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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1662/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Bebauungsplan Nr. 18/8, 3. Änderung, Rentmeisterstraße-Bericht über das Ergebnis der Prüfung der während der öffentlichen Auslegung vorge-brachten Anregungen und Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)
- Satzungsbeschluss gemäß § 10 BauGB und gemäß § 81 Hessische Bauordnung (HBO)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Rose Michelsen
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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20.09.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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28.09.2007
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung hat die abgegebenen
Stellungnahmen zu dem Entwurf des Bebauungsplanes mit folgendem Ergebnis
geprüft und fasst folgende Beschlüsse:
1.
Die
Stellungnahme der Grundstücksentwicklungsgesellschaft Fred Hofstätter, die im
Namen der Lebenshilfe abgegeben wurde, wird teilweise berücksichtigt.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 18/8, 3. Änderung, Rentmeisterstraße der Stadt Marburg, wird
einschließlich der Begründung gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.
3.
Die
gestalterischen Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. 18/8, 3. Änderung,
Rentmeisterstraße, werden gemäß § 81 HBO als Gestaltungssatzung für den
festgesetzten Geltungsbereich beschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
Das ca. 1 ha große Plangebiet befindet sich im Stadtteil
Cappel, zwischen der Raiffeisen- und der Rentmeisterstraße gelegen. Direkt
angrenzend befinden sich die Grundstücke der Polizeidirektion und des Amtes für
Straßen- und Verkehrswesen (ASV).
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Rentmeisterstraße
sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um auf der
derzeit als Behördenzentrum ausgewiesenen Fläche Wohnungsbau realisieren zu
können.
Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan Nr. 18/8, 3.
Änderung, wurde am 30. März 2007 von der Stadtverordnetenversammlung gefasst.
Es wurde beschlossen gemäß § 13a BauGB ein beschleunigtes Planverfahren
durchzuführen. Nach Abschluss des Bebauungsplanverfahrens wird der
Flächennutzungsplan im Zuge der Berichtigung angepasst.
In der Zeit vom 19. März bis einschließlich 13. April 2007
fand die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB statt.
Die eingegangenen Anregungen wurden weitestgehend in die Planung übernommen.
Der Bebauungsplanentwurf wurde gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der
Zeit vom 18. Juni bis einschließlich 19. Juli 2007 offen gelegt.
Im Rahmen der Offenlage wurden weder von Bürgerinnen und
Bürgern noch von Trägern öffentlicher Belange Bedenken gegen die Planung
vorgebracht.
Der Ortsbeirat Cappel hat auf seiner Sitzung am 11. Juli
2007 der Planung einstimmig zugestimmt.
Bericht über die Prüfung der während der öffentlichen
Auslegung vorgebrachten Stellungnahme gemäß § 2 BauGB:
Von der im Auftrag der Bundesvereinigung Lebenshilfe
handelnden Grundstücksentwicklungsgesellschaft „Fred Hofstätter“ wurde
angeregt, die max. zulässige GFZ auf 0,85 zu erhöhen, um eine dichtere
Bebaubarkeit des Grundstückes der Lebenshilfe erzielen zu können. Weiterhin
wurde darum gebeten, die Bushaltestelle so zu verlegen, dass die geplante
Wohnnutzung nicht beeinträchtigt wird.
Der Anregung
wurde insofern Rechnung getragen, als dass die max. zulässige GFZ von
ursprünglich 0,7 auf 0,75 hoch gesetzt wird. Dies ist als Kompromiss zwischen
einer guten Ausnutzungsmöglichkeit
des Grundstückes und der städtebaulichen Einbindung in Nachbarschaft zum
locker bebauten, bestehenden Wohngebiet vertretbar (siehe hierzu Pkt. 5.2 -
Geplante Festsetzungen).
Gemeinsam mit den Stadtwerken Marburg soll geprüft werden,
ob bei Bebauung der Wiesenfläche ein Alternativstandort zur jetzigen
Haltestelle gefunden werden kann.
Die Stellungnahmen des Ortsbeirates Cappel und der
Grundstücksentwicklungsgesellschaft liegen der Vorlage bei.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlagen
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
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A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme