006 im Zusammenhang mit dem Entwurf zum XV. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder diese Fragestellung aufgegriffen und zur weiteren Beratung an den Fachausschuss Kinderbetreuung und an die AG §78 Kinderbetreuung verwiesen. Dieser sollte insbes. die Frage klären, welche Auswirkungen eine Angleichung der Betreuungsgebühren für Kinder U3 für die Finanzierung der Einrichtungen freier Träger haben könne und Vorschläge erarbeiten, wie die zu erwartenden Einnahmeausfälle ausgeglichen werden können. Auch die AG nach SGB VIII §78 Kinderbetreuung, in der alle freien Träger der Kinderbetreuung vertreten sind, hat sich ausführlich mit dieser Fragestellung befasst und am 30. November 2006 folgende Beschlussvorlage in den Jugendhilfeausschuss eingebracht:

 

„Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem vom Magistrat der Universitätsstadt Marburg vorgelegten Entwurf zum XV. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder zu. Die wesentlichen Änderungen beinhalten die Reduzierung der Gebührenstufen auf drei Stufen nach Betreuungsdauer mit Wirkung vom 01.09.2007 (Beginn Kita-Jahr 2007/2008)

- Betreuung bis zu 5 Stunden                                    91,-- €,

- Betreuung von 5 bis 7 Stunden                                  119,-- €,

- Betreuung von 7 bis 10 Stunden                                        139,-- €.

Diese Sätze sind um die planmäßigen linearen Anhebungen gemäß Kostensteigerung nach Feststellung der Hessischen Jugendhilfekommission noch anzupassen.

Darüber hinaus soll geprüft werden, ob die Gebührensätze bei den freien Trägern, die bisher nicht an die städtischen Gebührensätze gebunden sind, entsprechend angeglichen und die dadurch ausfallenden Finanzierungsanteile von der Stadt Marburg gegebenenfalls übernommen werden können.“

 

Diese Beschlussvorlage wurde im JHA einstimmig angenommen.

 

 

Darstellung der vorgeschlagenen Struktur der Kinderbetreuungsgebühren

 

In den folgenden Ausführungen wird dieser Vorschlag auch auf den Hortbereich ausgeweitet. Dadurch können die Betreuungsgebühren auf drei Gebührenstufen vereinfacht werden und die Betreuungskosten für die Eltern bei den Angeboten für Kinder U3 deutlich und für Schulkinder geringfügig verringert werden. Bei der Berechnung der finanziellen Auswirkungen legen wir die Gebührenhöhe für das aktuelle Kindergartenjahr 2006/07 zugrunde. Aufgrund der von der Jugendhilfekommission für 2007 berechneten Steigerungsrate wird allerdings der Beitrag für das kommende Kindergartenjahr 2007/08 gleich bleiben.

 

Bei der Darstellung der vorgeschlagenen Betreuungsgebühren und der Berechnung der finanziellen Auswirkungen ist zu unterscheiden zwischen

 

(1)       den Einrichtungen, die vertraglich an die Gebührenhöhe der Stadt Marburg gekoppelt sind - dies sind neben den städtischen die kirchlichen Einrichtungen sowie die Einrichtungen Weißer Stein (verfügt allerdings nicht über betroffene Betreuungsplätze U3) und Uni-KiTa - und

(2)       den Einrichtungen, die unabhängig von städtischen Vorgaben ihre Betreuungsgebühren festlegen - Zappel-Philipp, Waldorf-KiTa, Freie Schule, Eltern-Kind-Verein einschl. Kliniks-Krippe, Hort Brüder-Grimm-Schule, Waldhort.

 

Zur Zeit gibt es insgesamt 7 verschiedene Gebührenstufen:

 

Gebührenstufe                                    Gebührenhöhe KiTa-Jahr 2006/07

 

1.            Kindergarten halbtags                                    91 €

2.            Kindergarten vor- und nachmittags                119 €

3.            Kindergarten bis 14 Uhr                              119 €               (zzgl. Essensgeld)

4.            Kindergarten ganztags                                 139 €               (zzgl. Essensgeld)

5.         Hort                                                                 126 €               (zzgl. Essensgeld)

6.         Krippe bis 14 Uhr                                            154 €               (zzgl. Essensgeld)

7.         Krippe ganztags                                             188 €               (zzgl. Essensgeld)

 

Wir schlagen vor, ab dem KiTa-Jahr 2007/08 diese 7 Stufen durch folgende drei Stufen zu ersetzen, die sich unabhängig vom Alter der Kinder und der Art der Betreuungseinrichtung ausschließlich nach der tatsächlichen Betreuungsdauer richten. (Die im Januar 2007 in Kraft getretene Tagespflegesatzung beinhaltet bereits diese drei Gebührenstufen.)

 

Gebührenstufe                                    Gebührenhöhe KiTa-Jahr 2007/08

 

1.            Betreuung bis zu 5 Stunden                                     91 €

2.            Betreuung von 5 bis 7 Stunden                    119 €               (zzgl. Essensgeld)

3.            Betreuung von 7 bis 10 Stunden                  139 €               (zzgl. Essensgeld)

 

(Diese Stufen gelten für die in Marburg angebotenen Betreuungsplätze mit ihren jeweiligen Betreuungszeiten innerhalb eines Zeitrahmens von 7 bis 17 Uhr, was den z.Zt. längsten Öffnungszeiten in drei Marburger Betreuungseinrichtungen entspricht. Betreuungszeiten vor 7 Uhr oder nach 17 Uhr werden in kommunalen Einrichtungen noch nicht angeboten. Ggf. einzuführende erweiterte Öffnungszeiten sollten nicht über diese Gebührenstufen abgedeckt werden, sondern über zusätzliche Gebührenmodule von den Eltern als Zusatzleistung bezahlt werden.)

 

Bei diesen drei Gebührenstufen würde

 

-      Stufe 1 den halbtägigen Kindergartenplatz,

-      Stufe 2 den Mittagsplatz bis 14 Uhr im Kindergarten, in der Krippe und in KiT sowie den Kindergartenplatz vor- und nachmittags und den Hortplatz (dessen tatsächliche Betreuungsdauer aufgrund des Schulunterrichts tatsächlich an den meisten Tagen zwischen 5 und 7 Stunden liegt), und

-      Stufe 3 den Ganztagsplatz in Kindergarten, Krippe oder KiT umfassen.

 

Welche Veränderungen ergeben sich dadurch für die Eltern?

 

-           Für Eltern mit Kindern in Regel- oder alterserweiterten Gruppen in Kindergärten ergibt sich hieraus unabhängig von der gewählten Betreuungsdauer keine Veränderung gegenüber der bisherigen Regelung,

-      Eltern mit Kindern in Krippen zahlen bei einer Betreuung bis 14 Uhr (alt: 154 €, neu: 119 €) 35 €, bei einer ganztägigen Betreuung (alt: 188 €, neu 139 €) 49 € weniger als bisher,

-      Eltern mit Hortkindern zahlen 7 € weniger (alt: 126 €, neu: 119 €).

 

Insgesamt sind rd. 210 Kinder bzw. Betreuungsplätze von dieser Veränderung direkt betroffen, und zwar:

-           106 Krippenplätze, die sich folgendermaßen aufteilen: Krippe Eisenacher Weg 30 Ganztagsplätze, Uni-KiTa 40 Ganztagsplätze, Ev. Krippe Biegenstr. 16 Ganztagsplätze, Ev. Krippe Emil-von-Behring 10 Mittagsplätze, Kath. Krippe Liebfrauen 10 Ganztagsplätze,

-           105 Hortplätze: Hort Erfurter Str. 25 Plätze, Hort Barfüßertor 70 Plätze, Hortgruppe Graf-von-Stauffenberg 10 Plätze.

 

 

 

 

 

 

Welche jährlichen Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben für die Stadt Marburg ergeben sich ungefähr aus dieser Gebührenreduzierung?

 

In den Krippen:

 

-      Krippe Eisenacher Weg          14.100 €  (Platzzahl x 12 Monate x mtl. Differenz)

-      Uni-KiTa                      23.500 €

-           Ev. Krippe Biegenstr.         9.400 €

-           Ev. Krippe EvB                  4.200 €

-      Kath. Krippe Liebfrauen              5.900 €

__________________________________________

 

Krippen:            Summe Mindereinnahmen              57.100 € (brutto)

                        bei 1/3 Gebührenübernahmen            38.100 € (netto)

 

In den Horten:

 

-      Hort Erfurter Str.                     2.100 €  (Platzzahl x 12 Monate x mtl. Differenz)

-           Ev. Hort Barfüßertor             5.900 €

-           Ev. Hortgruppe GvSt.             800 €

__________________________________________

 

Hort:               Summe Mindereinnahmen              8.800 € (brutto)

                        bei 1/3 Gebührenübernahmen            5.900 € (netto)

 

 

Für die Stadt Marburg bedeutet die Verringerung auf drei Gebührenstufen bei Reduzierung der Krippen- und Hortgebühren netto rd. 44.000 € jährlich.

 

Hierbei ist zum einen berücksichtigt, dass voraussichtlich bei 1/3 der Fälle die Gebühren von der Stadt übernommen werden und die Gebührenreduzierung in diesen Fällen für die Stadt keine bzw. nur geringe Auswirkungen auf die Ausgaben der Stadt hat, zum anderen wird in dieser Berechnung davon ausgegangen, dass die durch diese Maßnahmen zu erwartenden Einnahmeausfälle der freien Träger von der Stadt übernommen werden. Dies muss allerdings im Einzelfall noch verhandelt werden. So übernimmt z.B. die Stadt bei den Krippen der ev. Kirche 90% der nicht-gedeckten Kosten: nach dieser Regelung würde die Gebührenreduzierung bei der Krippe Biegenstr. zu Mindereinnahmen von ca. 9.400 € führen, von denen die Stadt etwa 8.460 € (= 90%) und der Träger 940 € (= 10%) tragen müsste.

 

 

Kinderbetreuungseinrichtungen, deren Gebühren nicht an die städtische Gebührensatzung gebunden sind

 

Gebührenänderungen der Stadt Marburg haben für die Träger, deren Betreuungsgebühren nicht an die Höhe der städtischen Gebühren gekoppelt sind, zunächst einmal keine direkten Auswirkungen, da die oben unter (2) genannten Träger weiterhin ihre bisherigen höheren Gebühren nehmen können.

 

Insgesamt können rd. 70 Betreuungsplätze von dieser Veränderung indirekt betroffen werden, und zwar:

 

-           70 Plätze U3: Gruppen des Eltern-Kind-Vereins: ungefähr 30 Plätze, Kliniks-Krippe 20 Plätze, Zappel-Philipp 20 Plätze.

 

Die Betreuungsgebühren dieser Einrichtungen liegen für Kinder U3 z.Zt. folgendermaßen über denen der städtisch festgelegten Krippengebühren:

 

(A)

-      Kliniks-Krippe            230 € Betreuungsgebühr:      44 € höher als Stadt

-      Zappel-Philipp        215 €:                     29 €

-      Eltern-Kind-Verein      213 €                      27 €

 

Diese Differenz würde sich bei einer Reduzierung der Krippengebühren ab dem KiTa-Jahr 2006/07 folgendermaßen erhöhen:

 

(B)

-      Kliniks-Krippe            neue Differenz       91 €

-      Zappel-Philipp                                76 €

-      Eltern-Kind-Verein                          74 €

 

Als Fazit kann man festhalten: für die Eltern dieser Einrichtungen ändert sich dadurch in der absoluten Höhe ihrer Gebühren nichts, wohl aber in den Unterschieden ihrer Gebühren zu den Gebühren, die Eltern städtischer oder kirchlicher Krippen bezahlen. Die Frage ist aber,

 

-           ob es langfristig sinnvoll ist, dass Betreuungsgebühren innerhalb der Stadt eine solche Spannbreite zu haben?

-           wie sich diese Gebührenunterschiede auf die Nachfrage bei diesen Trägern auswirken?

-           ob nicht auch die Eltern, die ihre Kinder U3 in diesen Einrichtungen betreuen lassen, angemessen von der städtischen Gebührenreduzierung profitieren sollen?

 

Daher könnte ein Vorschlag an diese Träger darin liegen, dass auch diese Einrichtungen entsprechend ihre Gebühren verringern, aber dabei die alte Differenz zu den städtischen Gebühren, wie unter (A) dargestellt, beibehalten. Dabei würden sich folgende Gebühren für die Betreuung U3 bei diesen Trägern ergeben:

 

(C)

-      Kliniks-Krippe            139 € (Stadt Stufe 3) + 44 € (alte Differenz) = 183 €

-      Zappel-Philipp        139 € + 29 €      = 168 €

-      Eltern-Kind-Verein      139 € + 27 €      = 166 €

 

Hierdurch können sich Einnahmeausfälle für diese Träger ergeben in Höhe von bis zu:

 

(D)

-      Kliniks-Krippe            230 € - 183 €      = 47 €          (11.300 € jährlich)

-      Zappel-Philipp        215 € - 168 €      = 47 €          (11.300 € jährlich)

-      Eltern-Kind-Verein      213 € - 166 €      = 47 €          (16.900 € jährlich)

 

Im Falle einer Übernahme dieser Einnahmeausfälle durch die Stadt würden in der Summe Kosten von bis zu 39.500 € entstehen. Wir schlagen vor, mit diesen Träger über eine Veränderung der Gebührenstruktur und eine entsprechend erhöhte Zuwendung zu verhandeln.

 

 

Finanzielle Auswirkungen und Gegenfinanzierung über das BAMBINI-Programm des Landes Hessen

 

In der Summe würde die hier vorgeschlagene Gebührenreduzierung auf der Grundlage der bestehenden Plätze für die Stadt Marburg netto rd. Mehrausgaben bzw. Mindereinnahmen von rd. 85.000 € bedeuten. Durch den Ausbau von Krippenangeboten wird sich langfristig diese Summe erhöhen, wobei man von netto rd. 400 € Mindereinahmen pro Jahr und Krippenplatz ausgehen kann.

 

Das Land Hessen fördert seit diesem Jahr die Betreuung von Kindern U3 in Krippen und alterserweiterten Gruppen mit 100 € je Halbtags- und 200 € je Mittags- und Ganztagsplatz im Monat. Die Stadt Marburg hat für die vorhandenen Plätze U3 für 2007 einen BAMBINI-Zuschuss von rd. 557.000 € erhalten. Insgesamt reduzieren sich dadurch die städtischen Kosten für unsere eigenen Einrichtungen wie auch die Zuschüsse für die Plätze U3 bei freien Trägern. Die BAMBINI-Mittel sind zweckgebunden und sollen die Betreuung der Kinder U3 durch den Ausbau des Platzangebots, die Verbesserung der Betreuungsqualität und der familienfreundlichen Ausgestaltung der Betreuungsgebühren fördern. In den Haushaltsanmeldungen für 2008 gehen wir von der vorgeschlagenen Gebührenstruktur aus und haben einen Teil der BAMBINI-Gelder als Ausgleich dafür veranschlagt. Danach verbleiben von den BAMBINI-Geldern rd. 440.000 € (als städtische Einsparungen bei den Zuschüssen an freie Träger bzw. bei den Kosten für eigene Einrichtungen) für den Ausbau von Betreuungsplätzen und die Qualitätsverbesserung. Durch die BAMBINI-Mittel kann die Gebührenreduzierung für die Stadt Marburg kostenneutral umgesetzt werden.

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem XVI. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Marburg zuzustimmen.

 

 

 

 

 

Egon Vaupel                                                                                                    Dr. Franz Kahle

Oberbürgermeister                                                                                         Bürgermeister

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