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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/0604/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Bei zukünftigen Planungen/Planungsschritten zur Umsetzung des Landschaftsplans „Östliche Stadtteile“ – LP-O und anderer Landschaftsplanungen sind folgende Vorgaben einzuhalten:

 

1.  Da die Biotoptypen in der Stadtbiotopkartierung genauer dargestellt sind als im  vorliegenden LP, sind die Ergebnisse dieser Kartierung bei nachfolgenden Planungen stets hinzuzuziehen.

 

2.  Neben den im Landschaftsplan vorgeschlagenen – sich insbesondere auf den Biotopschutz beziehenden – Schutz-, Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen können beim Vorkommen besonderer Tier- und Pflanzenarten weitergehende Maßnahmen erforderlich sein. Die vollständige Erfassung solcher Arten würde die Kapazitäten des Landschaftsplans sprengen. Deshalb ist bei nachfolgenden Planungen umso mehr auf seltene und gefährdete Tier- und Pflanzenarten zu achten und sind ggf. Artenschutzmaßnahmen festzusetzen.

 

3.  Die Träger öffentlicher Belange werden frühzeitig und regelmäßig mit den Planungsfortschritten konfrontiert. Für ihre Stellungnahmen erhalten sie Zugang zu dem notwendigen Kartenmaterial in gedruckter Fassung, sowie den auf CD-ROM festgehaltenen jeweils aktualisierten Ständen der Planung.

 

4.  Zur Stärkung der heimischen Wirtschaft, zur Gewährleistung regelmäßiger Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern (Wegstrecken) und zur Nutzung vorhandener Ortskenntnis werden bei gleichem Leistungsangebot vorrangig Planungsbüros aus der Region beauftragt.

 

5.  Zwecks Sicherstellung einer angemessenen Berücksichtigung der Böden und ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung bei umweltrelevanten Planungen

   - hat zukünftig eine Bewertung der Bodenfunktionen gemäß den Zielen des Naturschutzes und der Landschaftspflege zu erfolgen (§1 BnatSchG bzw. HeNatG)

     - sind für die Belange des Bodens Leitbilder und örtliche Zielsetzungen zu erarbeiten

     - sind im Entwicklungsteil notwendige Erfordernisse und Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung des Bodens zu konkretisieren       

 

 

 

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Sachverhalt

 

Begründung:

 

Um eine optimale Umsetzung des Landschaftsplans „Östliche Stadtteile“ – LP-O zu gewährleisten, müssen die über den Rahmen dieses Plans hinausgehenden Feinheiten der Biotopkartierungen sowie evtl. weitergehende Maßnahmen zum Schutz besonderer Tier- und Pflanzenarten einbezogen werden.

Bei weiteren Planungen bzw. Planungsschritten müssen auch naturschutzfachliche Kriterien für eine angemessene Bewertung des Schutzgutes Boden sowie entsprechende Maßnahmen zu dessen nachhaltiger Sicherung zu erarbeiten.

 Desweiteren hat sich im Planungsprozess die Notwendigkeit einer verbesserten Kooperation mit den Trägern öffentlicher Belange gezeigt, die schon dadurch erreicht werden kann, indem diesen die Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Kartenmaterial und die auf CD-ROM dokumentierten aktuellen Planungsstände gegeben wird.

 

 

Gez.                        Matthias Acker                        Dr. Petra Baumann                        

            Dr. Ralf Musket                        Jürgen Markus

            Roxane Schröter                        Tomas Schneider

 

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Finanz. Auswirkung

 

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