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Ratsinformation
Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/1563/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der SPD/B90/Die Grünen-Fraktionen betr. Schutz des Einzelhandels in der Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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23.08.2007
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.08.2007
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Zum Schutz des
Einzelhandels in der Innenstadt hat die Stadtverordnetenversammlung im Jahr
1998 eine Magistratsvorlage verabschiedet, wonach innenstadtrelevante
Sortimente in neuen Einzelhandelsunternehmen auf der „Grünen Wiese“ nicht
zulässig sind.
Der Magistrat wird nun
gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der damals aufgestellte Katalog
innenstadtrelevanter Produktgruppen noch dem Schutzbedürfnis innerstädtischer
Geschäfte gerecht wird. Insbesondere wird um einen Bericht gebeten, aus dem
hervorgeht,
-
ob seitdem Ausnahmen
bzw. Aufweichungen von dieser Regelung zugelassen wurden, (wie viele und ggf.
welche?)
-
welche seinerzeit
als schutzbedürftig eingestufte Sortimente mittlerweile in der Innenstadt nicht
mehr angeboten werden,
-
ab aktuell Anfragen
für die Zulassung der geschützten Sortimente vorliegen (wie viele und ggf.
welche?)
-
ob sich die
seinerzeit getroffenen Regelungen als geeignete Instrumente erwiesen haben und
heute noch zeitgemäß sind. Hier erbitten wir eine Einschätzung sowohl seitens der
Stadtplanung als auch seitens der Wirtschaftsförderung.
Sachverhalt
Begründung:
Der Schutz des innerstädtischen Einzelhandels ist und
bleibt ein zentrales Anliegen der Stadtplanung. Zu diesem Zweck wurde damals
die oben beschriebene Regelung geschaffen. Trotz des damaligen Beschlusses sind
inzwischen in der Innenstadt diverse Einzelhandelsgeschäfte aufgegeben worden.
Angesichts dessen stellt sich die Frage. ob die Instrumente tatsächlich die
erhoffte Wirkung erzielt haben und ob der seinerzeit aufgestellte
Sortimentsschutzkatalog in dieser Zusammenstellung tatsächlich noch zeitgemäß
ist.
Andererseits muss der Abwanderung von Kunden in andere
mittelhessische Mittel- und Oberzentren effektiv begegnet werden. Wenn
bestimmte Produktgruppen in Marburg nicht mehr erhältlich sind bzw. es keine
ausreichende Auswahlmöglichkeiten gibt, sollte nach gründlicher Abwägung und
Ausnutzung von Ermessensspielräumen erwogen werden, ob die Genehmigung
entsprechender Läden auf der eigenen „Grünen Wiese“ nicht das kleinere Übel
ist, um eine Kundenbindung an Marburg zu gewährleisten.
Sonja Sell Jürgen
Markus
Peter Aab
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