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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2013/2007

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Die bisherige öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Marburg und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf, die zum 01.08.2001 in Kraft getreten ist, wird entsprechend dem beiliegenden Entwurf geändert und mit Wirkung zum 01.08.2008 neu abgeschlossen.

 

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Sachverhalt

Begründung:

 

In den Sitzungen am 24.06.2005 und 23.06.2006 hat die Stadtverordnetenversammlung die Schulentwicklungspläne der beruflichen Schulen beschlossen, die dann dem Hessischen Kultusministerium zur Genehmigung vorgelegt wurden.

 

Die Genehmigung erfolgte mit Erlass vom 05. Juni 2007, wurde jedoch mit der Auflage versehen, dass aufgrund der zurückgegangenen Ausbildungszahlen für einige Berufszweige schulträgerübergreifende Fachklassen gebildet werden müssen und dass dazu eine Veränderung der bisherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf notwendig ist.

 

In Bezug auf die Beschulung von Auszubildenden wurden bereits in 2003 zwischen den beruflichen Schulen der Stadt und des Landkreises mit Zustimmung des Staatlichen Schulamtes verschiedene Absprachen getroffen, ohne jedoch eine rechtliche Grundlage durch die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zu bilden.

 

Insofern ist es notwendig, die in den letzten Jahren bewährten Regelungen rechtlich abzusichern und in die bestehende öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis aufzunehmen.

 

Konkret betrifft dies folgende Ausbildungsberufe:

 

Koch/Köchin - Beschulung aller Auszubildenden aus Stadt und Landkreis in Grund- und Fachstufe in der Käthe-Kollwitz-Schule (eigentlich zuständig für Auszubildenden aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf in der Grundstufe: Berufliche Schulen des Landkreises)

 

Hotelfachmann/frau - Beschulung aller Auszubildenden aus Stadt und Landkreis in Grund- und Fachstufe in der Käthe-Kollwitz-Schule (eigentlich zuständig für Auszubildenden aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf in der Grundstufe: Berufliche Schulen des Landkreises)

 

Fachmann/frau für Systemgastronomie - Beschulung aller Auszubildenden aus Stadt und Landkreis in Grund- und Fachstufe in der Käthe-Kollwitz-Schule (eigentlich zuständig für Auszubildenden aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf in der Grundstufe: Berufliche Schulen des Landkreises)

 

Bürokaufmann/frau - Beschulung aller Auszubildenden aus Stadt und Landkreis in Grund- und Fachstufe in den Kaufmännischen Schulen der Universitätsstadt Marburg (eigentlich zuständig für Auszubildenden aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf in der Grundstufe: Berufliche Schulen des Landkreises)

 

Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk - lt. einer Absprache in 2003 zwischen dem Staatlichen Schulamt und den betroffenen Schulen erfolgt die Beschulung der Auszubildenden aus der Stadt Marburg in der Grundstufe in den Beruflichen Schulen in Kirchhain.

 

Bäcker/in und Fleischer/in - lt. einer Absprache in 2003 zwischen dem Staatlichen Schulamt und den betroffenen Schulen erfolgt die Beschulung der Auszubildenden aus dem Ostkreis des Landkreises Marburg-Biedenkopf, die eigentlich in den Beruflichen Schulen in Kirchhain zu beschulen wären, schon in der Grundstufe in der Käthe-Kollwitz-Schule. In der Fachstufe werden die Auszubildenden aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf ebenfalls in der Käthe-Kollwitz-Schule unterrichtet. Dies ist bereits seit Jahren per öffentlich-rechtlicher Vereinbarung geregelt.

 

Industriekaufmann/frau - Beschulung der Auszubildenden aus der Stadt Marburg und dem Ostkreis des Landkreises Marburg-Biedenkopf in Grund- und Fachstufe in den Beruflichen Schulen in Kirchhain bzw. Beschulung der Auszubildenden aus Gladenbach, Lohra und Wetter in den Beruflichen Schulen in Biedenkopf (eigentlich zuständig für Auszubildende aus der Stadt Marburg: Kaufmännische Schulen der Universitätsstadt Marburg)

 

Diese Berufe sind in dem beigefügten Entwurf der neuen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung rot gekennzeichnet.

 

 

Aufgrund der erforderlichen Aktualisierung der bisherigen öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde die Gelegenheit wahr genommen, weitere redaktionelle Änderungen vorzunehmen, da bisherige Regelungen entweder durch gesetzliche Grundlagen überholt sind, sich Berufsbezeichnungen geändert haben oder die Beschulung bestimmter Ausbildungsberufe gänzlich weggefallen ist. Außerdem haben sich zwischenzeitlich bei fast allen in der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Ausbildungsberufen die jeweiligen Berufskennziffern geändert.

 

Diese Veränderungen sind in dem beiliegenden Änderungsentwurf blau gekennzeichnet.

Ebenfalls beigefügt sind die jeweiligen Erläuterungen zu den insgesamt erforderlichen Änderungen sowie eine Endfassung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.

 

 

Abschließend ist nochmals festzuhalten, dass es sich hier lediglich um die Festschreibung des Status quo handelt und die Maßnahmen mit dem Staatlichen Schulamt und den fünf beruflichen Schulen in Stadt und Landkreis abgesprochen wurden.

Parallel zum hiesigen Verfahren wird auch der Landkreis die entsprechenden Gremienbeschlüsse einholen.

 

 

 

Dr. Kerstin Weinbach

Stadträtin

 

 

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Finanz. Auswirkung

Auswirkungen

 

Keine

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