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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1903/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den im beiliegenden Plan umgrenzten Bereich wird die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23/5 gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die städtebauliche Ordnung für die geplante Bebauung an der Straße „Auf’m Gebrande“ (Flurstück Nr. 17/15 und 17/30, Teilfläche) rechtsverbindlich festzusetzen. Dabei wird als Art der Nutzung „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO) vorgeschlagen; das Maß der Nutzung wird mittels Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, der maximalen Höhe der Gebäude und der maximal zulässigen Zahl der Wohneinheiten pro Gebäude bestimmt werden.

 

Die Bebauung selbst sollte straßenparallel mittels Einzel- und Doppelhäusern erfolgen, die Festsetzung einer bestimmten Dachform bzw. Dachneigung lässt sich aufgrund der heterogenen Dachlandschaft der näheren Umgebung nur schwer begründen.

 

Wichtiger erscheint dagegen die Umsetzung freiraumplanerischer Festsetzungen (Grünordnung) und die Festsetzung einer öffentlichen Wegeparzelle, um die Erschließung der noch ackerbaulich genutzten Fläche weiterhin zu gewährleisten.

 

Im Zuge des Verfahrens wird auch der nordöstliche Gehweg im Planbereich entlang der Straße „Auf’m Gebrande“ auf Kosten des Vorhabenträgers hergestellt, während der „Lückenschluss“ zwischen den Hausnummern 10-18 durch die Stadt hergestellt und entsprechend der kommunalen Erschließungsbeitragssatzung abgerechnet wird.

 

Mittels vertraglicher Vereinbarungen zwischen Eigentümer/Bevollmächtigter und der Stadt Marburg soll gewährleistet werden, dass die Baugrundstücke zügig und überwiegend von „Einheimischen“ (= Wehrshäuser bzw. gebürtigen Wehrshäuser Bürgerinnen und Bürger) bebaut werden.

 

Kosten für die Stadt Marburg entstehen durch diese Bauleitplanung nicht. Lediglich im Zusammenhang mit der Herstellung des Gehweglückenschlusses zwischen der Haus-Nr.10-18  ist die Stadt Marburg mit 10 % der Kosten beteiligt.

 

 

 

Dr. Franz Kahle

Bürgermeister

 

 

Anlage

Geltungsbereich

 

 

Beteiligung an der Vorlage durch:

 

FB 6

 

FD 61

 

 

FD 60.1

 

 

 

 

 

 

B

 

 

A: Anhörung; B: Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme

 

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