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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1463/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 25/6, 1. Änderung, Magdeburger Straße der Stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Astrid Goldhorn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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23.08.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.08.2007
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Für den im beiliegenden Übersichtsplan
gekennzeichneten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 25/6, 1.
Änderung, Magdeburger Straße, gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen. Der
Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt
werden.
Sachverhalt
Begründung:
Der
zu überplanende Bereich ist Bestandteil des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.
25/6 von 1987. Nach Art der baulichen Nutzung ist hierfür ein allgemeines
Wohngebiet festgesetzt. Entsprechend der großzügig bemessenen Bauzone und der
hohen zulässigen Baudichte war nach dieser Bebauungsplanintention die Fläche
für mehrgeschossigen Wohnungsbau vorgesehen.
Aufgrund
fehlender Nachfrage wurde bereits in 1995 von einem Investor ein
Bebauungskonzept entwickelt, das durch eine zusätzliche Erschließungsstraße in
den vorhandenen Hangbereich, eine zweizeilige Bebauung mit 14 Doppel- und 3
Einzelhäuser vorsah.
1998
wurde dieses Konzept überarbeitet, das Grundstück wurde für den Bau von
Einfamilienhäuser neu parzelliert. Am 29.12.1997 wurde für die erforderliche
zusätzliche Erschließungsstraße ein Vertrag mit der Stadt Marburg
unterzeichnet.
Nachdem
mit der ersten Ausbaustufe die Erschließung gesichert war, wurden bis 2004
12
Grundstücke mit Einfamilienhäusern bebaut.
Im
Jahr 2004 trat die Stadt Marburg von dem Erschließungsvertrag zurück, da der
Vorhabenträger in Folge eines Insolvenzverfahrens verschiedene vertragliche
Vereinbarungen nicht erfüllte. Um den Endausbau der Magdeburger Straße im
fraglichen Bereich trotzdem zu realisieren, existieren seit mehreren Jahren
intensive Bemühungen der Anlieger als Anliegergemeinschaft, die bis heute aber
ohne Erfolg blieben.
Als
weitere Folge der Insolvenzanmeldung ist auch die weitere Umsetzung des
Bebauungskonzeptes für Einfamilienhäuser nicht sicher gestellt.
Die
noch verbliebenen Grundstücke werden auf dem freien Markt ohne Bindung als
„Insolvenzmasse“ angeboten. Durch das Vereinigen mehrerer nebeneinander
liegender Parzellen entstehen Grundstücksgrößen, die eine Bebauung zulassen,
die den vorgegebenen Rahmen sprengt.
Konkret
ist im Juni 2007 ein Bauantrag gestellt worden, der das formal noch
existierende Baurecht von 1987 maximal ausnutzt und keine Rücksicht auf das
zwischenzeitlich entstandene Siedlungsbild nimmt.
Der
Bauherr beantragt eine Wohnanlage mit 18 Wohneinheiten mit einem talseitig
5-geschossigen Erscheinungsbild.
Aufgrund
der im rechtlichen Sinne nicht gesicherten Erschließung kann der Bauantrag
abgelehnt werden.
Um
aber zukünftig eine städtebauliche Entwicklung und Ordnung unter
Berücksichtigung des bereits entstandenen Gebietscharakters innerhalb des
Plangebietes planungsrechtlich sicherzustellen, besteht ein Planerfordernis.
Als Grundlage für die Bebauungsplanänderung wird das vorhandene
Bebauungskonzept einschließlich notwendiger Erschließung für die Errichtung von
kleinteiligen Wohngebäuden dienen.
Mit
Festsetzungen über die Zahl der Vollgeschosse, Bauzonen etc. wird
gewährleistet, dass auch die Bebauung auf den noch freien Baugrundstücken sich
harmonisch in den bereits prägenden Bebauungszusammenhang einfügt.
Dr.
Franz Kahle
Bürgermeister
Anlage
Übersichtsplan
Beteiligung
an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
FD 60.1 |
|
|
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|
|
A: Anhörung; B: Beteiligung; K:
Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
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