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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/0613/2001

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten zu beschließen:

 

Zu 1.

Aus dem bei der HSt. 7910/9250 „Darlehen an SCM“ bestehenden Ansatz wird der Restbetrag von 90.000 DM freigegeben.

 

Zu 2.

Gemäß § 100 Abs. 1 HGO wird unter Anerkennung der Unabweisbarkeit der Leistung einer überplanmäßigen Ausgabe bei der Haushaltsstelle 7910/9250 „Darlehen an SCM“ in Höhe von 60.000 DM zugestimmt:

 

Die Deckung der Mehrausgabe erfolgt durch Mehreinnahmen bei der Haushaltsstelle 6170/3610 „Zuweisung vom Land“.

 

Mit dem Beschluß sind die Mittel zugleich freigegeben.

 

 

Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Haupt- und Finanzausschuß hatte zuletzt im September 2001 beschlossen, zum Termin 30.09.2001 einen Teilbetrag von 235.000 DM für SCM freizugeben.

 

Zum nächsten Schuldendienst-Termin am 31.12.2001 hat die SCM Besitz- und Verwaltungsgesellschaft gebeten, ihr einen weiteren Betrag von 150.000 DM zur Verfügung zu stellen. Die Vorausberechnung der Gesellschaft auf diesen Termin zeigt liquide Mittel in Höhe von rd. 328.000 DM gegenüber einem Finanzbedarf zur Bedienung des CHF-Darlehens von 478.000 DM.

 

Da nur noch 90.000 DM im Haushaltsansatz zur Verfügung stehen wird gebeten, den Restbetrag von 60.000 DM überplanmäßig bereitzustellen.

 

Die Gesamtbetrachtung zeigt, daß die finanzielle Situation der Gesellschaft durch verschiedene Faktoren beeinflußt wurde, die per Saldo zu einem Mehrbedarf von rd. 360.000 gegenüber 2000 führen. Die Gesellschaft nennt hier folgendes:

Im Jahr 2000 erfolgten noch Nachzahlungen

für Betriebskosten aus Vorjahren                                           ca.  55.000 DM

 

Ein Mieter befindet sich im Insolvenzverfahren

Außenstände                                                                  ca. 105.000 DM

 

Dadurch seit Ende Oktober Leerstände

Ausfall an Umsatzerlösen                                                      ca.  68.000 DM

 

Mehrbelastungen aus Darlehensverpflichtungen                          ca. 132.000 DM

 

Die Voraussetzungen gem. § 100 Abs. 1 HGO sind erfüllt. Die Haushaltsüberschreitung ist unvorhergesehen und unabweisbar. Die Deckung ist gewährleistet.

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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