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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1916/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, zu beschließen:

 

Der Jahresabschluss der Stiftung St. Jakob für das Geschäftsjahr 2006 wird mit einer Bilanzsumme i.H.v. 8.233.225,36 EUR festgestellt. Der erzielte Jahresüberschuss i.H.v. 128.742,47 EUR wird mit den bestehenden Verlustvorträgen verrechnet. Der Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2006 der Stiftung St. Jakob durch das Prüfungsamt der Stadt Marburg wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Aufgrund der Beschlussfassungen des Vorstands der Stiftung St. Jakob und der Stadtverordnetenversammlung wurde das operative Geschäft der Altenhilfe und –pflege zum 1.1.2005 von der Stiftung auf die neu gegründeten Gesellschaften Marburger Altenhilfe St. Jakob gGmbH und Marburger Service GmbH übertragen. Seitdem fungiert die Stiftung St. Jakob im wesentlichen „nur noch“ als Eigentümerin der an die beiden Gesellschaften vermieteten Einrichtungen.

 

Mit der Umstrukturierung verbunden war auch eine Änderung der Stiftungsverfassung, die jetzt vorsieht, dass die Prüfung des Jahresabschlusses dem Prüfungsamt der Stadt Marburg obliegt, während bis zum Geschäftsjahr 2004 private Wirtschaftsprüfungsgesellschaften mit der Prüfung beauftragt worden waren. Das Prüfungsamt hat nunmehr mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2006 den zweiten Jahresabschluss geprüft und mit Datum vom 29.10.2007 seinen Prüfungsbericht erstellt. Es stellt darin zur Rechnungslegung fest, dass der Jahresabschluss, die Buchführung sowie die sonstigen geprüften Unterlagen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Stiftung vermitteln. Die Prüfung habe zu keinen Einwendungen in Bezug auf die formelle und materielle Richtigkeit geführt.

 

Hinsichtlich der Feststellung zur Erhaltung des Stiftungsvermögens nach § 12 Hess. Stiftungsgesetz verweist das Prüfungsamt auf die bereits im Prüfungsbericht für das Geschäftsjahr 2005 gemachten Aussagen. Hier geht es dem Grunde nach darum, ob stiftungsrechtlich das in der Stiftungsverfassung ausgewiesene Stiftungsvermögen oder das in der Bilanz ausgewiesene Stiftungskapital zu erhalten sind. Eine diesbezügliche Klärung mit der Stiftungsaufsicht konnte trotz aller Bemühungen des Stiftungsvorstands noch nicht erreicht werden. Eine Erörterung mit dem Regierungspräsidium Gießen als Stiftungsaufsicht ist allerdings terminiert.

 

Von der Klärung dieser Frage unberührt ist die Feststellung des Jahresabschlusses 2006, die nach § 7 Abs. 1 Ziff. 2 der Verfassung der Stiftung St. Jakob der abschließenden Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung bedarf. Nachdem der Stiftungsvorstand den Jahresabschluss am 15. November 2007 in der vorliegenden Form festgestellt hat und die Prüfung des Jahresabschlusses durch das Prüfungsamt der Stadt Marburg zu keinen Einwendungen in Bezug auf die formelle und materielle Richtigkeit geführt hat, wird die Stadtverordnetenversammlung gebeten, den Jahresabschluss 2006 der Stiftung St. Jakob endgültig zu beschließen.

 

 

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

 

 

Anlagen

 

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