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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/1953/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Marburger Ortsrecht
hier:Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates für den Landkreis Marburg-Biedenkopf und die Universitätsstadt Marburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 10.1 - Allgemeiner Service
- Bearbeiter*in:
- Norina Nickel
- Verfasser*in:
- Herr Seim
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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11.12.2007
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●
Erledigt
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|
Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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14.12.2007
|
Sachverhalt
Begründung:
Die Einrichtung eines Fahrgastbeirates geht auf
entsprechende Beschlüsse sowohl der Stadtverordnetenversammlung der Universitätsstadt
Marburg als auch der Verbandsversammlung des RNV zurück. Der Fahrgastbeirat
soll die Arbeit der Nahverkehrsgesellschaften unterstützen. Er wird daher an
der Schnittstelle von Politik, Bestellern und Leistungserbringern im ÖPNV
positioniert. Die Arbeit des Fahrgastbeirates soll einen wichtigen Beitrag zu
einer Verbesserung der öffentlichen Verkehrssysteme und damit zur
Qualitätssicherung leisten.
Die beigefügte Geschäftsordnung ist in Abstimmung mit dem
städtischen Rechtsamt vom Fahrgastbeirat selbst erarbeitet worden. In seiner
Sitzung am 26.11.2007 hat der Fahrgastbeirat einstimmig die jetzt vorgelegte
Fassung beschlossen. Die einzelnen Rechte und Pflichten ergeben sich aus § 1
der Geschäftsordnung. Hervorzuheben ist dabei, dass der Fahrgastbeirat auch die
Aufgaben eines Nahverkehrsbeirates übernimmt, der die Erstellung von
Nahverkehrsplänen begleitet.
Die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung zu der
bereits vom Fahrgastbeirat beschlossenen Geschäftsordnung wird erbeten, weil
die Bildung des Fahrgastbeirates auch auf einen Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung zurückgeht. Daher sieht auch die Geschäftsordnung
die Zustimmung der Stadtverordnetenversammlung vor.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister
Anlage: Geschäftsordnung des Fahrgastbeirates
- selbst zuständig
- eigenes Amt zuständig
- anderes Amt zuständig
- andere Zuständigkeit
- selbst verantwortlich
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