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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1454/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier: XVI. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergärten ? Kindertagesstätten ? Hort und Krippe) der Stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 51 - Zentrale Jugendhilfedienste
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Werner Meyer
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Jugend und Gleichstellung
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Vorberatung
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20.06.2007
| |||
●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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26.06.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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29.06.2007
|
Sachverhalt
Begründung:
Ausgangslage
Eine
Fragestellung, die das im Juli 2005 vorgelegte „Konzept zur Umsetzung des
Tagesbetreuungsausbaugesetzes für Kinder U3“ aufgeworfen hatte, war, ob es
möglich und sinnvoll sei, die Gebührenhöhe nicht mehr nach Art der
Betreuungseinrichtung zu differenzieren, sondern ausschließlich nach Dauer der
Betreuung zu erheben. Dafür gibt es zwei Begründungen:
- Für Eltern ist es weder
gerecht noch nachvollziehbar, angesichts einer zunehmenden Differenzierung des
Betreuungsangebots insbesondere für Kinder U3, für eine gleichlange Betreuung
eines zweijährigen Kindes unterschiedliche Betreuungsgebühren zu verlangen - je
nachdem, ob das Kind in einer Krippe oder in einer alterserweiterten Gruppe
betreut würde.
- Eltern
werden dadurch gezielt in der frühen Phase der Familiengründung entlastet.
In
dem TAG-Konzept wurde überlegt, ggf. die Betreuungsgebühren für Kinder U3 an
die Kindergartengebühren für Betreuungsangebote mit entsprechender
Betreuungsdauer anzupassen.
Magistrat
und Jugendhilfeausschuss hatten im Frühjahr 2006 im Zusammenhang mit dem
Entwurf zum XV. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von Tageseinrichtungen
für Kinder diese Fragestellung aufgegriffen und zur weiteren Beratung an den
Fachausschuss Kinderbetreuung und an die AG §78 Kinderbetreuung verwiesen.
Dieser sollte insbes. die Frage klären, welche Auswirkungen eine Angleichung
der Betreuungsgebühren für Kinder U3 für die Finanzierung der Einrichtungen
freier Träger haben könne und Vorschläge erarbeiten, wie die zu erwartenden
Einnahmeausfälle ausgeglichen werden können. Auch die AG nach SGB VIII §78
Kinderbetreuung, in der alle freien Träger der Kinderbetreuung vertreten sind,
hat sich ausführlich mit dieser Fragestellung befasst und am 30. November 2006
folgende Beschlussvorlage in den Jugendhilfeausschuss eingebracht:
„Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem vom Magistrat der Universitätsstadt Marburg
vorgelegten Entwurf zum XV. Nachtrag zur Satzung über die Benutzung von
Tageseinrichtungen für Kinder zu. Die wesentlichen Änderungen beinhalten die
Reduzierung der Gebührenstufen auf drei Stufen nach Betreuungsdauer mit Wirkung
vom 01.09.2007 (Beginn Kita-Jahr 2007/2008)
-
Betreuung bis zu 5 Stunden 91,-- €,
-
Betreuung von 5 bis 7 Stunden 119,--
€,
-
Betreuung von 7 bis 10 Stunden 139,--
€.
Diese
Sätze sind um die planmäßigen linearen Anhebungen gemäß Kostensteigerung nach
Feststellung der Hessischen Jugendhilfekommission noch anzupassen.
Darüber
hinaus soll geprüft werden, ob die Gebührensätze bei den freien Trägern, die
bisher nicht an die städtischen Gebührensätze gebunden sind, entsprechend
angeglichen und die dadurch ausfallenden Finanzierungsanteile von der Stadt
Marburg gegebenenfalls übernommen werden können.“
Diese
Beschlussvorlage wurde im JHA einstimmig angenommen.
Darstellung
der vorgeschlagenen Struktur der Kinderbetreuungsgebühren
In
den folgenden Ausführungen wird dieser Vorschlag auch auf den Hortbereich
ausgeweitet. Dadurch können die Betreuungsgebühren auf drei Gebührenstufen
vereinfacht werden und die Betreuungskosten für die Eltern bei den Angeboten
für Kinder U3 deutlich und für Schulkinder geringfügig verringert werden. Bei
der Berechnung der finanziellen Auswirkungen legen wir die Gebührenhöhe für das
aktuelle Kindergartenjahr 2006/07 zugrunde. Aufgrund der von der
Jugendhilfekommission für 2007 berechneten Steigerungsrate wird allerdings der
Beitrag für das kommende Kindergartenjahr 2007/08 gleich bleiben.
Bei
der Darstellung der vorgeschlagenen Betreuungsgebühren und der Berechnung der
finanziellen Auswirkungen ist zu unterscheiden zwischen
(1) den
Einrichtungen, die vertraglich an die Gebührenhöhe der Stadt Marburg gekoppelt
sind - dies sind neben den städtischen die kirchlichen Einrichtungen sowie die
Einrichtungen Weißer Stein (verfügt allerdings nicht über betroffene
Betreuungsplätze U3) und Uni-KiTa - und
(2) den
Einrichtungen, die unabhängig von städtischen Vorgaben ihre Betreuungsgebühren
festlegen - Zappel-Philipp, Waldorf-KiTa, Freie Schule, Eltern-Kind-Verein
einschl. Kliniks-Krippe, Hort Brüder-Grimm-Schule, Waldhort.
Zur
Zeit gibt es insgesamt 7 verschiedene Gebührenstufen:
Gebührenstufe Gebührenhöhe
KiTa-Jahr 2006/07
1. Kindergarten
halbtags 91 €
2. Kindergarten
vor- und nachmittags 119
€
3. Kindergarten
bis 14 Uhr 119
€ (zzgl.
Essensgeld)
4. Kindergarten
ganztags 139
€ (zzgl.
Essensgeld)
5. Hort 126
€ (zzgl.
Essensgeld)
6. Krippe
bis 14 Uhr 154
€ (zzgl.
Essensgeld)
7. Krippe
ganztags 188
€ (zzgl.
Essensgeld)
Wir
schlagen vor, ab dem KiTa-Jahr 2007/08 diese 7 Stufen durch folgende drei
Stufen zu ersetzen, die sich unabhängig vom Alter der Kinder und der Art der
Betreuungseinrichtung ausschließlich nach der tatsächlichen Betreuungsdauer
richten. (Die im Januar 2007 in Kraft getretene Tagespflegesatzung beinhaltet
bereits diese drei Gebührenstufen.)
Gebührenstufe Gebührenhöhe
KiTa-Jahr 2007/08
1. Betreuung
bis zu 5 Stunden 91 €
2. Betreuung
von 5 bis 7 Stunden 119
€ (zzgl.
Essensgeld)
3. Betreuung
von 7 bis 10 Stunden 139
€ (zzgl.
Essensgeld)
(Diese
Stufen gelten für die in Marburg angebotenen Betreuungsplätze mit ihren
jeweiligen Betreuungszeiten innerhalb eines Zeitrahmens von 7 bis 17 Uhr, was
den z.Zt. längsten Öffnungszeiten in drei Marburger Betreuungseinrichtungen
entspricht. Betreuungszeiten vor 7 Uhr oder nach 17 Uhr werden in kommunalen
Einrichtungen noch nicht angeboten. Ggf. einzuführende erweiterte
Öffnungszeiten sollten nicht über diese Gebührenstufen abgedeckt werden, sondern
über zusätzliche Gebührenmodule von den Eltern als Zusatzleistung bezahlt
werden.)
Bei
diesen drei Gebührenstufen würde
- Stufe 1 den halbtägigen Kindergartenplatz,
- Stufe 2 den Mittagsplatz bis 14 Uhr
im Kindergarten, in der Krippe und in KiT sowie den Kindergartenplatz vor- und
nachmittags und den Hortplatz (dessen tatsächliche Betreuungsdauer aufgrund des
Schulunterrichts tatsächlich an den meisten Tagen zwischen 5 und 7 Stunden
liegt), und
- Stufe 3 den Ganztagsplatz in
Kindergarten, Krippe oder KiT umfassen.
Welche
Veränderungen ergeben sich dadurch für die Eltern?
- Für Eltern mit Kindern in Regel-
oder alterserweiterten Gruppen in Kindergärten ergibt sich hieraus unabhängig
von der gewählten Betreuungsdauer keine Veränderung gegenüber der bisherigen
Regelung,
- Eltern mit Kindern in Krippen zahlen
bei einer Betreuung bis 14 Uhr (alt: 154 €, neu: 119 €) 35 €, bei einer
ganztägigen Betreuung (alt: 188 €, neu 139 €) 49 € weniger als bisher,
- Eltern mit Hortkindern zahlen 7 €
weniger (alt: 126 €, neu: 119 €).
Insgesamt
sind rd. 210 Kinder bzw. Betreuungsplätze von dieser Veränderung direkt
betroffen, und zwar:
- 106 Krippenplätze, die sich folgendermaßen aufteilen:
Krippe Eisenacher Weg 30 Ganztagsplätze, Uni-KiTa 40 Ganztagsplätze, Ev. Krippe
Biegenstr. 16 Ganztagsplätze, Ev. Krippe Emil-von-Behring 10 Mittagsplätze,
Kath. Krippe Liebfrauen 10 Ganztagsplätze,
- 105 Hortplätze: Hort Erfurter Str. 25 Plätze, Hort
Barfüßertor 70 Plätze, Hortgruppe Graf-von-Stauffenberg 10 Plätze.
Welche
jährlichen Mindereinnahmen bzw. Mehrausgaben für die Stadt Marburg ergeben sich
ungefähr aus dieser Gebührenreduzierung?
In
den Krippen:
- Krippe Eisenacher Weg 14.100 € (Platzzahl x 12 Monate x mtl.
Differenz)
- Uni-KiTa 23.500 €
- Ev. Krippe Biegenstr. 9.400 €
- Ev. Krippe EvB 4.200 €
- Kath. Krippe Liebfrauen 5.900 €
__________________________________________
Krippen: Summe
Mindereinnahmen 57.100
€ (brutto)
bei
1/3 Gebührenübernahmen 38.100
€ (netto)
In
den Horten:
- Hort Erfurter Str. 2.100 € (Platzzahl x 12 Monate x mtl. Differenz)
- Ev. Hort Barfüßertor
5.900 €
- Ev. Hortgruppe GvSt. 800 €
__________________________________________
Hort: Summe
Mindereinnahmen 8.800
€ (brutto)
bei
1/3 Gebührenübernahmen 5.900
€ (netto)
Für
die Stadt Marburg bedeutet die Verringerung auf drei Gebührenstufen bei
Reduzierung der Krippen- und Hortgebühren netto rd. 44.000 € jährlich.
Hierbei
ist zum einen berücksichtigt, dass voraussichtlich bei 1/3 der Fälle die Gebühren
von der Stadt übernommen werden und die Gebührenreduzierung in diesen Fällen
für die Stadt keine bzw. nur geringe Auswirkungen auf die Ausgaben der Stadt
hat, zum anderen wird in dieser Berechnung davon ausgegangen, dass die durch
diese Maßnahmen zu erwartenden Einnahmeausfälle der freien Träger von der Stadt
übernommen werden. Dies muss allerdings im Einzelfall noch verhandelt werden.
So übernimmt z.B. die Stadt bei den Krippen der ev. Kirche 90% der
nicht-gedeckten Kosten: nach dieser Regelung würde die Gebührenreduzierung bei
der Krippe Biegenstr. zu Mindereinnahmen von ca. 9.400 € führen, von denen die
Stadt etwa 8.460 € (= 90%) und der Träger 940 € (= 10%) tragen müsste.
Kinderbetreuungseinrichtungen,
deren Gebühren nicht an die städtische Gebührensatzung gebunden sind
Gebührenänderungen
der Stadt Marburg haben für die Träger, deren Betreuungsgebühren nicht an die
Höhe der städtischen Gebühren gekoppelt sind, zunächst einmal keine direkten
Auswirkungen, da die oben unter (2) genannten Träger weiterhin ihre bisherigen
höheren Gebühren nehmen können.
Insgesamt
können rd. 70 Betreuungsplätze von dieser Veränderung indirekt betroffen
werden, und zwar:
- 70 Plätze U3: Gruppen des Eltern-Kind-Vereins:
ungefähr 30 Plätze, Kliniks-Krippe 20 Plätze, Zappel-Philipp 20 Plätze.
Die
Betreuungsgebühren dieser Einrichtungen liegen für Kinder U3 z.Zt.
folgendermaßen über denen der städtisch festgelegten Krippengebühren:
(A)
- Kliniks-Krippe 230 €
Betreuungsgebühr: 44
€ höher als Stadt
- Zappel-Philipp 215
€: 29 €
- Eltern-Kind-Verein 213 € 27 €
Diese
Differenz würde sich bei einer Reduzierung der Krippengebühren ab dem KiTa-Jahr
2006/07 folgendermaßen erhöhen:
(B)
- Kliniks-Krippe neue Differenz 91
€
- Zappel-Philipp 76 €
- Eltern-Kind-Verein 74 €
Als
Fazit kann man festhalten: für die Eltern dieser Einrichtungen ändert sich
dadurch in der absoluten Höhe ihrer Gebühren nichts, wohl aber in den
Unterschieden ihrer Gebühren zu den Gebühren, die Eltern städtischer oder
kirchlicher Krippen bezahlen. Die Frage ist aber,
- ob es langfristig sinnvoll ist, dass
Betreuungsgebühren innerhalb der Stadt eine solche Spannbreite zu haben?
- wie sich diese Gebührenunterschiede
auf die Nachfrage bei diesen Trägern auswirken?
- ob nicht auch die Eltern, die ihre
Kinder U3 in diesen Einrichtungen betreuen lassen, angemessen von der
städtischen Gebührenreduzierung profitieren sollen?
Daher
könnte ein Vorschlag an diese Träger darin liegen, dass auch diese
Einrichtungen entsprechend ihre Gebühren verringern, aber dabei die alte
Differenz zu den städtischen Gebühren, wie unter (A) dargestellt, beibehalten.
Dabei würden sich folgende Gebühren für die Betreuung U3 bei diesen Trägern
ergeben:
(C)
- Kliniks-Krippe 139 € (Stadt
Stufe 3) + 44 € (alte Differenz) = 183 €
- Zappel-Philipp 139
€ + 29 € =
168 €
- Eltern-Kind-Verein 139 € + 27 € = 166 €
Hierdurch
können sich Einnahmeausfälle für diese Träger ergeben in Höhe von bis zu:
(D)
- Kliniks-Krippe 230 € - 183 € = 47 € (11.300 € jährlich)
- Zappel-Philipp 215
€ - 168 € =
47 € (11.300 €
jährlich)
- Eltern-Kind-Verein 213 € - 166 € = 47 € (16.900 € jährlich)
Im
Falle einer Übernahme dieser Einnahmeausfälle durch die Stadt würden in der
Summe Kosten von bis zu 39.500 € entstehen. Wir schlagen vor, mit diesen Träger
über eine Veränderung der Gebührenstruktur und eine entsprechend erhöhte
Zuwendung zu verhandeln.
Finanzielle
Auswirkungen und Gegenfinanzierung über das BAMBINI-Programm des Landes Hessen
In
der Summe würde die hier vorgeschlagene Gebührenreduzierung auf der Grundlage
der bestehenden Plätze für die Stadt Marburg netto rd. Mehrausgaben bzw.
Mindereinnahmen von rd. 85.000 € bedeuten. Durch den Ausbau von
Krippenangeboten wird sich langfristig diese Summe erhöhen, wobei man von netto
rd. 400 € Mindereinahmen pro Jahr und Krippenplatz ausgehen kann.
Das
Land Hessen fördert seit diesem Jahr die Betreuung von Kindern U3 in Krippen
und alterserweiterten Gruppen mit 100 € je Halbtags- und 200 € je Mittags- und
Ganztagsplatz im Monat. Die Stadt Marburg hat für die vorhandenen Plätze U3 für
2007 einen BAMBINI-Zuschuss von rd. 557.000 € erhalten. Insgesamt reduzieren
sich dadurch die städtischen Kosten für unsere eigenen Einrichtungen wie auch
die Zuschüsse für die Plätze U3 bei freien Trägern. Die BAMBINI-Mittel sind
zweckgebunden und sollen die Betreuung der Kinder U3 durch den Ausbau des
Platzangebots, die Verbesserung der Betreuungsqualität und der familienfreundlichen
Ausgestaltung der Betreuungsgebühren fördern. In den Haushaltsanmeldungen für
2008 gehen wir von der vorgeschlagenen Gebührenstruktur aus und haben einen
Teil der BAMBINI-Gelder als Ausgleich dafür veranschlagt. Danach verbleiben von
den BAMBINI-Geldern rd. 440.000 € (als städtische Einsparungen bei den
Zuschüssen an freie Träger bzw. bei den Kosten für eigene Einrichtungen) für
den Ausbau von Betreuungsplätzen und die Qualitätsverbesserung. Durch die
BAMBINI-Mittel kann die Gebührenreduzierung für die Stadt Marburg kostenneutral
umgesetzt werden.
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, dem XVI. Nachtrag zur Satzung über
die Benutzung von Kindertageseinrichtungen der Stadt Marburg zuzustimmen.
Egon
Vaupel Dr.
Franz Kahle
Oberbürgermeister Bürgermeister
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
---|---|---|---|---|---|
1
|
(wie Dokument)
|
31 kB
|
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- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
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