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Ratsinformation
Wahlen der STVV - VO/0041/2008
Grunddaten
- Betreff:
-
Neuwahl einer Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Marburg II (Kernstadt östlich) sowie Neuwahlen einer Schiedsperson und einer stellvertretenden Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Marburg III (Cappel, Bortshausen, Ronhausen)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Wahlen der STVV
- Federführend:
- 09 - Unterstützung kommunaler Gremien
- Bearbeiter*in:
- Norbert Wagner
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtverordnetenversammlung
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Entscheidung
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15.02.2008
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Erledigt
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Magistrat
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Vorberatung
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Erledigt
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Wahlvorbereitungsausschuss
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Vorberatung
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15.02.2008
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Beschlussvorschlag
Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, folgende Beschlüsse zu fassen:
Für den Schiedsamtsbezirk Marburg II (Kernstadt östlich)
wird eine Schiedsperson gewählt.
Für den Schiedsamtsbezirk Marburg III (Cappel,
Bortshausen, Ronhausen) wird eine Schiedsperson sowie eine stellv.
Schiedsperson gewählt.
Sachverhalt
Begründung:
Da der
bisherige Schiedsmann des Schiedsamtes Marburg II (Kernstadt östlich), Herr
Wölk, sein Amt niedergelegt hat, ist es gemäß § 4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) erforderlich, eine Neuwahl durchzuführen.
Des weiteren laufen die Amtszeiten der Schiedsperson sowie der stellv.
Schiedsperson des Schiedsamtes Marburg III (Cappel, Bortshausen, Ronhausen) am
28.01.2008 ab, so dass auch hier gemäß §
4 des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) Neuwahlen erforderlich
sind.
Nach § 4 Abs. 1 des
HSchAG werden die Schiedspersonen von der Gemeindevertretung auf
fünf Jahre gewählt.
Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der
Gemeindevertreter.
Nach § 3 Abs. 1 des
HSchAG müssen Schiedspersonen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten
für das Amt geeignet sein. So kann gemäß § 3 Abs. 2 des HSchAG das Amt nicht bekleiden,
1. wer die Fähigkeit zur Bekleidung
öffentlicher Ämter nicht besitzt;
2. eine Person, für die
eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;
3. wer als Rechtsanwältin
oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin bzw. Notar bestellt ist;
4. wer die Besorgung
fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;
5.
wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes)
oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes)
ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig
ist.
Nicht in das Amt berufen werden soll gemäß § 3
Abs. 3 des HSchAG, wer
1. bei Beginn
der Amtsperiode das 30. Lebensjahr noch nicht oder das 75. Lebensjahr vollendet haben wird;
2. nicht in dem Bezirk des
Schiedsamtes wohnt;
3. durch
sonstige gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.
Mit
Schreiben vom 23.10.2007 betreffend des Schiedsamtsbezirkes Marburg II und mit
Schreiben vom 02.11.2007 betreffend des Schiedsamtsbezirkes Marburg III wurden
alle in der Stadtver-ordnetenversammlung vertretenen Fraktionen gebeten,
entsprechende Wahlvorschläge einzureichen. Zudem erfolgte gemäß den
Verwaltungsvorschriften
zu § 4 HSchAG am
25.10.2007 bzw. 06.11.2007
die jeweiligen „Amtlichen Bekanntmachungen" in der „Oberhessischen
Presse" sowie in der „Marburger Neue Zeitung".
Betreffend des
Schiedsamtsbezirkes Marburg II (Kernstadt östlich) schlägt die CDU-Fraktion den
bisherigen stellv. Schiedsmann
Herrn Hans-Joachim Schäfer,
wh. Lenaustraße 2, 35039 Marburg
zur
Wahl vor.
Alle anderen in der
Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen haben keine Wahlvorschläge
eingereicht.
Hinsichtlich der in der
Presse veröffentlichten „Amtlichen Bekanntmachung" bleibt festzustellen,
dass sich
Frau Dr. Martina Höftberger, wh. Am Weinberg 8,
35043 Marburg,
gemeldet hat und sich für
die Wahl zur Schiedsfrau für den Schiedsamtsbezirk Marburg II zur Verfügung
gestellt. Da Frau Dr. Höftberger nicht in dem Schiedsamtsbezirk wohnt, wurde
das Amtsgericht Marburg um Stellungnahme hinsichtlich der Wahlmöglichkeit
gebeten.
Seitens des Amtsgerichts
Marburg liegen keine Bedenken gegen eine Wahl von Frau Dr. Höftberger vor, da
es sich bei § 3 Abs. 3 HSchAG bzgl. des Wohnsitzens nur um eine sog.
„Soll-Vorschrift“ handelt.
Betreffend des
Schiedsamtsbezirkes Marburg III (Cappel, Bortshausen, Ronhausen) schlägt die
CDU-Fraktion zum Schiedsmann
Herrn Hanfried Dula, wh. Holzgasse 5, 35043
Marburg
und zum stellv.
Schiedsmann
Herrn Wolfgang Loewenhofer, wh. Neue Straße 14,
35043 Marburg.
zur Wahl vor.
Alle anderen in der
Stadtverordnetenversammlung vertretenen Fraktionen haben keine Wahlvorschläge
eingereicht.
Hinsichtlich der in der
Presse veröffentlichten „Amtlichen Bekanntmachung" bleibt festzustellen,
dass sich keine Person gemeldet hat.
Die
Bezirksvereinigung des Bundes Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen für den Landgerichtsbezirk
Marburg wurde gemäß den Verwaltungsvorschriften zu § 4 HSchAG zu den
eingereichten Wahlvorschlägen angehört. Von dort wurde den Vorschlägen
zugestimmt.
Egon Vaupel
Oberbürgermeister.