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Ratsinformation
Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen - VO/0604/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen SPD und B90/Die Grünen betr. Landschaftsplan "Östliche Stadtteile" II
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag SPD/Bündnis 90/Die Grünen
- Federführend:
- 67 - Stadtgrün und Friedhöfe
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
- Beteiligt:
- 67 - Stadtgrün und Friedhöfe; 60 - Bauverwaltung und Vermessung; 10.1 - Allgemeiner Service
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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21.12.2001
| |||
●
Erledigt
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Ausschuss für Umwelt, Energie und Verkehr
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Vorberatung
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11.12.2001
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Vorberatung
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|
●
Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Bei zukünftigen
Planungen/Planungsschritten zur Umsetzung des Landschaftsplans „Östliche
Stadtteile“ – LP-O und anderer Landschaftsplanungen sind folgende Vorgaben
einzuhalten:
1. Da die Biotoptypen in der
Stadtbiotopkartierung genauer dargestellt sind als im vorliegenden LP, sind die Ergebnisse dieser Kartierung bei
nachfolgenden Planungen stets hinzuzuziehen.
2. Neben den im Landschaftsplan
vorgeschlagenen – sich insbesondere auf den Biotopschutz beziehenden – Schutz-,
Pflege- und Entwicklungsmaßnahmen können beim Vorkommen besonderer Tier- und
Pflanzenarten weitergehende Maßnahmen erforderlich sein. Die vollständige
Erfassung solcher Arten würde die Kapazitäten des Landschaftsplans sprengen.
Deshalb ist bei nachfolgenden Planungen umso mehr auf seltene und gefährdete
Tier- und Pflanzenarten zu achten und sind ggf. Artenschutzmaßnahmen
festzusetzen.
3. Die Träger öffentlicher Belange werden
frühzeitig und regelmäßig mit den Planungsfortschritten konfrontiert. Für ihre
Stellungnahmen erhalten sie Zugang zu dem notwendigen Kartenmaterial in
gedruckter Fassung, sowie den auf CD-ROM festgehaltenen jeweils aktualisierten
Ständen der Planung.
4. Zur Stärkung der heimischen Wirtschaft,
zur Gewährleistung regelmäßiger Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern
(Wegstrecken) und zur Nutzung vorhandener Ortskenntnis werden bei gleichem
Leistungsangebot vorrangig Planungsbüros aus der Region beauftragt.
5. Zwecks Sicherstellung einer angemessenen
Berücksichtigung der Böden und ihrer naturschutzfachlichen Bedeutung bei
umweltrelevanten Planungen
-
hat zukünftig eine Bewertung der Bodenfunktionen gemäß den Zielen des Naturschutzes
und der Landschaftspflege zu erfolgen (§1 BnatSchG bzw. HeNatG)
- sind für die Belange des Bodens Leitbilder und
örtliche Zielsetzungen zu erarbeiten
- sind im Entwicklungsteil notwendige
Erfordernisse und Maßnahmen zur nachhaltigen Sicherung des Bodens zu
konkretisieren
Sachverhalt
Begründung:
Um eine optimale
Umsetzung des Landschaftsplans „Östliche Stadtteile“ – LP-O zu gewährleisten,
müssen die über den Rahmen dieses Plans hinausgehenden Feinheiten der
Biotopkartierungen sowie evtl. weitergehende Maßnahmen zum Schutz besonderer
Tier- und Pflanzenarten einbezogen werden.
Bei weiteren
Planungen bzw. Planungsschritten müssen auch naturschutzfachliche Kriterien für
eine angemessene Bewertung des Schutzgutes Boden sowie entsprechende Maßnahmen
zu dessen nachhaltiger Sicherung zu erarbeiten.
Desweiteren hat sich im Planungsprozess
die Notwendigkeit einer verbesserten Kooperation mit den Trägern öffentlicher
Belange gezeigt, die schon dadurch erreicht werden kann, indem diesen die
Möglichkeit zur Einsichtnahme in das Kartenmaterial und die auf CD-ROM
dokumentierten aktuellen Planungsstände gegeben wird.
Gez. Matthias
Acker Dr.
Petra Baumann
Dr.
Ralf Musket Jürgen
Markus
Roxane
Schröter Tomas
Schneider
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
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