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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0578/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2001
hier: Hst. 0201/9351 "Büromaschinen"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Karin Wolf
- Verfasser*in:
- Arnhold, Jürgen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
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27.11.2001
| |||
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18.12.2001
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Anhörung
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21.12.2001
|
Beschlussvorschlag
Der Haupt-
und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der
Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei folgender
Haushaltsstelle zugestimmt:
0201/9351 „Büromaschinen“ 34.000 DM
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 6170/3610 „Zuweisung vom Land“.
Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Die EDV-Abwicklung des Ordnungswidrigkeitsverfahrens bei 32
über KIV wird gekündigt und bereits im Dezember 2001 soll auf ein autonomes
EDV-Verfahren umgestiegen werden. Durch das neue Programm ändert sich das
Format der Bescheide. Die derzeit vorhandene Poststraße der Kuvertiermaschine
muss dahingehend erweitert werden, dass DIN A4 Bescheide mit bis zu maximal 4
Seiten gefalzt und kuvertiert werden können. Zukünftig werden die
Anhörungsbögen der Ordnungswidrigkeitenanzeigen mit einem Strich-Code und die
Bescheide mit einem Steuerzeichendruck versehen, wodurch die Zuordnung und
Kuvertierung eines zusammenhängenden Vorganges in einen Briefumschlag
sichergestellt werden soll. Nach Auskunft des Ordnungsamtes werden
durchschnittlich monatlich zwischen 10.000 bis 15.000 Anhörungsbögen versandt.
Wegen der Verjährungsfristen der Ordnungswidrigkeiten und der Lieferfristen bis
zur Umstellung nach der Auftragsvergabe muss die überplanmäßige Ausgabe noch
zum jetzigen Zeitpunkt bewilligt werden.
Die Ausgaben werden bei Fertigstellung der Erweiterung der
Kuvertiermaschine bis Mitte Dezember 2001 noch in diesem Haushaltsjahr
kassenwirksam. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass bei einem
Rechnungseingang zu einem späteren Zeitpunkt die Ausgaben erst in dem
Haushaltsjahr 2002 kassenwirksam werden. In diesem Fall müsste der
Haushaltsansatz für das Haushaltsjahr 2002 zur zweiten Lesung erhöht werden.
Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die
Haushaltsüberschreitung ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist
gewährleistet.
Dietrich Möller
Oberbürgermeister
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