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Ratsinformation
Kleine Anfrage - VO/1869/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Kleine Anfrage der Stadtverordneten Gerlinde Schwebel (Nr. 13 10/2007)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Kleine Anfrage
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Christina Schmidt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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02.11.2007
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Sachverhalt
Das Kulturdenkmal Hirschberg 14 ist ein wichtiges
Architekturzeugnis der Marburger Altstadt. Leider sind in den letzten
Jahrzehnten wesentliche Instandhaltungsarbeiten nicht ausgeführt worden, die in
der Verantwortung des Eigentümers liegen. Zudem sind bereits bei Umbauten in
früherer Zeit massive Eingriffe in die Fachwerkkonstruktion erfolgt, die die
heute relevanten statischen Probleme mitbegründet haben.
In einem Zeitraum von über 10 Jahren wurde seitens des
Sanierungsbüros vergeblich versucht, eine grundlegende Sanierung des Gebäudes
über eine Modernisierungsvereinbarung mit dem Einsatz von Sanierungsgeldern zu
erwirken, hierzu gab es keine Bereitschaft der Eigentümer(in).
Mit hohem Aufwand an Städtebaufördermitteln und beratendem Einsatz
wurde seitens des Sanierungsbüros und anderer Fachdienste der stark
einsturzgefährdete westliche Bauteil rückgebaut, der historische Gewölbekeller
gesichert und eine statisch aussteifende neue Giebelwand des aufstehenden
Gebäudeteils errichtet. Weitergehende Sanierungsmaßnahmen erfolgten nicht, weil
die Eigentümer daran kein Interesse zeigten und auch deren finanzielle
Möglichkeiten überstiegen hätte. Um eine funktionierende
Wirtschaftlichkeitsberechnung des Sanierungsbüros zu erwirken, wäre ein Auszug
der Eigentümer erforderlich geworden - hierzu waren sie nicht bereit.
Die Gelder für eine grundlegende Sanierung sind nach Aufhebung des
Sanierungsgebiets „Nordwestliche Oberstadt“ nunmehr nicht mehr verfügbar,
sodass der weitere Fortgang vom Eigentümer vorantwortet werden muss.
Bei einem Gespräch zwischen dem Eigentümer, dem Sanierungsbüro und
den Fachdiensten Bauaufsicht und Stadtplanung/Untere Denkmalschutzbehörde am
26.02.07 wurde seitens der Stadt deutlich gemacht, dass eine fortwährende
Bewohnbarkeit kritisch gesehen wird und zur Absicherung ein Gutachten seitens
des Eigentümers in Auftrag gegeben werden soll, um die statisch-konstruktive
Situation zu überprüfen.
Dieses Gutachten ist vor kurzem dem Eigentümer übergeben worden,
wird aber laut Auskunft seines Rechtsvertreters den städtischen Behörden erst
in der kommenden Woche vorgelegt. Die Bewertung des Statikers kann aber unter
Vorbehalt bereits in der Tendenz als besorgniserregendes Ergebnis gewertet
werden. Daher können sich nach eingehender Prüfung des Gutachtens durch die
Bauaufsicht durchaus Ordnungsmaßnahmen (Entmietung wegen Unbewohnbarkeit,
Sicherung des Gebäudes gegenüber dem öffentlichen Verkehrsraum usw.) ergeben.
Diese Maßnahmen würden allerdings auf Kosten der Stadt Marburg vorgenommen
werden müssen.
Die weitere Vorgehensweise, Teilsanierung oder evtl. Verkauf,
obliegt dem Eigentümer.