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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1655/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Zahlt die Fa. Siemens - ehemals DADE - Gewerbesteuern in Marburg?

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Sachverhalt

Diese Frage wird der Magistrat nicht beantworten; er würde sich andernfalls strafbar machen.

 

Das Steuergeheimnis nach § 30 der Abgabenordnung (AO), der nach § 4 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) ausdrücklich auf kommunale Steuern anzuwenden ist, betrifft nicht nur die Höhe einer Steuer. Dem Steuergeheimnis unterliegt auch, ob und bei welcher Finanzbehörde ein Beteiligter steuerlich geführt wird.

 

Die Verletzung des Steuergeheimnisses ist strafbar. Sie ist nach § 355 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bedroht.

 

Der Magistrat hat in seinem Diensteid geschworen, alle in Hessen geltenden Gesetze zu wahren. Er nicht die Absicht, diesen Eid zu brechen.

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