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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/0603/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Der Landschaftsplan „Östliche Stadtteile“ – LP-O ist wie folgt zu überarbeiten und ändern bzw. ergänzen:

 

1.      Flächenhafte Darstellung der für den Naturschutz wichtigen Flächen

Die „Flächen mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege“ (§3 II Nr. 1-9 HENatG), also z.B. Biotopverbund- und Entwicklungsflächen, Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, sollen auf den Karten flächig dargestellt und abgegrenzt werden (lt. Landschaftsplanverordnung (LP-VO))

 

2.  Konkrete und eindeutige Formulierung der Entwicklungsmaßnahmen (entspr. §5 LP-VO, insbesondere Landschaftsplanfestsetzung)

Die Formulierung der Maßnahmenvorschläge muss deutlich konkretisiert werden, so dass auch naturschutzfachlich nicht vorgebildete BearbeiterInnen sie später leicht verstehen und beurteilen können.

 

3.       Ökologische Gesamtzusammenhänge (z.B. vorhandene und fehlende Biotopvernetzungen ) sind herauszuarbeiten und für den gesamten Plan als eigenes Kapitel in den Text aufzu­nehmen und ggf. als Karte darzustellen.

 

4.  Die Entwicklungsmaßnahmen des LP-O sind in einer Prioritätenliste darzustellen

 

5.     Ergänzungen zu den Leitbildern:

 

Wald:    „Bereitstellung von Flächen für die natürliche Sukzession, Ausweisung von

    Altholzbeständen“.

 

Arten und Lebensgemeinschaften: „Sicherung des Arteninventars. Verminderung der Isolation wertvoller Biotope. Erarbeitung von Schutzmaßnahmen für seltene oder gefährdete Tier- und Pflanzenarten sowie für naturschutzfachlich wertvolle Biotope“

 

Landwirtschaft: „Förderung des ökologischen Landbaus. Förderung extensiver Bewirtschaf­tungsweisen.“

 

Aus jedem Leitbild müssen sich konkrete Entwicklungsmaßnahmen ableiten.

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

An den Landschaftsplan „Östliche Stadtteile“ – LP-O sind wegen seiner Bedeutung als der Fachplan Naturschutz für die betroffenen Gebiete besondere, vielfach auch gesetzlich begrün­dete Anforderungen zu stellen. Diese sind im vorliegenden Entwurf in den o.g. Punkten nicht oder nur unzureichend erfüllt worden.

So schreibt die Landschaftsplanverordnung (LP-VO) die flächenhafte Darstellung der nach §3 II Nr.1-9 HeNatG für den Naturschutz wichtigen Flächen vor und fordert eine konkrete, eindeutige Formulierung der vorgeschlagenen Entwicklungsmaßnahmen. Im Planentwurf bestehen diese oft aus reinen Hinweisen, z.B. „schönes Waldbild“ oder aus unkonkreten, weit auslegbaren Vor­schlägen wie „Bachtal, verbessern“. Die Herausarbeitung und Darstellung der ökologischen Gesamtzusammenhänge muß aus den o.g. Gründen ebenso Bestandteil des LP-O sein wie die  Darstellung der Entwicklungsmaßnahmen in einer Prioritätenliste als Grundlage für die spätere Umsetzung und die genannten Ergänzungen zu den Leitbildern.

Daher halten wir in Übereinstimmung mit  den Stellungnahmen aus den Naturschutzverbänden und des Naturschutzbeirates die im Antrag geforderten Änderungen und Ergänzungen am LP-O für notwendige Voraussetzungen zu einer Zustimmung zum Landschaftsplan.

 

 

Gez.                        Matthias Acker                        Dr. Petra Baumann                       

            Dr. Ralf Musket                        Jürgen Markus

            Roxane Schröter                        Tomas Schneider

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

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