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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Antrag der B 90 / Die Grünen-Fraktion - VO/0612/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Magistrat wird aufgefordert eine kommunale Koordinierungsstelle für Mobilfunkanlagen einzurichten, die aktiv Kontakt mit Mobilfunkbetreibern aufnimmt um frühzeitig bei der Errichtung neuer Anlagen einbezogen zu werden. Koordinierungssstelle soll zudem als Anlauf- und Informationsstelle für Marburger Bürgerinnen und Bürger dienen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Die auf dem Dach Elisabethstraße 9 befindliche Mobilfunkanlage ist offensichtlich ohne baurechtliche Genehmigung installiert worden. Die Sendeanlage ist aus Rechtsgründen und aus Gründen des Denkmalschutzes unverzüglich zu entfernen.

 

Die Diskussion um Mobilfunkanlagen wird auch in der Marburger Bevölkerung intensiv geführt. Viele Bürgerinnen und Bürger stehen dem Ausbau von Mobilfunkanlagen mit Skepsis und großer Sorge gegenüber, da die Risiken der elektromagnetischen Strahlung noch ungeklärt und etwaige Gesundheitschäden nicht auszuschließen sind.

Nach unserem derzeitigen Wissensstand  gibt es zwar keine massiven, nachweisbaren gesundheitlichen Beeinträchtigungen durch die neue Mobilfunktechnik. Es gibt aber ernst zu nehmende Hinweise darauf, dass Funkwellen und der Mobilfunk zu erhöhten Krankheitsrisiken führen können, deren Auswirkungen erst über einen längeren Zeitraum nachweisbar sind. Die Grenzwerte nach der 26. BimSchV werden allgemein als zu hoch angesehen und orientieren sich nur an den thermischen Wirkungen. Dabei werden gesundheitliche Vorsorgeaspekte außer Acht gelassen.

 

Die Diskussion wird sich in Kürze noch durch den Ausbau des UMTS-Netzes, wodurch zu den bisher bundesweit etwa 34.000 Sendermasten weitere 60.000 neue hinzukommen könnten, verschärfen. Für Marburg könnte dies schätzungsweise bis zu 60 neue Sendeanlagen bedeuten.

Sobald die Unschädlichkeit der Anlage nicht bewiesen ist, muss jedoch das Prinzip der Vorsorge gelten. So sind beispielsweise für Kindergärten, Schulen, Altenheime, Krankenhäuser und reine Wohngebiete besondere Maßstäbe anzulegen.

Die Politik bzw. der Magistrat der Stadt Marburg muss im Interesse der Gesundheitsvorsorge der Bürgerinnen und Bürger unverzüglich die o. a. Maßnahme durchführen.

 

gez.

Dietmar Göttling

 

gez.

Jürgen Markus

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