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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1486/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kann die Straßenverkehrsbehörde dort, wo mehrere Fahrspuren im Reißverschlussverfahren zusammengeführt werden, ein Schild aufstellen, welches darauf hinweist, dass erst am Ende der Spur einzufädeln ist?

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Sachverhalt

Das entsprechende Schild in dem Verkehrszeichenkatalog soll bei Autobahn-Baustellen mit Verengung auf einen Fahrstreifen verwendet werden.

 

Bei der Verengung von zwei auf eine Fahrspur im innerstädtischen Bereich wird die Anbringung eines derartigen Schildes nicht als sinnvoll angesehen, da bei fließendem Verkehr der gesamte Bereich zum Einfädeln genutzt werden soll.

 

Grundsätzlich ist die Aufstellung derartiger Schilder im Bereich der Stadt Marburg nicht vorgesehen. In begründeten Einzelfällen -z.B. bei Baustellen mit zu erwartenden Rückstaus- können die Schilder aufgestellt werden.

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