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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Kenntnisnahme - VO/1922/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

 

das beigefügte Grundsatzpapier des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zum Verhältnis der Städte und Gemeinden zu den Kreisen

 

zur Kenntnis zu nehmen.

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Sachverhalt

Begründung:

 

In den verschiedenen Gremien des Deutschen Städtetages und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes wird seit einiger Zeit eine Diskussion zum Verhältnis der Städte und Gemeinden zu den Kreisen geführt. In einer gemeinsamen Konferenz der Geschäftsführer der Landesverbände bzw. Mitgliedsverbände wurde dazu kürzlich das beigefügte Grundsatzpapier erarbeitet.

 

Wenngleich die Strukturen in den einzelnen Bundesländern unterschiedlich sind, besteht nach Auffassung der beiden Kommunalen Spitzenverbände der verbreitete Eindruck, dass das Verhältnis zwischen den Städten und Gemeinden zu den Kreisen angespannt und belastet ist. Kritisch betrachtet wird vor allem, dass trotz der verfassungsrechtlich normierten Selbstverwaltungsgarantie, die vorrangig einen universellen Zuständigkeitsanspruch der Städte und Gemeinden beinhaltet, die Kreise zur Sicherung ihrer Daseinsberechtigung vermehrt staatliche Aufgaben seitens der Länder übertragen bekommen. Darüber hinaus würden seitens der Landesgesetzgeber kommunale Aufgaben, die originär den Städten und Gemeinden im Rahmen ihrer Selbstverwaltungsgarantie zugewiesen werden müssten, den Kreisen zur Erfüllung übertragen. Dabei werde übersehen, dass auch kreisangehörige Städte und Gemeinden durch Instrumente der kommunalen Gemeinschaftsarbeit wie etwa die Errichtung von Zweckverbänden oder der Bildung von Verwaltungsgemeinschaften in der Lage seien, gesetzlich übertragene Aufgaben weitestgehend eigenverantwortlich zu erfüllen.

 

Das Grundsatzpapier zum Verhältnis der Städte und Gemeinden zu den Kreisen spiegelt in weiten Teilen auch das Verhältnis zwischen der Universitätsstadt Marburg und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf wider. Im Hinblick auf die zu erwartende grundlegende Novellierung des kommunalen Finanzausgleichs in Hessen wird sich zeigen, ob sich dieser Prozess der stetigen Stärkung der Landkreise durch weitere Übertragung sowohl staatlicher als auch kommunaler Aufgaben und damit einhergehend eine Verbesserung deren Finanzausstattung zu Lasten der kreisangehörigen Städte und Gemeinden fortsetzt. Hier sind neben den Spitzenverbänden der Städte und Gemeinden auch die Vertreterinnen und Vertreter der Städte und Gemeinden selbst gefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Die bereits erfolgte Änderung der Regelungen für die Kreisumlage der Sonderstatusstädte durch Absenkung des Ermäßigungssatzes ist insoweit schon Vorbote dieser Entwicklung.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

 

 

 

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