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Ratsinformation
Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/2013/2007
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Marburg und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf zur Bildung von Berufsschulbezirksgrenzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers.
- Federführend:
- 40 - Schule
- Bearbeiter*in:
- Jennifer Balzer
- Verfasser*in:
- Frau Strasser
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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|
Schulkommission
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Stellungnahme
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●
Erledigt
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Ausschuss für Schule, Kultur, Sport und Bäder
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Stellungnahme
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06.03.2008
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●
Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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13.03.2008
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●
Erledigt
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Magistrat
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Stellungnahme
|
|
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden
Beschluss zu fassen:
Die bisherige öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zwischen der Stadt Marburg und dem Landkreis Marburg-Biedenkopf,
die zum 01.08.2001 in Kraft getreten ist, wird entsprechend dem beiliegenden
Entwurf geändert und mit Wirkung zum 01.08.2008 neu abgeschlossen.
Sachverhalt
Begründung:
In den Sitzungen am 24.06.2005 und 23.06.2006 hat die
Stadtverordnetenversammlung die Schulentwicklungspläne der beruflichen Schulen
beschlossen, die dann dem Hessischen Kultusministerium zur Genehmigung
vorgelegt wurden.
Die Genehmigung erfolgte mit Erlass vom 05. Juni 2007, wurde
jedoch mit der Auflage versehen, dass aufgrund der zurückgegangenen
Ausbildungszahlen für einige Berufszweige schulträgerübergreifende Fachklassen
gebildet werden müssen und dass dazu eine Veränderung der bisherigen
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung mit dem Landkreis Marburg-Biedenkopf
notwendig ist.
In Bezug auf die Beschulung von Auszubildenden wurden
bereits in 2003 zwischen den beruflichen Schulen der Stadt und des Landkreises
mit Zustimmung des Staatlichen Schulamtes verschiedene Absprachen getroffen,
ohne jedoch eine rechtliche Grundlage durch die öffentlich-rechtliche
Vereinbarung zu bilden.
Insofern ist es notwendig, die in den letzten Jahren
bewährten Regelungen rechtlich abzusichern und in die bestehende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung mit dem Landkreis aufzunehmen.
Konkret betrifft dies folgende Ausbildungsberufe:
Koch/Köchin - Beschulung aller Auszubildenden aus Stadt und Landkreis
in Grund- und Fachstufe in der Käthe-Kollwitz-Schule (eigentlich zuständig für
Auszubildenden aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf in der Grundstufe:
Berufliche Schulen des Landkreises)
Hotelfachmann/frau - Beschulung aller Auszubildenden aus Stadt und Landkreis
in Grund- und Fachstufe in der Käthe-Kollwitz-Schule (eigentlich zuständig für
Auszubildenden aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf in der Grundstufe:
Berufliche Schulen des Landkreises)
Fachmann/frau für Systemgastronomie - Beschulung aller Auszubildenden
aus Stadt und Landkreis in Grund- und Fachstufe in der Käthe-Kollwitz-Schule
(eigentlich zuständig für Auszubildenden aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf
in der Grundstufe: Berufliche Schulen des Landkreises)
Bürokaufmann/frau - Beschulung aller Auszubildenden aus Stadt und Landkreis
in Grund- und Fachstufe in den Kaufmännischen Schulen der Universitätsstadt
Marburg (eigentlich zuständig für Auszubildenden aus dem Landkreis
Marburg-Biedenkopf in der Grundstufe: Berufliche Schulen des Landkreises)
Fachverkäufer/in im Nahrungsmittelhandwerk - lt. einer Absprache in 2003
zwischen dem Staatlichen Schulamt und den betroffenen Schulen erfolgt die
Beschulung der Auszubildenden aus der Stadt Marburg in der Grundstufe in den Beruflichen
Schulen in Kirchhain.
Bäcker/in und Fleischer/in - lt. einer Absprache in 2003 zwischen dem
Staatlichen Schulamt und den betroffenen Schulen erfolgt die Beschulung der
Auszubildenden aus dem Ostkreis des Landkreises Marburg-Biedenkopf, die eigentlich
in den Beruflichen Schulen in Kirchhain zu beschulen wären, schon in der
Grundstufe in der Käthe-Kollwitz-Schule. In der Fachstufe werden die
Auszubildenden aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf ebenfalls in der
Käthe-Kollwitz-Schule unterrichtet. Dies ist bereits seit Jahren per
öffentlich-rechtlicher Vereinbarung geregelt.
Industriekaufmann/frau - Beschulung der Auszubildenden aus der Stadt Marburg
und dem Ostkreis des Landkreises Marburg-Biedenkopf in Grund- und Fachstufe in
den Beruflichen Schulen in Kirchhain bzw. Beschulung der Auszubildenden aus
Gladenbach, Lohra und Wetter in den Beruflichen Schulen in Biedenkopf
(eigentlich zuständig für Auszubildende aus der Stadt Marburg: Kaufmännische
Schulen der Universitätsstadt Marburg)
Diese Berufe sind in dem beigefügten Entwurf der neuen
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung rot gekennzeichnet.
Aufgrund der erforderlichen Aktualisierung der bisherigen
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde die Gelegenheit wahr genommen,
weitere redaktionelle Änderungen vorzunehmen, da bisherige Regelungen entweder
durch gesetzliche Grundlagen überholt sind, sich Berufsbezeichnungen geändert
haben oder die Beschulung bestimmter Ausbildungsberufe gänzlich weggefallen
ist. Außerdem haben sich zwischenzeitlich bei fast allen in der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung genannten Ausbildungsberufen die jeweiligen
Berufskennziffern geändert.
Diese Veränderungen sind in dem beiliegenden
Änderungsentwurf blau gekennzeichnet.
Ebenfalls beigefügt sind die jeweiligen Erläuterungen zu den
insgesamt erforderlichen Änderungen sowie eine Endfassung der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung.
Abschließend ist nochmals festzuhalten, dass es sich hier
lediglich um die Festschreibung des Status quo handelt und die Maßnahmen mit dem
Staatlichen Schulamt und den fünf beruflichen Schulen in Stadt und Landkreis
abgesprochen wurden.
Parallel zum hiesigen Verfahren wird auch der Landkreis die
entsprechenden Gremienbeschlüsse einholen.
Dr. Kerstin Weinbach
Stadträtin
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