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Ratsinformation
Antrag der Fraktion Marburger Linke - VO/1584/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Marburger Linke betr. Bebauung des ehemaligen Feeser-Geländes mit einem Einkaufs- und Dienstleistungszentrum (Marktdreieck) und Einflussmöglichkeiten des Gestaltungsbeirats
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der Fraktion Marburger Linke
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Melanie Drusel
- Beteiligt:
- Dezernat I - Oberbürgermeister; Dezernat II - Bürgermeisterin; 10 - Personal und Organisation; 60 - Bauverwaltung und Vermessung
- Antragsteller*in:
- Marburger Linke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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23.08.2007
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.08.2007
| |||
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnentenversammlung möge beschließen:
Aus
aktuellem Anlass fordert die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat auf, den
Gestaltungsbeirat zu veranlassen, der Stadtverordnetenversammlung einen Bericht
über seine Einflussnahme auf die Gestaltung des Gebäudes „Marktdreieck“ auf dem
ehemaligen Feeser-Gelände zu erstatten.
Darüber
hinaus fordert die Stadtverordnetenversammlung einen jährlichen Bericht des
Gestaltungsbeirats über seine Tätigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Anlässlich
seiner Berichterstattung vor der Stadtverordnetenversammlung 2001 bezeichnete
der Gestaltungsbeirat die Unterrichtung der Öffentlichkeit als eine seiner
Aufgaben. Ihr ist er bisher nicht ausreichend nachgekommen.
Laut
seiner am 27. Februar 1998 von der Stadtverordnentenversammlung beschlossenen
Satzung soll der Gestaltungsbeirat zur Verbesserung der Architekturqualität von
Stadt prägenden Bauvorhaben sowie zur Erhöhung der allgemeinen Baukultur
beitragen sowie die ästhetischen Interessen der Öffentlichkeit im Sinne des
Bewahrens und der Weiterentwicklung der städtebaulich-architektonischen
Qualität Marburgs vertreten und damit zugleich das öffentliche Bewusstsein für
diese Fragen fördern. Nach § 5 der Geschäftsordnung erfolgen seine
Stellungnahmen öffentlich.
Angesichts
der Tatsache, dass der Gestaltungsbeirat u. a. zur Verhinderung eines zweiten
städtebaulichen Unglücks wie des Erlenring-Centers gebildet wurde, sollten die
Stadtverordnetenversammlung und die Öffentlichkeit erfahren, welchen Einfluss
der Beirat auf das jetzt fertig gestellte Gebäude „Marktdreieck“ genommen und
durchgesetzt hat.
Pit
Metz Georg
Fülberth
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