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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1950/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,

I.        gemäß § 101 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.) das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2007 bis 2011 mit einem Volumen von 139.552.000 € zu beschließen;

II.       den Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung auf 109,721 Beamten- und 606,009 Beschäftigtenstellen nach TVöD festzusetzen;

III.      aufgrund der §§ 94 ff. HGO die folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2008 zu beschließen:

 

Haushaltssatzung

der Universitätsstadt Marburg

für das Haushaltsjahr

2 0 0 8

 

 

Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom        01. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2006 (GVBl. 2006 I S. 666), hat die Stadtverordnetenversammlung am 14. Dezember 2007 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt

 

 

      in der Einnahme auf                         165.443.000 €

      in der Ausgabe auf                            165.443.000 €

 

 

und im Vermögenshaushalt

 

 

      in der Einnahme auf                         35.974.000 €

      in der Ausgabe auf                            35.974.000 €

 

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2008 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf 825.000 € festgesetzt.

 

Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds

 

 

                  Abteilung A                                  -

 

                  Abteilung B                         825.000 €

 

 

enthalten.

 

Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds, über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 2.500.000 € festgesetzt.

 

Die Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:

 

 

                  2009          1.000.000 €

 

                  2010          1.000.000

 

                  2011                      500.000 €

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2008 zur Leistung von Ausgaben in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 17.912.000 € festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:

 

 

1.   Grundsteuer     

a)   für die land- und forst-

                     wirtschaftlichen Betriebe

                     (Grundsteuer A) auf                       280 v. H.

 

                  b)   für die Grundstücke

                     (Grundsteuer B) auf                       330 v. H.

 

2.   Gewerbesteuer auf                                           400 v. H.

 

 

§ 6

 

Es gilt der von der Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan.

 

 

§ 7

 

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

 

Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben in folgenden Fällen übertragen:

 

 

 


Haushaltsteil

Überschreitung des Haushaltsansatzes

ab

und/oder absoluter Betrag

 

ab

 

 

 

Verwaltungshaushalt

20 %

10.000 €

 

 

 

Vermögenshaushalt

10 %

100.000 €

 

 

Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der Stadtverordnetenversammlung gemäß § 100 Abs. 1 letzter Halbsatz HGO Kenntnis zu geben.

 

 

§ 8

 

Sperren

 

Die Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes - Haushaltsansätze, Haushaltsausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen - sind in vollem Umfange gesperrt.

 

Freigabe erfolgt durch den Magistrat.

 

Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €, ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.

 

Die bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren behalten ihre Gültigkeit.

 

 

§ 9

 

Besondere Bestimmungen zum Stellenplan

 

Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.

 

Eine Freigabe erfolgt durch den Haupt- und Finanzausschuss nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.

 

Die bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

 

Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den Finanzplan 2007 bis 2011, der durch den Magistrat erstellt wird und dem Haushaltsplan 2008 als Anlage beigefügt ist. Das Volumen des Investitionsprogramms hat sich gegenüber dem Investitionsprogramm 2006 - 2010 um 39.732 T€ erhöht.

 

Verwaltungs- und Vermögenshaushalt schließen ausgeglichen ab.

 

Die Verpflichtungsermächtigungen erreichen einen Gesamtbetrag von rd. 17.912 T€. Gegen-über dem Vorjahr ist das eine Erhöhung um 4.941 T€.

 

Der Stellenplan weist für 2008 insgesamt 715,73 Stellen aus; das sind 6,98 Stellen mehr als im Stellenplan 2007.

 

 

 

 

Egon Vaupel

Oberbürgermeister

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