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Ratsinformation
Beschlussvorlage HFA - VO/0613/2001
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Freigabe von Haushaltsmitteln
2. Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe im Vermögenshaushalt 2001
hier:HSt. 7910/9250 "Darlehen an SCM"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage HFA
- Federführend:
- Dezernat I - Oberbürgermeister
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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18.12.2001
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22.01.2002
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27.08.2002
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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22.02.2002
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30.08.2002
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Beschlussvorschlag
Der Haupt-
und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:
Zu 1.
Aus dem bei der HSt. 7910/9250 „Darlehen an SCM“ bestehenden
Ansatz wird der Restbetrag von 90.000 DM freigegeben.
Zu 2.
Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der
Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der
Haushaltsstelle 7910/9250 „Darlehen an SCM“ in Höhe von 60.000 DM zugestimmt:
Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 6170/3610 „Zuweisung vom Land“.
Mit dem Beschluß sind die Mittel zugleich freigegeben.
Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.
Sachverhalt
Begründung
Der Haupt-
und Finanzausschuß hatte zuletzt im September 2001 beschlossen, zum Termin
30.09.2001 einen Teilbetrag von 235.000 DM für SCM freizugeben.
Zum
nächsten Schuldendienst-Termin am 31.12.2001 hat die SCM Besitz- und
Verwaltungsgesellschaft gebeten, ihr einen weiteren Betrag von 150.000 DM zur
Verfügung zu stellen. Die Vorausberechnung der Gesellschaft auf diesen Termin
zeigt liquide Mittel in Höhe von rd. 328.000 DM gegenüber einem Finanzbedarf
zur Bedienung des CHF-Darlehens von 478.000 DM.
Da nur noch
90.000 DM im Haushaltsansatz zur Verfügung stehen wird gebeten, den Restbetrag
von 60.000 DM überplanmäßig bereitzustellen.
Die
Gesamtbetrachtung zeigt, daß die finanzielle Situation der Gesellschaft durch
verschiedene Faktoren beeinflußt wurde, die per Saldo zu einem Mehrbedarf von
rd. 360.000 gegenüber 2000 führen. Die Gesellschaft nennt hier folgendes:
Im Jahr 2000 erfolgten noch Nachzahlungen
für Betriebskosten aus Vorjahren ca. 55.000 DM
Ein Mieter befindet sich im Insolvenzverfahren
Außenstände ca.
105.000 DM
Dadurch seit Ende Oktober Leerstände
Ausfall an Umsatzerlösen ca. 68.000 DM
Mehrbelastungen aus Darlehensverpflichtungen ca.
132.000 DM
Die
Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung
ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.
Dietrich
Möller
Oberbürgermeister
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