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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1901/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Beschluss zur Teiländerung Nr. 23/2 des Flächennutzungsplanes im Stadtteil Wehrshausen, Aufm Gebrande
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Kenntnisnahme
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06.12.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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14.12.2007
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Sachverhalt
Begründung:
Im Zuge der im Juli 2005 gefassten Beschlüsse zur
Baulandentwicklung in den Außenstadtteilen (Prioritätenliste“ und
„Grundsatzbeschluss“) wurde dargestellt, dass im Stadtteil Wehrshausen relativ
vordringlich - gegenüber den anderen Außenstadtteilen - Baulandbedarf besteht.
Nach Vorgesprächen mit dem Ortsvorsteher und den beiden
Eigentümern der unter städtebaulichen Aspekten am besten geeigneten Fläche in Wehrshausen, wurde das
Verfahren und der Standort im Ortsbeirat mehrfach diskutiert. Schließlich wurde
in der Ortsbeiratssitzung am 18.04.2007 einstimmig der Beschluss gefasst, für
die Flächen „Auf’m Gebrande“ das/die Bauleitplanverfahren einzuleiten.
Während der oben erwähnten Vorgespräche mit den Eigentümern
wurden frühzeitig die beschlossenen Zielsetzungen der Stadt Marburg (Vorrang
Einheimische, zügige Bebauung, Kostenneutralität) im Zusammenhang mit der
Baulandentwicklung in den Außenstadtteilen erläutert und klargestellt, dass zur
Umsetzung dieser Zielsetzungen der Abschluss eines städtebaulichen Vertrages
notwendig ist. Dabei zeichnete sich ab, dass die Eigentümer die notwendigen
Zuarbeiten zum Verfahren mittels Bevollmächtigter erledigt wissen wollen.
Deshalb, und aufgrund der übersichtlichen Eigentumsverhältnisse kann in
Wehrshausen von einem kommunalen Zwischenerwerb der einzubringenden Flächen
abgesehen werden; stattdessen müssen die Sachverhalte Leistungserbringung und
Umsetzung der Ziele mit städtebaulichen Verträgen abgesichert werden.
Die Bevollmächtigten, beide professionell mit der
Immobilienentwicklung und -vermarktung beschäftigt, haben bereits mehrere
Wehrshäuser Bauinteressenten und werden diese Zielgruppe weiter vorrangig
umwerben. Klargestellt wurde seitens der Stadt Marburg aber auch, dass
entsprechend der Grundsatzbeschlüsse vom Juli 2005 die überwiegende Anzahl der
Baugrundstücke (voraussichtlich 4 von 7) für „Einheimische“ (= Wehrshäuser)
reserviert bleibt - wobei die Dauer der Reservierungsfrist im Detail noch
auszuhandeln ist; die übrigen Grundstücke könnten beispielsweise an Familien
mit Kindern (und selbstverständlich ohne Wohneigentum) zum Bodenrichtwert
vermarktet werden.
Die gesamten Flächen nördlich „Auf’m Gebrande“ sind im
wirksamen Flächennutzungsplan als „Fläche für die Landwirtschaft“ dargestellt
und werden faktisch als Ackerland (von den Eigentümern) genutzt. Entsprechend
dürfte der Eingriff in den Naturhaushalt, wie bereits in der
Standortalternativprüfung dargestellt, relativ gering sein. Negative Folgen auf
die Stadt
(-teil)entwicklung sind darüber hinaus auch nicht erkennbar.
Kosten für die Stadt Marburg im Zusammenhang mit dieser
Bauleitplanung sollen gemäß der in 2005 beschlossenen Zielsetzungen nicht
entstehen und wie oben beschrieben vom Vertragspartner beglichen werden.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlage
Geltungsbereich
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
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A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
- andere Verantwortlichkeit
- Aufgabe bearbeiten
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