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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage HFA - VO/1908/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

A. Der Haupt- und Finanzausschuss wird gebeten,

 

gem. § 28 GemHVO - 1974 von folgenden Informationen zur Entwicklung der Budgets im Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste Kenntnis zunehmen:

 

1.      Derzeit werden Mehrausgaben im Budget „Jugend - Verwaltung“ für die Hauptgruppen 5/6 (Sachkosten) in Höhe von 150.000 € (Budget 28 200) erwartet.

 

2.      Derzeit werden Mehrausgaben im Budget „Jugend - Verwaltung“ für die Hauptgruppe 7 (Zuschüsse) in Höhe von 550.000 € (Budget 28 300) erwartet.

 

3.   Die genannten Mehrausgaben sind nur der aktuelle Stand. Sie können sich im weiteren Verlauf noch nach oben oder unten verändern.

 

4.      Eine Deckung der Mehrausgaben erfolgt im Rahmen von Einsparungen im Dezernatsbudget II.

 

 

B. Der Haupt- und Finanzausschuss wird deshalb gebeten zu beschließen:

 

1.   Zur Deckung der Mehrausgaben von 700.000 € in den Budgets „Zentrale Jugendhilfedienste" (Budgets 28 200 und 28 300) wird entsprechend den Regeln für die Budgetierung zunächst und formal der fachbereichs- und einzelplanübergreifenden Inanspruchnahme der Deckungsfähigkeit in derzeit noch nicht konkret zu beziffernder Höhe innerhalb des Dezernates II grundsätzlich zugestimmt.

 

2.   Die Deckung der am Ende des Jahres tatsächlichen Mehrausgaben erfolgt im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2007. Dann ist auch zu entscheiden, ob die betreffenden Budgets im Jahr 2008 entsprechend vorbelastet werden sollen.

 

3.   Der Stadtverordnetenversammlung ist hiervon nachträglich Kenntnis zu geben.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Nach § 28 GemHVO - 1974 ist die Stadtverordnetenversammlung unverzüglich zu unterrichten, wenn sich abzeichnet, dass der Haushaltsausgleich gefährdet ist.

 

Tatsächlich ist der Ausgleich 2007 nicht gefährdet, weil verschiedene Faktoren, die bereits mehrfach und auch öffentlich kommuniziert worden sind, insgesamt ein erfreuliches Bild ergeben.

 

Der Magistrat hält es dennoch für seine Pflicht, den HFA über die im Tenor beschriebene Situation zu informieren.

 

Zur Entwicklung in den Budgets 28.200 (Sachkosten) und 28.300 (Zuschüsse) des FD Zentrale Jugendhilfedienste führt der Fachdienst u. a. aus:

 

Die beiden Budgets „Jugend – Verwaltung“ (Fachdienst Zentrale Jugendhilfedienste) umfassen 55 Haushaltsstellen aus 22 Unterabschnitten mit einem Gesamtvolumen von 6.938.713,00 €.

 

Beide Budgets sind geprägt durch die Aufwendungen für Hilfen zur Erziehung, Hilfen für junge Volljährige, Eingliederungshilfen für seelisch behinderte junge Menschen und artverwandte Hilfen, für damit in engem Zusammenhang stehende Leistungen wie Kostenerstattungen an andere Jugendämter sowie – in geringerem Maße – durch Unterhaltsvorschussleistungen. Auf Gewährung all dieser Leistungen bestehen bundesgesetzlich geregelte individuelle Rechtsansprüche. Der dem Jugendamt zugewiesene Auftrag gebietet es, Hilfe zu leisten, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

 

Nach überschlägiger Schätzung wird derzeit mit einem Mehrausgabebedarf im Budget 28200 von etwa 150.000 € und im Budget 28300 von rund 550.000 € gerechnet. Die Erfahrungen aus den vergangenen Jahren zeigen allerdings, dass sich dieser Bedarf noch vermindern, aber auch erhöhen kann.

 

Der Mehrausgabebedarf ist insbesondere der Tatsache geschuldet, dass sich Hilfe- und Unterstützungsbedarfe und der soziale Problemdruck doch nicht in der Weise deutlich reduziert haben, wie dies das Land Hessen mit seiner sozial- und finanzpolitischen Vorgabe im Rahmen der „Operation sichere Zukunft“ angenommen hatte und wie dies somit die Stadt Marburg auch für ihre Haushaltsplanung 2007 hatte annehmen dürfen. Zwar konnte eine Anzahl von Erziehungshilfen im laufenden Jahr beendet werden, allerdings kamen neue Hilfe- und Unterstützungsbedarfe dazu, die so nicht vorhersehbar waren. Weder berechen- noch vorhersehbar sind auch die 2005 erstmalig gesondert veranschlagten Erstattungsleistungen an andere Jugendämter, die das Budget 28200 (Hauptgruppen 5 und 6) auch in diesem Jahr erheblich stärker belasten, als dies erwartet worden war.

 

Aufgrund der gesetzlich fixierten Leistungsverpflichtung sind diese Mehrausgaben unabweisbar. Da sich die Entwicklung individueller Hilfebedarfe von Kindern, Jugendlichen und ihren Familien nicht vorhersehen lässt, ebenso wenig die Fälligkeit und Höhe von oftmals jahrelang strittigen Kostenerstattungsleistungen an andere Jugendämter, sind die Mehrausgaben insofern auch unvorhergesehen.

 

Nach den Budgetierungsregeln sind Mehrausgaben eines Fachdienstbudgets zunächst im Fachbereichsbudget, dann – mit Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses – im Dezernat zu decken. Erst wenn das nicht möglich ist, kommt eine überplanmäßige Ausgabe in Betracht. Liegen die Voraussetzungen allerdings nicht vor, wird das Budget des Folgejahres mit der Überschreitung belastet.

 

Es wird angestrebt, die Mehrausgaben innerhalb des Dezernatsbudgets II incl. der bisher beschlossenen überplanmäßigen Ausgaben aufzufangen.

 

Eine überplanmäßige Ausgabe kommt nicht in Betracht, weil die vorliegenden Zahlen noch zu wenig über den endgültigen Stand aussagen.

 

Die Deckung der am Ende des Jahres feststehenden Mehrausgaben, wird im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten durchgeführt.

 

Gem. § 7 der Haushaltssatzung 2007 und der Budgetierungsregeln Ziffer 1.2 obliegt die Entscheidung dem Haupt- und Finanzausschuss.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

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Finanz. Auswirkung

 

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