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Ratsinformation

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage Stadtverordnetenvers. - VO/0632/2001

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für den Ortsgerichtsbezirk Marburg II (Cappel, Bortshausen, Ronhausen) wird ein/-e Ortsgerichtsvorsteher/-in gewählt.

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Sachverhalt

Begründung:

 

Da die Amtszeit des bisherigen Ortsgerichtsvorstehers des Ortsgerichtsbezirkes Marburg II (Cappel, Bortshausen, Ronhausen), Herrn Karl Liese, bereits abgelaufen ist, ist es erforderlich, eine Neu- bzw. Wiederwahl – Herr Liese steht für eine solche gerne zur Verfügung – durchzuführen.

 

Gemäß § 7 Abs. 1 des Ortsgerichtsgesetzes werden die Ortsgerichtsmitglieder auf Vorschlag der Gemeinde von dem Direktor des Amtsgerichts auf die Dauer von 10 Jahren ernannt. Die Amtszeit kann auf 5 Jahre begrenzt werden, wenn der bzw. die Vorgeschlagene bereits das 65. Lebensjahr vollendet hat.

 

Gemäß § 7 Abs. 2 des Ortsgerichtsgesetzes hat die Gemeinde die Person vorzuschlagen, auf die mehr als die Hälfte der Stimmen der gesetzlichen Zahl der Gemeindevertreter/-innen entfallen sind. Die Abstimmung erfolgt schriftlich und geheim. Wenn niemand widerspricht, kann durch Zuruf oder durch Handaufheben abgestimmt werden. Bewerber/-innen können vom Gemeindevorstand oder aus der Mitte der Gemeindevertretung benannt werden.

 

Gemäß § 7 Abs. 3 des Ortsgerichtsgesetzes ernennt der Direktor des Amtsgerichts eine geeignete Person, wenn die Gemeinde innerhalb einer angemessenen Frist keinen Vorschlag einreicht.

 

Gemäß § 8 des Ortsgerichtsgesetzes sind folgende persönliche Voraussetzungen für die Ernennung zu erfüllen:

 

1.   Zu Ortsgerichtsmitgliedern dürfen nur Personen ernannt werden, die allgemeines

Vertrauen genießen sowie lebenserfahren und unbescholten sind. Sie sollen mit

der Schätzung von Grundstücken vertraut sein.

 

2.           Ortsgerichtsmitglieder können nicht Personen sein, die

a)           ihren Wohnsitz im Bezirk des Ortsgerichtes nicht oder nicht mehr haben;

b)           die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausüben;

c)           als Rechtsanwalt/anwältin oder Notar/-in zugelassen sind.

 

3.   Im Dienst befindliche Richter/-innen sowie Beamte/-innen im Justizdienst, deren

berufliche Tätigkeit im Zusammenhang mit den Aufgaben des Ortsgerichtes steht,

sollen nicht zu Ortsgerichtsmitgliedern ernannt werden.

 

4.           Personen, die miteinander im 1. oder 2. Grade verwandt oder verschwägert sind,

sowie Ehegatten sollen nicht gleichzeitig Ortsgerichtsmitglieder sein.

 

 

Bezüglich der Neuwahl des/der Ortsgerichtsvorstehers/-in für den Ortsgerichtsbezirk Marburg II (Cappel, Bortshausen, Ronhausen) wurden die in der Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen sowie die Ortsbeiräte Cappel, Bortshausen und Ronhausen gebeten, geeignete Bewerber/-innen zu benennen. Insofern wurden folgende Vorschläge eingereicht:

 

Die SPD-Fraktion sowie die Ortsbeiräte Cappel, Bortshausen und Ronhausen schlagen

 

Herrn Karl Heinrich Liese

geb. 01.03.1926 in Großalmerode

Beruf: Pensionär

wh. Forsthausstraße 25,

35043 Marburg-Cappel

 

zur Wiederwahl vor.

 

Die Fraktionen der CDU, der „Bürger für Marburg“, der „MBL“ sowie der „PDS/ML“ meldeten jeweils Fehlanzeige.

Von den Fraktionen „Bündnis90/Die Grünen“ und der F.D.P. liegen bislang keine Vorschläge vor.

 

 

 

 

 

Dietrich Möller

Oberbürgermeister

 

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