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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1642/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Ingo Lohse (Nr. 33 8/2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.08.2007
|
Sachverhalt
Das
ehemals vorhandene Fachwerkgebäude befand sich in einem sehr bedenklichen
baulichen Zustand, insbesondere massive statisch-konstruktive Mängel,
gravierende Feuchtigkeitsschäden und unakzeptable Deckenhöhen.
Bei
einer Ortsbesichtigung am 09.10.2003 kamen Vertreter des Sanierungsbüros, der
Unteren Denkmalschutzbehörde (UDSchB) und beteiligte Architekten zu der
Feststellung, dass das Gebäude unbewohnbar ist. Ein dem Gebäude vorgelagerter
großer Gewölbekeller (unter der Mauerbastion) würde durch Neuplanungen
nicht tangiert.
Im
Winter 2003 und Frühjahr 2004 gab es diverse Vorverhandlungen zwischen dem
Sanierungsbüro und dem Eigentümer mit dem Ergebnis, dass auf Grundlage eines
Sanierungsvertrages mit der Verpflichtung zum Neubaubeginn innerhalb von 3
Jahren die Abbruchmaßnahme mit Einsatz von Städtebaufördermitteln finanziert
wurde (Ordnungsmaßnahme, Abbruch musste noch in 2004 erfolgen).
Auf
dieser zeitlichen Vorgabe erfolgte am 27.07.04 die Einreichung eines
Abbruchantrags des Eigentümers, vertreten durch seinen Architekten. Die
Einholung einer Zustimmung zum Abbruch erfolgte beim Landesamt für
Denkmalpflege (LfDH) am 12.10.04. Die UDSchB erteilte daraufhin am 25.10.04
ihre Zustimmung mit der Bedingung, vor Ausführung des Rückbaus einen Entwurf
für eine genehmigungsfähige Neubebauung vorgelegt zu bekommen und zudem
bauhistorische Untersuchungen durch das Institut für Bauforschung und
Dokumentation beauftragen zu können.
Hierfür
ging am 20.06.05 eine Bauvoranfrage ein. Nachdem am 31.08.05 ein Ortstermin mit
dem Vertreter des LfDH stattfand, wurde zunächst eine 2-geschossige Bebauung
präferiert, an einem weiteren Ortstermin am 14.10.05 zwischen LfDH, UDSchB und
dem Architekten einigte man sich aus städtebaulichen Gründen auf eine
3-geschossige Entwurfsvariante, allerdings mit einer reduzierten Firsthöhe, die
einen Ausgleich in den Gebäudenhöhen im Vergleich zu den Nachbargebäuden
Rübenstein 3 und 7 schaffen sollte. Frühere Bedenken des LfDH zur Höhenentwicklung
wurden somit zurückgestellt. Auch seitens der Kirche, die als
Grundstücksnachbarin an dem Verfahren beteiligt war, wurden keine Bedenken
gegen die Gebäudehöhe geltend gemacht.
Auf
dieser Basis erfolgte am 07.11.05 die Zustimmung der UDSchB und der Eingang des
angepassten Bauantrags am 06.01.06. Als Ergebnis der Bauberatung mit der UDSchB
wurden vom Architekten zusätzlich hochwertigere Fassadenelemente
(Sandsteinsockel, Farbton Fenster und Putz, Dacheindeckung, Eingangssituation,
usw.) gefordert, denen er mit einem Nachtrag nachkam. Die erneute Zustimmung
der UDSchB erging somit am 07.02.06. In dieser Phase ist es versäumt worden den
Denkmalbeirat einzubinden.
Die
endgültige Baugenehmigung verzögerte sich aufgrund langwieriger Verhandlungen
über den noch ausstehenden Stellplatznachweis bzw. dessen Ablösung bis zum
05.10.06.
Die
regelmäßige Abstimmung mit dem LfDH, etliche Revisionen im Entwurfsprozess mit
dem Architekten und die städtebauliche Ausformung der Kubatur lassen sich zwar
in der Nachbetrachtung als fachlich begründbares Verfahrenergebnis darstellen.
Auf Grund der Lage des Baugrundstückes wäre eine Diskussion im Denkmalbeirat
aber unabdingbar gewesen.
In
der Sitzung am 08.05.07 ist der Denkmalbeirat, informiert worden; es erfolgte
eine Entschuldigung der UDSchB. Über das Bauvorhaben gab es in der
Denkmalbeiratssitzung u. a. einen Beschluss zur Reduzierung der Gebäudehöhe um
ein Vollgeschoss, so dass die Firsthöhe unterhalb der Mauerkrone des
Lutherischen Pfarrhofs bleiben sollte.
In
der Junisitzung ist dem Denkmalbeirat mitgeteilt worden, dass Abstimmungen mit
dem Bauherrn zur Reduzierung der Gebäudehöhe angestrebt werden und bereits
hierzu positive Erklärungen und Signale aufgenommen werden konnten.
In
einem weiteren Gespräch am 25.06.07 mit dem Vorsitzenden und der 2.
Vorsitzenden, also lange vor der Berichterstattung der Presse und der
vermeintlichen Aufdeckung durch ein Mitglied des Denkmalbeirats, wurde das
Verfahren inhaltlich aufgearbeitet und bereits Schritte eingeleitet, die
empfehlenden Vorgaben des Denkmalbeirats planerisch wie verhandlungstechnisch
umzusetzen.
Da
die Verhandlungen noch andauern, kann derzeit noch keine Aussage zu möglichen
Mehraufwendungen durch die Entwurfsänderungen getroffen werden.
Höhenangaben:
Die
Gebäudehöhe am First beträgt 12,55 m. Die Begrenzungsmauer des Lutherischen
Kirchhofs wird vom First (Giebelspitze des Hauses) in Form von Dreiecksflächen
wie folgt überragt:
1. um
0,55 m im Abstand von 2,45 m zur Begrenzungsmauer,
2. um
0,60 m im Abstand von 3,65 m zur Begrenzungsmauer und
3. um
1,55 m, aufsteigend auf 1,80 m, im Abstand von 7,30 m Begrenzungsmauer.
Zwischenzeitlich
hat der Unterzeichner zwei Gespräche mit dem Grundstückseigentümer und seinem
Architekten geführt. Durch Stellung einer Bauvoranfrage für einen in der
Gebäudehöhe reduzierten Baukörper sollen die Voraussetzungen für eine neue
Baugenehmigung abgeklärt werden. Die Stadt Marburg hat nach wie vor hohes
Interesse an einer baldigen Schließung der Baulücke.
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