Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1660/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Änderungsbeschluss für die Flächennutzungsplanänderung Nr. 23/1 Dammühle und Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 23/4 Dammühle der Stadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Astrid Goldhorn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
20.09.2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
28.09.2007
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende
Beschlüsse zu fassen:
Für
den im Übersichtsplan gekennzeichneten Bereich wird
1.
die
Änderung des Flächennutzungsplanes Nr. 23/1 „Dammühle“ in Marburg, Ortsteil
Wehrshausen und Ortsteil Elnhausen sowie
2.
die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23/4 „Dammühle“ in Marburg, Ortsteil
Wehrshausen und Ortsteil Elnhausen
gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB)
beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Innerhalb des im beigefügten Lageplan gekennzeichneten
Bereichs befindet sich der Standort der „Dammühle“. Das ursprünglich als Ausflugslokal mit Biergarten
bekannte Anwesen hat bereits in der jüngeren Vergangenheit verschiedene
bauliche Veränderungen und Erweiterungen am Gebäudebestand und in den
Freiflächen erfahren.
Das Nutzungsangebot umfasst heute u. a. einen Restaurant-
und Hotelbetrieb mit 26 Betten, Tagungsräumlichkeiten und einen Biergarten für
300 Gäste.
Alle bisher erfolgen baulichen Maßnahmen für dieses
Außenbereichsvorhaben konnten gemäß § 35 BauGB noch als angemessene Erweiterung eines Gewerbebetriebes zugelassen
werden.
Um auch künftig die Attraktivität und Qualität des
Gastronomiebetriebes zu gewährleisten, sind von der Betreiberin weitere
Investitionen für bauliche Ergänzungen (Hotelanbau, Heizung, Nebengebäude) und
Änderung in der Freiflächengestaltung (Garten- und Parklandschaft)
beabsichtigt.
Bei einem stattgefundenen Ortstermin am 03. Mai 2007 mit den
Vertretern der Fachdienste Stadtplanung; Stadtgrün, Umwelt und Natur, dem
beauftragten Planungsbüro und dem Vertreter der Betreiberin, wurden die beabsichtigten
Baumaßnahmen erläutert.
Daraufhin wurde festgestellt, dass aufgrund des Umfangs
dieser Planung und zur Sicherung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
die Aufstellung eines verbindlichen Bauleitplanes erforderlich ist.
Das Vorhaben soll gemäß § 12 BauGB als Vorhaben- und
Erschließungsplan durchgeführt werden. Nach Art der Nutzung wird gemäß § 11
Baunutzungsverordnung (BauNVO) ein Sondergebiet für Gastgewerbe festgesetzt.
Am 21. Mai 2007 hat die Vorhabenträgerin die Einleitung
eines Bebauungsplanverfahrens beantragt.
Der Magistrat der Universitätsstadt Marburg hat in seiner
Sitzung am 09. Juli 2007 diesem Antrag zugestimmt.
Bestandteil dieses Bebauungsplanes wird das mit der Stadt
Marburg abgestimmte Konzept (Vorhaben- und Erschließungsplan) sowie ein
Durchführungsvertrag, der die Vorhabenträgerin zur Übernahme aller anfallender
Kosten, ggf. auch für erforderliche Erschließungsmaßnahmen, verpflichtet.
Gemäß § 2 (4) BauGB ist für das Vorhaben ein Umweltbericht,
in dem die Ergebnisse einer Umweltprüfung ausgewertet werden, erforderlich.
Der Flächennutzungsplan, der derzeit nur einen Teilbereich
des Plangebietes als Sonderbaufläche darstellt, wird im Parallelverfahren gemäß
§ 8 BauGB geändert.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen