Seiteninhalt
Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1679/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Bebauungsplan Nr. 6/7, 1. Änderung, Gewerbegebiet Messegelände
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Reinhold Kulle
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Magistrat
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
|
Sep 20, 2007
| |||
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
Sep 28, 2007
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die
Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 6/7, 1. Änderung, „Gewerbegebiet
Messegelände“, wird gemäß § 2 Baugesetzbuch (BauGB) in Verbindung mit § 11
BauGB beschlossen. Der Bebauungsplan soll im beschleunigten Verfahren gemäß §
13 a BauGB aufgestellt werden.
Sachverhalt
Begründung:
Seit 2004 stehen die Stadt Marburg und die SEG mit dem TÜV
Hessen hinsichtlich eines verkehrsgünstig gelegenen Ersatzstandortes in
Kontakt, um das bisherige Service-Center im Stadtteil Cappel zu verlagern. Nach
Prüfung unterschiedlichster Standorte konzentrierte sich das Interesse des TÜV
auf den städtischen Schotterrasenparkplatz am Messegelände. In Verhandlungen
mit der Stadt Marburg wurde von Anfang an deutlich gemacht, dass die vom TÜV
Hessen gewünschte Nutzung auf diesem Standort nur bei gleichzeitiger
Bereitstellung von Ersatzflächen für die Messenutzung auf den landeseigenen
Flächen erfolgen kann. Nach ersten Überlegungen des TÜV, dafür das gesamte
Parkplatzgrundstück mit ca. 1,3 ha in Anspruch zu nehmen, wurde dahingehend
verändert, dass der TÜV jetzt lediglich eine Eigenbedarfsfläche von ca. 3.263
qm von der Stadt erwerben möchte.
In Folge dieser Entscheidung ist es auch möglich, die von
der Johanniter-Unfallhilfe ebenfalls an die Stadt herangetragenen
Verlagerungswünsche an den verkehrsgünstigen Standort in die Planung mit
einzubeziehen.
Aus diesem Grund soll der im Zusammenhang mit der Sondergebietsausweisung
Messegelände (Bebauungsplan Nr. 6/7) ausgewiesene öffentliche Parkplatz
(Schotterrasenparkplatz) künftig als Gewerbegebiet gemäß § 8
Baunutzungsverordnung (BauNVO) ausgewiesen werden. Die in diesem Bebauungsplan
von 1992 festgesetzten Flächen zum Anpflanzen von Bäumen und Sträuchern, die
den Parkplatz gegenüber der B 3 abschotten, bleiben erhalten und werden in die
zukünftige Gestaltung des geplanten Gewerbegebietes einbezogen. Insgesamt
werden durch die Planänderung keine neuen Eingriffe vorbereitet.
Die für die Messenutzung entfallenden Parkplatzflächen
sollen auf der nördlich an das Messegelände anschließenden landeseigenen Fläche
kompensiert und von der Stadt erworben werden. Eine planungsrechtliche Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 6/4, der hier bereits Gewerbegebiet ausweist, ist nicht
erforderlich, da die mit der Messe- und Parkplatznutzung verbundenen
Auswirkungen in einem Gewerbegebiet zulässig sind.
Mit dem Gesetz zur Erleichterung von Planungsvorhaben für
die Innenentwicklung der Städte, das am 01. Januar 2007 in Kraft getreten ist,
besteht die Möglichkeit, Planungsvorhaben im Innenbereich in einem
beschleunigten Verfahren durchzuführen. Gemäß § 13 a BauGB kann von der
frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung der Öffentlichkeit sowie von einer
Umweltprüfung und der Erstellung eines Umweltberichtes abgesehen werden. Weicht
der Bebauungsplan von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes (FNP) ab, ist
der Flächennutzungsplan im Zuge der Berichtigung anzupassen. Eine Flächennutzungsplanänderung
im Parallelverfahren ist nicht erforderlich.
Der Flächennutzungsplan wird im Zuge der Berichtigung
angepasst.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlage
Geltungsbereich
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
|
|
|
|
|
|
A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
- NA
- TOP
- Keine Zusammenstellung
- Dokument erstellen
- Alle Workflowbeteiligten benachrichtigen
- Dokument auswählen