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Ratsinformation
Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD - VO/1862/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag der Fraktionen B90/Die Grünen und SPD betr. Vertraulichkeit der Arbeit im Akteneinsichtsausschuss "Altenhilfe"
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Antrag Bündnis 90/Die Grünen/SPD
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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30.11.2007
| |||
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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|
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27.11.2007
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die Arbeit
im Akteneinssichtsausschuss, insbesondere die Akteneinsichtsnahme, unterliegt
strenger Vertraulichkeit. Deshalb werden der Magistrat und der
Stadtverordnetenvorsteher
aufgefordert der Verletzung der Verschwiegenheitspflicht durch
Stadtverordnete im Akteneinsichtsauschuss „Altenhilfe“ nachzugehen und
rechtliche Schritte einzuleiten.
Sachverhalt
Begründung:
In der
Oberhessischen Presse von heute wird unter der Überschrift „Marburger
Altenhilfe: Probleme wurden im Protokoll festgehalten“ aus vertraulichen
Unterlagen des Aufsichtsrats öffentlich berichtet. Durch Formulierungen wie „
nach Informationen der OP wurde damals in den Akten festgehalten“ oder “heißt es im Protokoll“ bzw.
„finden sich Vermerke in den Akten“ wird deutlich, dass der Presse vertrauliche
Informationen zugespielt wurden, die nur aus der Sichtung der Akten im
Akteneinsichtsauschuss beruhen können. Die Mitglieder des
Akteneinsichtsausschuss wurden auf den Umgang mit vertraulichen Unterlagen
mehrfach hingewiesen und auf Nachfrage aus dem Ausschuss, ob Kopien für den
persönlichen Gebrauch aus den Akten gemacht werden dürften, darauf hingewiesen,
dass keine Kopien angefertigt werden dürften, sondern die Ausschussmitglieder
sich aus den Akten lediglich schriftliche Notizen machen dürfen.
Nach
§24 HGO unterliegen
Stadtverordnete der Verschwiegenheitspflicht. In der letzten Sitzung des
Akteneinsichtsausschuss war die Befragung der Dezernentin bei aufgetretenen
Unklarheiten oder bei fehlenden Informationen vorgesehen. Die Debatte über die
Akteneinsicht und dem Abschlussbericht ist für den 9. November vorgesehen. An
der Sitzung der Befragung der
Dezernentin auf die sich die OP-Berichterstattung bezieht war die
Öffentlichkeit nicht anwesend,
dies war auch der Grund weshalb über bestimmte personengeschützte
Sachverhalte offener gesprochen werden konnte. Die Frage welche bzw. ob Daten
bzw. Namen im öffentlichen Abschlussbericht genannt werden dürfen, wurde als
noch zu klärende Frage festgehalten.
Durch die
Weitergabe vertraulicher Informationen in Form von Abschriften aus den Akten an
die öffentliche Presse wird offensichtlich, dass eine vertrauensvolle, auf der Grundlage des demokratischen
Rechtssystems basierende Zusammenarbeit in den demokratischen Gremien zu
Gunsten einer unsachlichen politischen Skandalierung geopfert wird und hierzu
werden auch Rechtsverstöße in Kauf genommen oder vielleicht sogar bewusst
einkalkuliert.
Die
Verletzung der Vertraulichkeitspflicht ist ein gravierender Eingriff in die
rechtlichen Grundlagen unseres demokratischen Gemeinwesens. Die HGO sieht bei
einem Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht durch Gemeindevertreter bzw.
Stadtverordnete in §24 a
Ordnungsmaßnahmen vor. Diese sollten nun ergriffen werden, um deutlich zu
machen, dass Rechtsverstösse durch
Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung nicht geduldet werden.
gez.
Dietmar Göttling gez.
Reinhold Becker
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