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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1950/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Investitionsprogramm der Universitätsstadt Marburg für die Haushaltsjahre 2007 bis 2011, Haushaltssatzung und Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2008 - 2. Lesung und Beschlussfassung -
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 20.1 - Haushalts- und Finanzangelegenheiten
- Bearbeiter*in:
- Theobald Preis
- Verfasser*in:
- Kauffmann, Bernd und Preis, Theobald
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
---|---|---|---|---|
●
Erledigt
|
|
Stadtverordnetenversammlung
|
Entscheidung
|
|
|
14.12.2007
|
Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
I. gemäß § 101 Abs. 3 der Hess. Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 1. April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.) das vorgelegte Investitionsprogramm der Stadt Marburg für den Planungszeitraum 2007 bis 2011 mit einem Volumen von 139.552.000 € zu beschließen;
II. den Stellenplan der Universitätsstadt Marburg für die allgemeine Verwaltung auf 109,721 Beamten- und 606,009 Beschäftigtenstellen nach TVöD festzusetzen;
III. aufgrund der §§ 94 ff. HGO die folgende Haushaltssatzung der Universitätsstadt Marburg für das Haushaltsjahr 2008 zu beschließen:
Haushaltssatzung
der Universitätsstadt Marburg
für das Haushaltsjahr
2 0 0 8
Aufgrund der §§ 94 ff.
der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.
April 2005 (GVBl. 2005 I S. 142 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14.
Dezember 2006 (GVBl. 2006 I S. 666), hat die Stadtverordnetenversammlung am 14.
Dezember 2007 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2008 wird im Verwaltungshaushalt
in der Einnahme auf 165.443.000 €
in der Ausgabe auf 165.443.000 €
und im Vermögenshaushalt
in der Einnahme auf 35.974.000 €
in der Ausgabe auf 35.974.000 €
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren
Aufnahme im Haushaltsjahr 2008 zur Finanzierung von Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen im Vermögenshaushalt erforderlich ist, wird auf
825.000 € festgesetzt.
Darin sind Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds
Abteilung A -
Abteilung B 825.000 €
enthalten.
Der Gesamtbetrag der Kredite aus dem Hessischen Investitionsfonds,
über die im Haushaltsjahr Verträge abgeschlossen werden sollen und die in
künftigen Haushaltsjahren zur Auszahlung anstehen, wird auf 2.500.000 €
festgesetzt.
Die Investitionsfondskredite verteilen sich wie folgt:
2009 1.000.000 €
2010 1.000.000 €
2011 500.000 €
§ 3
Der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2008 zur Leistung von Ausgaben in
künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
17.912.000 € festgesetzt.
§ 4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr
2008 zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben in Anspruch genommen werden
dürfen, wird auf 25.000.000 € festgesetzt.
§ 5
Die Steuersätze für die
Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2008 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für
die land- und forst-
wirtschaftlichen
Betriebe
(Grundsteuer
A) auf 280 v. H.
b) für
die Grundstücke
(Grundsteuer
B) auf 330 v. H.
2. Gewerbesteuer
auf 400 v. H.
§ 6
Es gilt der von der
Stadtverordnetenversammlung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene
Stellenplan.
§ 7
Über- und außerplanmäßige Ausgaben
Gemäß § 100 Abs. 1 Satz 2 HGO wird
dem Haupt- und Finanzausschuss die Zuständigkeit für die Genehmigung von über-
und außerplanmäßigen Ausgaben in folgenden Fällen übertragen:
Haushaltsteil |
Überschreitung
des Haushaltsansatzes ab |
und/oder
absoluter Betrag ab |
|
|
|
Verwaltungshaushalt |
20 % |
10.000 € |
|
|
|
Vermögenshaushalt |
10 % |
100.000 € |
Von den genehmigten Haushaltsüberschreitungen ist der
Stadtverordnetenversammlung gemäß § 100 Abs. 1 letzter Halbsatz HGO Kenntnis zu
geben.
§ 8
Sperren
Die Haushaltsmittel des Vermögenshaushaltes -
Haushaltsansätze, Haushaltsausgabereste und Verpflichtungsermächtigungen - sind
in vollem Umfange gesperrt.
Freigabe erfolgt durch den Magistrat.
Übersteigt der Betrag für ein neues Projekt 500.000 €,
ist die Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses einzuholen.
Die bisher erteilten Freigaben aus den Vorjahren
behalten ihre Gültigkeit.
§ 9
Besondere Bestimmungen zum
Stellenplan
Die Besetzung von neuen bzw. frei werdenden Stellen wird gesperrt.
Eine Freigabe erfolgt durch den Haupt- und Finanzausschuss nach Darlegung der Notwendigkeit der (Wieder-) Besetzung.
Die bereits getroffenen Personalentscheidungen behalten ihre Gültigkeit.
Sachverhalt
Begründung
Das Investitionsprogramm ist die Grundlage für den
Finanzplan 2007 bis 2011, der durch den Magistrat erstellt wird und dem
Haushaltsplan 2008 als Anlage beigefügt ist. Das Volumen des
Investitionsprogramms hat sich gegenüber dem Investitionsprogramm 2006 - 2010
um 39.732 T€ erhöht.
Verwaltungs- und Vermögenshaushalt schließen ausgeglichen
ab.
Die Verpflichtungsermächtigungen erreichen einen
Gesamtbetrag von rd. 17.912 T€. Gegen-über dem Vorjahr ist das eine Erhöhung um
4.941 T€.
Der Stellenplan weist für 2008 insgesamt 715,73
Stellen aus; das sind 6,98 Stellen mehr als im Stellenplan 2007.
Egon Vaupel
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