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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1795/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der beigefügte II. Nachtrag zur Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige  der Universitätsstadt Marburg wird beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

Mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.12.2006 ist der Magistrat beauftragt worden, einen Änderung der Satzung über die Entschädigung von ehrenamtlich Tätigen der Universitätsstadt Marburg bezüglich der Aufwandsentschädigung für Ortsvorsteher/innen zu erarbeiten. Mit der vorgesehenen Regelung wird angestrebt, die Kosten für den neu eingerichteten Ortsbeirat am Richtsberg durch eine vertretbare Reduzierung der Entschädigung bei anderen Ortsbeiräten zu erwirtschaften. Hierzu wird der als Anlage beigefügte II. Nachtrag zur Entschädigungssatzung vorgelegt.

 

Zu § 3 Abs. 1 Ziff. 1.7

 

Die neue Regelung sieht eine Reduzierung der Entschädigung vor, die nach Einwohnern abgestuft ist und zwischen 2,5 % und 25 % betragen soll. Außerdem soll über die Einwohnerzahl von 4.000 hinaus keine weitere Abstufung mehr erfolgen.

 

Durch die Neufestsetzung der Entschädigung der Ortsvorsteher/-innen werden bei den einzelnen Stufen nachfolgend aufgeführte Einsparungen erzielt:

 

Bis 300 Einwohner     - 2,5 %            =            6,00 €

Von 301 bis 500 Einwohner  - 5 %                  =          15,00 €

Von 501 bis 750 Einwohner  - 5 %                  =          19,00 €

Von 751 bis 1000 Einwohner  - 5 %                  =          22,00 €

Von 1001 bis 2000 Einwohner  - 5 %                  =          25,00 €

Von 2001 bis 4000 Einwohner - 10 %                  =           65,00 €

 

Durch den Wegfall  der Stufe „über 5.500 Einwohner“ mit einer mtl. Entschädigung von 1.163 € und der damit verbunden Deckelung bei der Stufe „über 4000 Einwohner“ mit einer Entschädigung von 873,00 € wird eine Einsparung von 290,00 € erzielt.

 

Mit dieser neuen Regelung der Entschädigung der Ortsvorsteher/-innen wird eine monatliche Einsparung von 1.212,00 € erreicht. Dies entspricht einer jährlichen Einsparung von 14.544,00 €.

 

Dem gegenüber entstehen Kosten für den Ortsbeirat Richtsberg in Höhe von jährlich 13.836,00 €.

 

 

Zu § 3 Abs. 1 Ziff. 1.13

 

Die Erhöhung der Aufwandsentschädigung für den Vorsitzenden des Ausländerbeirats auf 250,00 € monatlich entspricht der seit der Wahl im November 2001 geübten Praxis und soll durch die entsprechende Regelung in der Satzung festgeschrieben werden.

 

 

 

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

Anlagen

II. Nachtrag

Übersicht

 

 

 

II. Nachtrag

zur Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige

 der Universitätsstadt Marburg

 

Aufgrund des § 6 Abs. 1 und § 51Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) i. d. F. vom 07. März 2005 (GVBl. I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I S. 229), hat die Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt Marburg am                             folgenden II. Nachtrag zur Satzung über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige  der Universitätsstadt Marburg beschlossen:

 

 

I.

 

1.    § 3 Abs. 1 Ziff. 1.7 erhält folgende Fassung

 

1.7       die Ortsvorsteher/-innen in den Stadtteilen

 

bis 300 Einwohner            244,00 €

von 301 bis 500 Einwohner            301,00 €

von 501 bis 750 Einwohner            364,00 €

von 751 bis 1 000 Einwohner            425,00 €

von 1 001 bis 2 000 Einwohner            486,00 €

von 2 001 bis 4 000 Einwohner            593,00 €

über 4 000 Einwohner            873,00 €

 

2. § 1 Abs. 1 Ziff. 1.13 erhält folgende Fassung

 

1.13 Der/Dem Vorsitzenden des Ausländerbeirates wird eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 250,00 € und den weiteren Mitgliedern des Ausländerbeirates ein Sitzungsgeld i.H.v. 20,00 € gezahlt.

 

II.

 

Der II. Nachtrag tritt am 01.01.2008 in Kraft.

 

 

Marburg,

 

DER MAGISTRAT

DER UNIVERSITÄTSSTADT MARBURG

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

Entschädigung der Ortsvorsteher

 

Stadtteil

Einwohner

Derzeitige

Entschädigung

Abzüglich

% = €

Geplante

Entschädigung

Einsparung

 

Bauerbach

 

1.609

 

511,00

 

5 % =   25.00

 

486,00

 

25,00

 

Bortshausen

 

279

 

250,00

 

2,5 % =    6,00

 

244,00

 

6,00

 

Cappel

 

6.738

 

1.163,00

 

25 % = 290,00

 

873,00

 

290,00

 

Cyriaxweimar

 

575

 

383,00

 

5 % =   19,00

 

364,00

 

19,00

 

Dagobertshausen

 

440

 

316,00

 

5 % =   15,00

 

301,00

 

15,00

 

Dilschhausen

 

177

 

250,00

 

2,5 % =    6,00

 

244,00

 

6,00

 

Elnhausen

 

1.191

 

511,00

 

5 % =   25,00

 

486,00

 

25,00

 

Ginseldorf

 

798

 

447,00

 

5 % =   22,00

 

425,00

 

22,00

 

Gisselberg

 

912

 

447,00

 

5 % =   22,00

 

425,00

 

22,00

 

Haddamshausen

 

563

 

383,00

 

5 % =   19,00

 

364,00

 

19,00

 

Hermershausen

 

436

 

316,00

 

5 % =   15,00

 

301,00

 

15,00

 

Marbach

 

3.284

 

658,00

 

10 % =   65,00

 

593,00

 

65,00

 

Michelbach

 

1.974

 

511,00

 

5 % =   25,00

 

486,00

 

25,00

 

Moischt

 

1.232

 

511,00

 

5 % =   25,00

 

486,00

 

25,00

 

Ockershausen

 

5.856

 

1.163,00

 

25 % = 290,00

 

873,00

 

290,00

 

Ronhausen

 

255

 

250,00

 

2,5 % =    6,00

 

244,00

 

6,00

 

Schröck

 

1.798

 

511,00

 

5 % =   25,00

 

486,00

 

25,00

 

Wehrda

 

6.338

 

1.163,00

 

25 % = 290,00

 

873,00

 

290,00

 

Wehrshausen

 

761

 

447,00

 

5 % =   22,00

 

425,00

 

22,00

Einsparung

Gesamt mtl.

 

 

 

 

 

1.212,00

Einsparung

Gesamt jährlich

 

 

 

 

 

14.544,00

 

 

Die Kosten für den gesamten Ortsbeirat Richtsberg belaufen sich bei einer Entschädigung für die Ortsvorsteherin in Höhe von 873,00 € auf 13.836,00 €

 

OV        873,00

Stv OV   50,00

Schriftführer               50,00

6 Weitere á 30,00    180,00

Gesamt mtl.          1.153,00

 

 

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