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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/1563/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Zum Schutz des Einzelhandels in der Innenstadt hat die Stadtverordnetenversammlung im Jahr 1998 eine Magistratsvorlage verabschiedet, wonach innenstadtrelevante Sortimente in neuen Einzelhandelsunternehmen auf der „Grünen Wiese“ nicht zulässig sind.

 

Der Magistrat wird nun gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der damals aufgestellte Katalog innenstadtrelevanter Produktgruppen noch dem Schutzbedürfnis innerstädtischer Geschäfte gerecht wird. Insbesondere wird um einen Bericht gebeten, aus dem hervorgeht,

 

-          ob seitdem Ausnahmen bzw. Aufweichungen von dieser Regelung zugelassen wurden, (wie viele und ggf. welche?)

-          welche seinerzeit als schutzbedürftig eingestufte Sortimente mittlerweile in der Innenstadt nicht mehr angeboten werden,

-          ab aktuell Anfragen für die Zulassung der geschützten Sortimente vorliegen (wie viele und ggf. welche?)

-          ob sich die seinerzeit getroffenen Regelungen als geeignete Instrumente erwiesen haben und heute noch zeitgemäß sind. Hier erbitten wir eine Einschätzung sowohl seitens der Stadtplanung als auch seitens der Wirtschaftsförderung.

 

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Der Schutz des innerstädtischen Einzelhandels ist und bleibt ein zentrales Anliegen der Stadtplanung. Zu diesem Zweck wurde damals die oben beschriebene Regelung geschaffen. Trotz des damaligen Beschlusses sind inzwischen in der Innenstadt diverse Einzelhandelsgeschäfte aufgegeben worden. Angesichts dessen stellt sich die Frage. ob die Instrumente tatsächlich die erhoffte Wirkung erzielt haben und ob der seinerzeit aufgestellte Sortimentsschutzkatalog in dieser Zusammenstellung tatsächlich noch zeitgemäß ist.

 

Andererseits muss der Abwanderung von Kunden in andere mittelhessische Mittel- und Oberzentren effektiv begegnet werden. Wenn bestimmte Produktgruppen in Marburg nicht mehr erhältlich sind bzw. es keine ausreichende Auswahlmöglichkeiten gibt, sollte nach gründlicher Abwägung und Ausnutzung von Ermessensspielräumen erwogen werden, ob die Genehmigung entsprechender Läden auf der eigenen „Grünen Wiese“ nicht das kleinere Übel ist, um eine Kundenbindung an Marburg zu gewährleisten.

 

 

Sonja Sell                                            Jürgen Markus

Peter Aab

 

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