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Ratsinformation
Antrag der B 90 / Die Grünen-Fraktion - VO/0612/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen betr. Mobilfunkanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag der B 90 / Die Grünen-Fraktion
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Anita Stadtmüller
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
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|
Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
|
Vorberatung
|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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21.12.2001
|
Beschlussvorschlag
Der
Magistrat wird aufgefordert eine kommunale Koordinierungsstelle für
Mobilfunkanlagen einzurichten, die aktiv Kontakt mit Mobilfunkbetreibern
aufnimmt um frühzeitig bei der Errichtung neuer Anlagen einbezogen zu werden.
Koordinierungssstelle soll zudem als Anlauf- und Informationsstelle für
Marburger Bürgerinnen und Bürger dienen.
Sachverhalt
Begründung:
Die auf
dem Dach Elisabethstraße 9 befindliche Mobilfunkanlage ist offensichtlich ohne
baurechtliche Genehmigung installiert worden. Die Sendeanlage ist aus
Rechtsgründen und aus Gründen des Denkmalschutzes unverzüglich zu entfernen.
Die
Diskussion um Mobilfunkanlagen wird auch in der Marburger Bevölkerung intensiv
geführt. Viele Bürgerinnen und Bürger stehen dem Ausbau von Mobilfunkanlagen
mit Skepsis und großer Sorge gegenüber, da die Risiken der elektromagnetischen
Strahlung noch ungeklärt und etwaige Gesundheitschäden nicht auszuschließen
sind.
Nach
unserem derzeitigen Wissensstand
gibt es zwar keine massiven, nachweisbaren gesundheitlichen
Beeinträchtigungen durch die neue Mobilfunktechnik. Es gibt aber ernst zu
nehmende Hinweise darauf, dass Funkwellen und der Mobilfunk zu erhöhten
Krankheitsrisiken führen können, deren Auswirkungen erst über einen längeren
Zeitraum nachweisbar sind. Die Grenzwerte nach der 26. BimSchV werden allgemein
als zu hoch angesehen und orientieren sich nur an den thermischen Wirkungen.
Dabei werden gesundheitliche Vorsorgeaspekte außer Acht gelassen.
Die
Diskussion wird sich in Kürze noch durch den Ausbau des UMTS-Netzes, wodurch zu
den bisher bundesweit etwa 34.000 Sendermasten weitere 60.000 neue hinzukommen
könnten, verschärfen. Für Marburg könnte dies schätzungsweise bis zu 60 neue
Sendeanlagen bedeuten.
Sobald
die Unschädlichkeit der Anlage nicht bewiesen ist, muss jedoch das Prinzip der
Vorsorge gelten. So sind beispielsweise für Kindergärten, Schulen, Altenheime,
Krankenhäuser und reine Wohngebiete besondere Maßstäbe anzulegen.
Die
Politik bzw. der Magistrat der Stadt Marburg muss im Interesse der
Gesundheitsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger unverzüglich die o. a. Maßnahme
durchführen.
gez.
Dietmar
Göttling
gez.
Jürgen
Markus
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