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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1903/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauleitplanung der Stadt Marburg
Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 23/5 im Stadtteil Wehrshausen, Aufm Gebrande (II)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 61 - Stadtplanung und Denkmalschutz
- Bearbeiter*in:
- Ellen Fischer
- Verfasser*in:
- Bernd Kintscher
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Kenntnisnahme
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Erledigt
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Bau- und Planungsausschuss, Liegenschaften
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Kenntnisnahme
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06.12.2007
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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14.12.2007
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Sachverhalt
Begründung:
Ziel des Bebauungsplanes ist es, die städtebauliche Ordnung
für die geplante Bebauung an der Straße „Auf’m Gebrande“ (Flurstück Nr. 17/15
und 17/30, Teilfläche) rechtsverbindlich festzusetzen. Dabei wird als Art der
Nutzung „Allgemeines Wohngebiet“ gemäß § 4 Baunutzungsverordnung (BauNVO)
vorgeschlagen; das Maß der Nutzung wird mittels Grundflächenzahl,
Geschossflächenzahl, Zahl der Vollgeschosse, der maximalen Höhe der Gebäude und
der maximal zulässigen Zahl der Wohneinheiten pro Gebäude bestimmt werden.
Die Bebauung selbst sollte straßenparallel mittels Einzel-
und Doppelhäusern erfolgen, die Festsetzung einer bestimmten Dachform bzw.
Dachneigung lässt sich aufgrund der heterogenen Dachlandschaft der näheren
Umgebung nur schwer begründen.
Wichtiger erscheint dagegen die Umsetzung
freiraumplanerischer Festsetzungen (Grünordnung) und die Festsetzung einer
öffentlichen Wegeparzelle, um die Erschließung der noch ackerbaulich genutzten
Fläche weiterhin zu gewährleisten.
Im Zuge des Verfahrens wird auch der nordöstliche Gehweg im
Planbereich entlang der Straße „Auf’m Gebrande“ auf Kosten des Vorhabenträgers
hergestellt, während der „Lückenschluss“ zwischen den Hausnummern 10-18 durch
die Stadt hergestellt und entsprechend der kommunalen
Erschließungsbeitragssatzung abgerechnet wird.
Mittels vertraglicher Vereinbarungen zwischen
Eigentümer/Bevollmächtigter und der Stadt Marburg soll gewährleistet werden,
dass die Baugrundstücke zügig und überwiegend von „Einheimischen“ (=
Wehrshäuser bzw. gebürtigen Wehrshäuser Bürgerinnen und Bürger) bebaut werden.
Kosten für die Stadt Marburg entstehen durch diese
Bauleitplanung nicht. Lediglich im Zusammenhang mit der Herstellung des
Gehweglückenschlusses zwischen der Haus-Nr.10-18 ist die Stadt Marburg mit 10 % der Kosten beteiligt.
Dr. Franz Kahle
Bürgermeister
Anlage
Geltungsbereich
Beteiligung an der Vorlage durch:
FB 6 |
FD 61 |
FD 60.1 |
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B |
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A: Anhörung; B:
Beteiligung; K: Kenntnisnahme; S: Stellungnahme