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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1689/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Kann der Magistrat Auskunft geben, ob nachfolgende Äußerungen des Baudezernenten Bürgermeister Dr. Franz Kahle in der OP vom 4. 8. 07 richtig wiedergegeben wurden?

Zitat:

 

„Er habe dem Bauherren allerdings auch deutlich gemacht, dass er auf das Wohlwollen der Stadt angewiesen sei, wenn er sein Bauvorhaben umsetzen wolle. Bei der gegenwärtigen Planung könne er dem Bauherren dieses Wohlwollen nicht in Aussicht stellen.“

 

Sollten die Äußerungen des Baudezernenten so gefallen sein, handelt es sich um die öffentliche Androhung von Repressalien für den Fall, dass ein Bauherr seine rechtmäßige Baugenehmigung in die Tat umsetzt. Das könnte als eine Form von Erpressung verstanden werden.

Denkt der Magistrat über mögliche Konsequenzen für den Fall nach, dass sich ein Bürgermeister und außerdem ehemaliger deutscher Richter zu derartigen Aussagen hat hinreißen lassen, die eine drastische Distanz zu Recht und Gesetz demonstrieren?

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Sachverhalt

Die Aussage ist sinngemäß richtig wiedergegeben worden.

 

Der Hintergrund ist bereits in der Stadtverordnetenversammlung vom 29.06.2007 mündlich erläutert worden. Um die Baugenehmigung umzusetzen, könnte der Bauherr unseres Erachtens die Baustelle vom Rübenstein oder vom Lutherischen Kirchhof her einrichten. Eine Einrichtung der Baustelle über den Rübenstein als öffentliche Wegefläche wäre von der Stadt sicherlich im Rahmen des üblichen zu genehmigen. Anders verhält es sich allerdings mit der Einrichtung über den Lutherischen Kirchhof. Bei diesem Gelände handelt es sich um ein Privatgrundstück der Kirche. Die Kirche hat bislang eine Genehmigung, dass ihr Grundstück für die Bauarbeiten genutzt werden darf, nicht gegeben. Als Bürgermeister und Baudezernent sehe ich nach wie vor keine Veranlassung, auf die Kirche einzuwirken, dem eventuellen Bauherren eine solche Genehmigung zu erteilen. Im Übrigen ist es Sache eines Buaherren/einer Bauherrin, sich ggf. vor Beantragung einer Baugenehmigung darum zu bemühen, dass er ggf. Nachbargrundstücke für die Bauzeit in Anspruch nehmen darf.

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