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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kleine Anfrage - VO/1850/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Welche Aufgaben werden jeweils von den Sozialarbeitern übernommen?

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Sachverhalt

Der Aufgabenbereich der sozialpädagogischen Fachkraft im FD 40 umfasst im Wesentlichen folgende Aufgabengebiete:

 

Selbständige Beratungsarbeit (30 %)

Zielgruppe Schülerinnen/Schüler/Eltern/Lehrkräfte:

Time-out-Maßnahmen, Planung und Durchführung von Einzel- und Gruppen-gesprächen nach individuellen Erziehungs- bzw. Förderplänen, Beratungsgespräche,  Sprechstunden

 

 

Kooperation mit Jugendhilfe- und weiteren Einrichtungen (20 %)

Hilfeplangespräche mit der Jugendhilfe, Kooperation mit Jugendhilfeeinrichtungen/        -trägern, Zusammenarbeit mit Einrichtungen der Stadtteilarbeit und dem Schul-psychologischen Dienst des Staatlichen Schulamtes.

 

 

Sozialpädagogische Angebote für Gruppen (40 %)

u. a. Angebote zum Sozialen Lernen, Projekte zur Suchtprävention, Mobbing-Beratung, Streitschlichtung, freizeitpädagogische Gruppenangebote, Mädchengruppen

 

Teilnahme, Beratung und Mitarbeit in übergeordneten Arbeitsfeldern (5 %)

Teilnahme an Lehrerkonferenzen, Beirat der Schule für Erziehungshilfe, schulischen Veranstaltungen

 

 

Sonstige Tätigkeiten (5 %)

Berichte, Fortbildungen, Supervision, Dienstbesprechungen

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