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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1690/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Sind die Straßen in dem Neubaugebiet „Obere Moischter Straße“ so ausgelegt, dass sie dem Busverkehr standhalten können, wenn nicht, wer kommt für die Straßenschäden bzw. für die Schäden, die den Anliegern durch den ÖPNV entstehen, auf?

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Sachverhalt

Die Straßen im Neubaugebiet "Obere Moischter Straße" sind so ausgelegt, dass sie einer Schwerverkehrsbelastung standhalten. Allerdings entstehen durch intensive Befahrung mit Stadtbussen erfahrungsgemäß schneller Straßenschäden, als in vergleichbaren Straßen, die nicht durch Stadtbuslinien befahren werden.

Daher erhebt die Stadt bei einem erneuten Ausbau von Anliegerstraßen mit Busverkehr, der über den normalen Straßenunterhaltungsaufwand hinausgeht, gemäß der gültigen Straßenbeitragssatzung nur 50 % des beitragsfähigen Aufwandes statt der 75 %, die sonst in solchen Straßen zu erheben wären.

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