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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/1603/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Überplanmäßige Ausgabe im Vermögenshaushalt 2007
Haushaltsstelle 5810001.968000 - Sanierung der Schlossparkwege
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Ann-Kathrin Ludwig
- Verfasser*in:
- Hedderich, Michael
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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|
Haupt- und Finanzausschuss
|
Entscheidung
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28.08.2007
| |||
●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
|
Kenntnisnahme
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30.08.2007
|
Beschlussvorschlag
Der
Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
1. Gem.
§ 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit einer überplanmäßigen
Ausgabe bei der Hst. 02.5810001/968000 „Sanierung der Schlossparkwege“ bis zu
einem Betrag von 3.000 € zugestimmt.
2. Die
Deckung erfolgt durch Minderausgaben in gleicher Höhe bei der Hst.
02.5810001/962000 „Planungskosten“.
3. Mit
dem Beschluss sind die Mittel zugleich freigegeben.
4.
Der
Stadtverordnetenversammlung ist von dem Beschluss nachträglich Kenntnis zu
geben.
Sachverhalt
Begründung
In
der Haushaltsstelle sind 30.000,- EUR eingeplant und für die Baumaßnahme
freigegeben. Während der Baumaßnahme sind bei den Vorarbeiten einige
unvorhergesehene zusätzliche Arbeiten angefallen.
Es
ist abzusehen, dass der Bauauftrag von 27.806,49 EUR brutto überschritten wird.
Dazu kommen noch Honorarkosten für die Bauleitung. Es wird daher mit einer
überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 3.000,- EUR gerechnet.
Die
Deckung der Mehrausgabe kann durch Minderausgaben bei der Haushaltsstelle
5810/9620 – Planungskosten in Höhe von 3.000,- EUR aufgefangen werden.
Die
überplanmäßige Ausgabe ist unvorhergesehen und unabweisbar, die Deckung ist
gewährleistet. Gem. § 7 der Haushaltssatzung für das Jahr 2007 liegt die
Zuständigkeit für die Beschlussfassung bei dem Haupt- und Finanzausschuss.
Dr.
Kerstin Weinbach
Stadträtin
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