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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1689/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage des Stadtverordneten Dr. Hermann Uchtmann (Nr. 20 8/2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
30.08.2007
|
Beschlussvorschlag
Kann der
Magistrat Auskunft geben, ob nachfolgende Äußerungen des Baudezernenten
Bürgermeister Dr. Franz Kahle in der OP vom 4. 8. 07 richtig wiedergegeben
wurden?
Zitat:
„Er habe
dem Bauherren allerdings auch deutlich gemacht, dass er auf das Wohlwollen der
Stadt angewiesen sei, wenn er sein Bauvorhaben umsetzen wolle. Bei der
gegenwärtigen Planung könne er dem Bauherren dieses Wohlwollen nicht in
Aussicht stellen.“
Sollten
die Äußerungen des Baudezernenten so gefallen sein, handelt es sich um die
öffentliche Androhung von Repressalien für den Fall, dass ein Bauherr seine
rechtmäßige Baugenehmigung in die Tat umsetzt. Das könnte als eine Form von
Erpressung verstanden werden.
Denkt der
Magistrat über mögliche Konsequenzen für den Fall nach, dass sich ein
Bürgermeister und außerdem ehemaliger deutscher Richter zu derartigen Aussagen
hat hinreißen lassen, die eine drastische Distanz zu Recht und Gesetz
demonstrieren?
Sachverhalt
Die
Aussage ist sinngemäß richtig wiedergegeben worden.
Der
Hintergrund ist bereits in der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2007
mündlich erläutert worden. Um die Baugenehmigung umzusetzen, könnte der Bauherr
unseres Erachtens die Baustelle vom Rübenstein oder vom Lutherischen Kirchhof
her einrichten. Eine Einrichtung der Baustelle über den Rübenstein als
öffentliche Wegefläche wäre von der Stadt sicherlich im Rahmen des üblichen zu
genehmigen. Anders verhält es sich allerdings mit der Einrichtung über den
Lutherischen Kirchhof. Bei diesem Gelände handelt es sich um ein
Privatgrundstück der Kirche. Die Kirche hat bislang eine Genehmigung, dass ihr
Grundstück für die Bauarbeiten genutzt werden darf, nicht gegeben. Als
Bürgermeister und Baudezernent sehe ich nach wie vor keine Veranlassung, auf
die Kirche einzuwirken, dem eventuellen Bauherren eine solche Genehmigung zu
erteilen. Im Übrigen ist es Sache eines Buaherren/einer Bauherrin, sich ggf.
vor Beantragung einer Baugenehmigung darum zu bemühen, dass er ggf.
Nachbargrundstücke für die Bauzeit in Anspruch nehmen darf.
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