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Ratsinformation
Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/0603/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen betr. Landschaftsplan "Östliche Stadtteile" I
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 67 - Stadtgrün und Friedhöfe
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beteiligt:
- 67 - Stadtgrün und Friedhöfe; 60 - Bauverwaltung und Vermessung; 10.1 - Allgemeiner Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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11.12.2001
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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12.12.2001
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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21.12.2001
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der
Landschaftsplan „Östliche Stadtteile“ – LP-O ist wie folgt zu überarbeiten und
ändern bzw. ergänzen:
1.
Flächenhafte
Darstellung der für den Naturschutz wichtigen Flächen
Die „Flächen mit besonderer
Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege“ (§3 II Nr. 1-9 HENatG), also
z.B. Biotopverbund- und Entwicklungsflächen, Flächen für Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen, sollen auf den Karten flächig dargestellt und abgegrenzt
werden (lt. Landschaftsplanverordnung (LP-VO))
2. Konkrete
und eindeutige Formulierung der Entwicklungsmaßnahmen (entspr. §5 LP-VO,
insbesondere Landschaftsplanfestsetzung)
Die
Formulierung der Maßnahmenvorschläge muss deutlich konkretisiert werden, so
dass auch naturschutzfachlich nicht vorgebildete BearbeiterInnen sie später
leicht verstehen und beurteilen können.
3. Ökologische
Gesamtzusammenhänge (z.B. vorhandene und fehlende Biotopvernetzungen ) sind
herauszuarbeiten und für den gesamten Plan als eigenes Kapitel in den Text
aufzunehmen und ggf. als Karte darzustellen.
4. Die
Entwicklungsmaßnahmen des LP-O sind in einer Prioritätenliste darzustellen
5. Ergänzungen
zu den Leitbildern:
Wald: „Bereitstellung von Flächen für die natürliche
Sukzession, Ausweisung von
Altholzbeständen“.
Arten und Lebensgemeinschaften:
„Sicherung des Arteninventars. Verminderung der Isolation wertvoller Biotope.
Erarbeitung von Schutzmaßnahmen für seltene oder gefährdete Tier- und
Pflanzenarten sowie für naturschutzfachlich wertvolle Biotope“
Landwirtschaft: „Förderung des
ökologischen Landbaus. Förderung extensiver Bewirtschaftungsweisen.“
Aus jedem Leitbild müssen sich konkrete
Entwicklungsmaßnahmen ableiten.
Sachverhalt
Begründung:
An den Landschaftsplan „Östliche Stadtteile“ – LP-O sind
wegen seiner Bedeutung als der Fachplan Naturschutz für die betroffenen Gebiete
besondere, vielfach auch gesetzlich begründete Anforderungen zu stellen. Diese
sind im vorliegenden Entwurf in den o.g. Punkten nicht oder nur unzureichend
erfüllt worden.
So schreibt die Landschaftsplanverordnung (LP-VO) die
flächenhafte Darstellung der nach §3 II Nr.1-9 HeNatG für den Naturschutz wichtigen
Flächen vor und fordert eine konkrete, eindeutige Formulierung der
vorgeschlagenen Entwicklungsmaßnahmen. Im Planentwurf bestehen diese oft aus
reinen Hinweisen, z.B. „schönes Waldbild“ oder aus unkonkreten, weit
auslegbaren Vorschlägen wie „Bachtal, verbessern“. Die Herausarbeitung und
Darstellung der ökologischen Gesamtzusammenhänge muß aus den o.g. Gründen
ebenso Bestandteil des LP-O sein wie die
Darstellung der Entwicklungsmaßnahmen in einer Prioritätenliste als
Grundlage für die spätere Umsetzung und die genannten Ergänzungen zu den
Leitbildern.
Daher halten wir in
Übereinstimmung mit den
Stellungnahmen aus den Naturschutzverbänden und des Naturschutzbeirates die im
Antrag geforderten Änderungen und Ergänzungen am LP-O für notwendige Voraussetzungen
zu einer Zustimmung zum Landschaftsplan.
Gez. Matthias
Acker Dr.
Petra Baumann
Dr.
Ralf Musket Jürgen
Markus
Roxane
Schröter Tomas
Schneider
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